Krankenkasse fordert REHA

12. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
snopc
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)
Krankenkasse fordert REHA

Hallo,
ich bin 60 Jahre alt und seit Frühjahr 2011 mit Unterbrechungen ( Arbeitsversuch) immer wieder länger Krank (Bandscheibenvorfall + beide Kniehe kaput).Da nie mind. 6 Monate dazwischen lagen, gilt es als vortlaufend Krank. So beziehe ich inzwischen 6 Monate Krankengeld. Jetzt bekomme ich von der KK eine Aufforderung binnen 14 Tagen eine REHA zu beantragen. Einfach so ein Schreiben ohne Rechtsbehlehrung und ohne Bezug
auf §51 SGB5. Aber mit der Androhung mir die Krankengeldzahlung einzustellen wenn der Antrag nicht binnen der 14 Tagefrist eingeht. Ich würde da meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.
Ich habe daraufhin bei der Retenversicherung nachgefragt und bekam den Rat mich nicht an die 14 Tagefrist zu halten, sondern die in §51 SGB5 vorgegebene Frist von 10 Wochen einzuhalten.
Da dem Rehaantrag ein Antwortformular der KK beilag, wo ich angeben kann was ich machen werde, habe ich denen geschrieben, dass ich den Antrag binnen der 10 Wochenfrist einreichen werde.
Das war vermutlich ein Stich ins "Wespennest".
Ich erhilt sofort ein Schreiben der KK:
"Maßnahme zur Rehabilitation/Anhörung nach § 24 SGB X "
Inhalt: Detailierte Androhung wann Krankengeldzahlung eingestellt wird. Also nach den 14 Tagen. Ich soll plausibele medizinische Gründe angeben, warum ich den Antrag so spät einreichen will. Androhung Begutachtung/Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Vorwurf der fehlenden Mitwirkung des Versicherten.
Zusätzlich Aufvorderung bis 16.3.12 auf die Anhöhrung nach §24 SGB X zu antworten.
Daraufhin habe ich den SB bei der KK am gleichen Tag angerufen und wollte ein klärendes Gespräch führen. Leider ist meine Frau schwer Krebskrank und hat desswegen nur noch eine sehr begrenzte Lebenszeit. Diesen Tatbestand habe ich den SB geschildert und ihm versucht zu erklären das ich erst die Versorgung meine Frau organisieren müsse. Desswegen könne ich die 14 Tagesfrist nicht einhalten.
Als der SB höhrte das meine Frau so schwer erkrankt ist, kam sofort die Vermutung das ich überhaupt nicht Krank sei sondern nur meine Frau Pflegen wolle. Das Gespräch war damit sehr schnell beendet.

Leider habe ich erst am 19.3.12 einen Beratungstermin beim VdK bekommen. Jetzt stecke ich in der Klemme da Antwort bis 16.3.2012 gefordert wird.
Was soll ich jetzt der KK antworten?
Ich bin jetzt sehr verunsichert welches der richtige Weg ist.
Mit freundlichen Grüßen
snopc

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7 Antworten
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#1
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)


Das Bundesversicherungsamt schreibt beispielsweise in seinem Rundschreiben vom 12.11.2010:

Zitat:

Krankengeldeinstellung gemäß § 51 SGB V

Fordert die Krankenkasse den Versicherten nach § 51 Abs. 1 oder 2 SGB V auf, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe oder auf Altersrente zu stellen, handelt es sich bei dieser
Aufforderung um einen belastenden Verwaltungsakt. Daher sind bei der Aufforderung die für Verwaltungsakte allgemein geltenden Form- und Verfahrensvorschriften zu beachten; so bedarf es im Aufforderungsbescheid insbesondere einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 36
SGB X.

Überdies muss die Aufforderung zur Antragstellung eine Belehrung über die Rechtsfolgen enthalten. Dazu ist insbesondere eine Information über die sich als Rechtsfolge ergebende mögliche Einstellung des Krankengeldes nach Ablauf des Zehn-Wochen-Zeitraums gemäß §
51 Abs. 3 SGB V erforderlich. Ebenso ist ein Hinweis darauf notwendig, dass der Versicherte mit seiner ihm durch das Vorgehen der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB V abverlangten Entscheidung, ob er Leistungen zur Teilhabe beantragt oder nicht, vor die Situation gestellt
sein kann, damit nicht mehr ohne Weiteres frei über seine Rentenantragstellung entscheiden zu können (vgl. Urteil des BSG vom 07.12.2004, Az. B 1 KR 6/03 R , Rz. 28). Neben den unmittelbaren Rechtsfolgen nach § 51 Abs. 3 SGB V ist der Versicherte zusätzlich über die versicherungs- und beitragsrechtlichen Folgen nach Wegfall des Krankengeldes zu informieren.

