Hallo,
ich bin jetzt erstmalig seit 6 Monaten am Stück krank (bin jetzt 35 Jahre alt).
Die Prognose der Ärzte war bis Februar positiv, leider kam dann eine neue Erkrankung dazu, die jetzt erstmal wieder auskuriert werden muß.
Der MDK der Krankenkasse hat mir nun einen Antrag zur Feststellung der Erwerbsminderungsrente zugeschickt, den ich innerhalb von 10 Wochen an die Rentenstelle geschickt haben muß UND ich soll sofort zur REHA.
Kann die KK das einleiten?
Oder sind sie verpflichtet - wenn z.B. ärztlich bescheinigt wird, daß die Erkrankung z.B. voraussichtlich noch ca. 3 Monate anhalten wird - mir bis dahin Krankengeld zu bezahlen und ERST DANN das Verfahren einleiten?
Ich ging davon aus, daß die KK max. 72 Wochen zu Krankengeldzahlung verpflichtet ist und erst, wenn DANN noch keine Besserung in Aussicht ist, es übers Rentenamt um Erwerbsminderung geht.
Weiß dazu jemand was? Danke !!!
-- Editiert am 08.05.2010 18:19
Krankenkasse leitet Erwerbsminderung ein ???
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Hallo,
die Krankenkasse hat das Recht zu einem Antrag auf eine Rehamaßnahme aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass der KK ein Gutachten (i.d.R. vom MDK)vorliegt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Grundlage: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__51.html
Gruß
RHW
-----------------
""
@Sarina
Den Antrag auf Reha darf die GKV fordern, Grundlage hat @RHW genannt.
Dagegen hat die GKV keine Handhabe einen Antrag zur Rente wegen Erwerbsminderung zu fordern.
Das tut sie natürlich, weil sie gern das KG sparen möchte.
Ich persönlich (auch mit eigener Erfahrung) würde keinen Antrag auf Erwerbsminderung zum jetzigen Zeitpunkt stellen. Erst wenn ausgesteuert wird und seitens der Agentur für Arbeit (AfA) dieser Antrag gefordert wird. Die dürfen das.
KG Anspruch ist nicht 72 sondern 78 Wochen. Anspruch ist entstanden am Tag, der dem Tag der Ausstellung der allerersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt. Die Zeit der Lohnfortzahlung (und dann auch die der Zahlung Übergangsgeld) zählt mit. Der Anspruch bestand ja, ruhte nur durch anderweitige Zahlungen.
SGB V, §§46 ff
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@RHW
@sunbee
Vielen Dank für die Antwort, das beruhigt mich nun sehr!
Die Reha war sowieso geplant, nur kann ich die wegen diverser Nachkontrollen der zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankung erst bis ca. Ende Juli antreten. Eigentlich war diese schon viel früher geplant.
Die Kasse droht im Schreiben mit Ausschluß aus der Versicherung, wenn ich nicht BEIDE ANträge (REHA+Rente) ausgefüllt zurückschicke.
Ich werde mich durch die Rentenberatungsstelle und durch die Gewerkschaft auf jeden Fall noch informieren, aber eure Antwort erheitert mir zumindest den Sonntag :-)
Vielen Dank und schönes Rest WE !!!
@Sarina
Gern geschehen.
Eine ganz simple Anfrage, natürlich schriftlich, an die GKV: bitte um Benennung des Paragrafen, nachdem dieser Rentenantrag gefordert wird
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
@asarina
Den Beiträgen von @RHW und @sunbee ist nichts hinzuzufügen.
[[color=green]quote] Die Kasse droht im Schreiben mit Ausschluß aus der Versicherung, wenn ich nicht BEIDE ANträge (REHA+Rente) ausgefüllt zurückschicke. [/color]
Was auch Krankenkassen sich so alles einfallen lassen, um die Mitglieder mürbe zu machen. Wie wollen sich Dich denn aus der Kasse ausschliessen?
Meine Güte, Du bist erst 35 Jahre alt. Hoffentlich kannst Du in absehbarer Zeit, wenn Du gesund bist, Deinen Job wieder machen und Dein Geld verdienen. EU-Rente mit 35 würde mager (das interessiert aber weder die GKV noch die RV-Bund in Berlin).
Wünsche Dir gute Besserung, einen erfolgreichen REHA-Aufenthalt und viel Stehvermögen im Umgang mit Deiner KK.
sternchen08
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten