Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und möchte Alle erst mal recht herzlich begrüssen.
Zum Sachverhalt
Ich bin seit 4 Monaten Arbeit suchend und beziehe ALG1. Meine Krankenkassenbeiträge werden im Moment vom Amt übernommen.
Meine Aussichten nach Ablauf des ALG1-Bezuges eine Arbeit zu bekommen, sehen im Moment schlecht aus! (ALG1 wird 1/2 Jahr bezahlt)
Mein Mann ist Angestellter und PKV (Unterhaltspflichtig für 2 Kinder aus erster Ehe). Mein Sohn (4 Jahre) ist auch PKV.
Eine Aussicht auf ALG2 besteht nicht.
In der Zwischenzeit habe ich von meiner "Gesetzlichen Krankenkasse" Post bekommen. Ich müsse die finanziellen Verhältnisse meines Mannes offen legen. Des weiteren werde ich nach Ablauf des 1/2 Jahres ALG1 als freiwilliges Mitglied eingestuft und müsse 298€ bezahlen. (ohne eigene Einkünfte!)
Zähle ich nun nicht mehr zum Kreis der pflichtversicherten Personen welcher durch das Gesetz (§ 5 SGB V
bzw. § 2 KVLG 1989) bestimmt wird?
Viele Frauen (Hausfrauen) der Arbeitskollegen meines Mannes sind gesetzlich Pflichtversichert bzw. Familienversichert, obwohl die Männer über der Bemessungsgrenze liegen! Wie geht das?
Ist die Lage eindeutig oder sollte ich juristische Unterstützung aufsuchen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Krankenkasse bei Arbeit suchenden
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



MIt der Beitragsbemmessungsgrenze (BBG) hat das nur indirekt zu tun. Denn auch über der BBG kann man in der Gesetzlichen bleiben, und hat dann Dein Problem nicht.
Wenn ein Partner sich für die PKV entscheidet, verzichtet er automatisch auch auf kostenlose Familienversicherung (FAHI genannt). Das hat er sich dann selbst ausgesucht, denn er spart normalerweise auch ganz schön mit der PKV, zumindest in jungen Jahren.
Denn die PKV kennt FAHI nicht, Versicherung ist immer mit Beitragszahlung verbunden.
Wenn dir kein ALG II gezahlt wird, sei es wegen Ersparnisse oder Unterhalt, dann muss man MINDESTENS den vom Gesetzgeber festgelegten Mindestbeitrag bezahlen. Dieser ist bei allen Kassen gleich, 298 Euro kommt so hin.
Man ist dennoch pflichtversichert, denn das hat der Gesetzgeber seit einigen Monaten so festgelegt, dass es nicht mehr möglich ist ohne KV zu sein.
Nun ist es so, dass der Gesetzgeber in diesen Fällen das gesamte Famileneinkommen betrachtet, d.h. die Kasse darf sehr wohl das Einkommen des Mannes entsprechend berücksichtigen. Einzige Ausnahme: Du erklärst Dich freiwillig dazu bereit den Höchstbeitrag zu bezahlen, dann ist eine Offenlegung nicht rechtens.
Das Familieneinkommen wird also fikitv aufgeteilt und dann geprüft, ob der Mindestbeitrag ausreicht oder mehr erhoben werden muss.
Gespart im Vergleich PKV und Gesetzlicher wird dann bestimmt nichts mehr, im Gegenteil. Doch das muss man eben VORHER überlegen, bevor man aus der Gesetzlichen KV austritt.
Das Vernünftigste wäre, Du suchst Dir einen Job, bei dem Du etwas über 400 Euro verdienst.
Wenn der Mann selbständig ist, lässt sich das meist über Mithilfe im Büro oder Reinigung der Büroräume erreichen.
Dann wird zur Bemessung der Krankenversicherung nur dieser Job herangezogen, Du sparst Dir mindestens die 298 Euro festgelegten Mindestbeitrag.
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