Krankenkasse ab wann gilt die Reduktion der Zuzahlung auf 1%?

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go606163-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse ab wann gilt die Reduktion der Zuzahlung auf 1%?

Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung wird ja der Anteil von Zuzahlungen von 2% auf 1% reduziert.

Aber ab wann zählt diese Reduktion?

Bei meiner Mutter wurde eine chronische Erkrankung Anfang März final festgestellt die aber schon Jahre unendeckt geblieben sein muss.
Nach der 1%-Regel hätte sie jetzt durch ihre Rente die Grenze erreicht und müsste jetzt schon paar Euro zurück bekommen, die AOK meint aber dieses Jahr würde noch die 2% Regel gelten.

Hat die AOK recht und wo finde ich die Bestimmung dazu?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go606163-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm danke.

Aber macht es einen Unterschied wenn die Krankheit schon lange besteht und jetzt eben knapp ein Jahr herumgedroktort wurde bis eben die Diagnose klar war?

Wäre die Richtung entdeckt worden hätte es ja die Diagnose schon letztes Jahr geben können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von go606163-36):
Wäre die Richtung entdeckt worden hätte es ja die Diagnose schon letztes Jahr geben können.
Ja, wäre--hätte--hätte können.
Ist aber nicht.
Zitat (von go606163-36):
wenn die Krankheit schon lange besteht
...hätte man evtl. vor etlichen Jahren bis zur Diagnose rumdoktern können... wäre evtl. die chronische K schon vor etlichen Jahren diagnostiziert worden.
Ist aber nicht worden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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