Krankenkasse - Wahltarif

11. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Krankenkasse - Wahltarif

Hallo!

Es gibt ja bei den gesetzl. Krankenkassen diese Wahltarif. An diese ist man drei Jahre gebunden und kann erst nach Ablauf von drei Jahren kündigen/die Kasse wechseln.

Bsp.: A ist gesetzlich pflichtversichert und entscheidet sich im Jahre 2009 für solch einen Tarif. Ein Jahr später wird A verbeamtet und ist damit nicht mehr gesetzlich pflichtversicht. Ab dem Zeitpunkt könnte er sich privat versichern. Was nun? Was passiert mit dem Wahltarif, wenn er nun noch keine 3 Jahre da drinnen ist? Kann die Kasse ihn zwingen, bis zum Ablauf der 3 Jahre freiwilliges Mitglied zu bleiben?

Leider gibt das SGB V keine Antworten darauf...

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.