Im Fall einer erfolglosen Aufforderung zur Antragstellung endet der Krankengeldanspruch nach Ablauf der Zehn-Wochen-Frist gemäß § 51 Abs. 3 SGB V von Gesetzes wegen; eine
separate Aufhebung der Krankengeldbewilligung durch Verwaltungsakt ist dann nicht mehr erforderlich. Allerdings ist die Krankenkasse im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 14 SGB I gehalten, den Versicherten eine angemessene Zeit vor Ablauf der Zehn-Wochen-Frist des § 51 Abs. 3 SGB V (z. B. eine Woche vor Fristablauf) nochmals an die drohende Rechtsfolgen nach § 51 Abs. 3 SGB V zu erinnern, sofern er der Aufforderung zur Antragstellung noch nicht nachgekommen ist.

Wir bitten Sie, diese Rechtslage in Ihrem Verwaltungsverfahren zu beachten.


Fundstelle: http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_115/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben49.pdf

Gruß!
Machts Sinn



-- Editiert Machts.Sinn am 12.03.2012 22:41

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Nebenbei: Wenn eine zu pflegende Person im HAushalt ist, muss die Kasse die Pflege dieser Person übernehmen- dazu gibt es einen gesonderten Antrag.

Weiterhin: Generell immer an die Schiedsstellen der Kassen schreiben bzw. einen netten aber klaren Brief an die Beschwerdestellen- diese leiten die Post dann an die Abteilungsleiter weiter und ich habe damit immer ganz tolle Erfahrungen gemacht.

Möglicherweise wäre ja sogar eine GEMEINSAME Reha mit der kranken Frau möglich?

Mal so ganz unjuristisch, viel Erfolg, Pusteblume108

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"pusteblume"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
snopc
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
ich will mal berichten wie es weiter ging.
Ich habe an den Teamleiter der KK ein Schreiben gesand,
mit der Fragestellung warum die KK sich nicht an gestzliche Vorschriften hält. Binnen 2 Tagen Antwort vom Vorgesetzten.Das war alles nur ein Versehen. Selbstverständlich gilt die 10 Wochenfrist. Ich soll die vorhergehenden Schreiben ignorieren. Soweit so gut aber ein ungutes Gefühl blieb doch, denn was soll ich sagen bei der folgenden Krankengeldzahlung warte ich jetzt schon 1 Woche auf die Auszahlung. Zuvor 3 Tage. Die Zeit wird immer knapper denn die Miete,Stron usw. muß gezahlt werden.
Was kann ich machen um die Auszahlung zu beschleunigen?

MfG snopc


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)


vielleicht einfach mal fragen, ob es sich um eine Repressallie handelt, das wird die Krankenkasse weit von sich weisen - und das Geld ist dann auch schon auf dem Konto.

Gruß!
Machts Sinn

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lockenfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wurde auch aufgefordert, von der KK eine Reha zu machen. Sollte ich auch sofort an Ort und Stelle unterschreiben. Hab ich nicht getan und es ist auch nichts passiert. Ich habe die Reha in Ruhe beantragt (10 Wochen Zeit).
Und noch abschließend: die Reha war nicht schlecht, hat mir gut getan.

Viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
snopc
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
ich will mal berichten wie es weiter ging.
Habe durch mehrmaliges anrufen bei der KK erreicht, daß mir nach 1,5 Wochen das Krankengeld überwiesen wurde. Gerade noch rechtzeitig. Aber einige Tage ohne eine Cent das geht schon an die Nerven.
Aber der Stress mit der KK geht weiter.
Jetzt habe ich eine " Einladung zum persönlichen Gespräch"
bekommen.
Muß ich da überhaupt hingehen oder verletze ich da meine Mitwirkungspflicht? Ich wies überhaupt nicht was ich mit denen bereden soll. Die wollen mich doch nur dazu bringen
den Rehaantrag sofort zu stellen.
In dem Einladungsschreiben wird auf keinen § bezug genommen.
Was ist eure Meinung dazu?
MfG
snopc

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-- Editiert snopc am 08.04.2012 11:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)


Hallo,

da ich den § 61 SGB I - http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__61.html - kenne, würde ich hingehen, aber eine Vertrauensperson mitnehmen. Und vielleicht hätte ich bei dieser tollen Gelegenheit ja ein paar Fragen, die ich schon immer mal stellen wollte ...

Gruß!
Machts Sinn

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