Hallo
Ich habe folgendes Problem. ich war Im Januar zur Kur. hatte dort die Zuzahlung in Höhe von 22x10,- und habe die kompletten Fahrtkosten erstmal selber zahlen müssen. Nun wollte ich die Fahrtkosten zurück fordern (ich weis dass ich maximal 10,- selbst zahlen muss) und mich gleich von den Zuzahlungen befreien lassen, da ich bereits jetzt schon über der 2% Grenze liege.
Situation:
Ich wohne mit meinem Freund zusammen,wir sind NICHT verheiratet.
Ich arbeite Teilzeit und habe laut Rechnern im Netzt bereits die Grenze erreicht.
Meine Krankenkasse weigert sich jedoch mich von den Zuzahlungen befreien zu lassen, da ich ja wohl kaum mit nur 3400,- (welche ich letztes Jahr verdient habe,da ich nur geringfügig arbeiten konnte-Elternzeit!) leben konnte. Sie fordern die Gehaltszahlungen von meinem freund ein, da wir zusammen leben. Ich habe nun aber schon im netzt gesucht. Das Einkommen wird nur von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern mit einberechnet.
Was stimmt denn nun?
Bisher habe ich die Fahrtkosten auch noch nicht erhalten,da die Kasse das zusammen macht,ist das denn richtig?
Achso, es war eine Mutter-Kind-Kur. Mein Kind war nur Begleitkind. Kann ich eigentlich fürs Kind auch Fahrtkosten beantragen?
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Krankenkasse Zuzahlungsbefreiuung
18. Februar 2010
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Frage vom 18. Februar 2010 | 09:16
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 12x hilfreich)
Krankenkasse Zuzahlungsbefreiuung
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