Krankenkasse pfändet über das Hauptzollamt, was machen?

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Krankenkasse pfändet über das Hauptzollamt, was machen?

Hallo zusammen,

heute hat das HZA meine Hausbank angeschrieben zwecks KK Beiträge von 5 Monaten. Ich hatte der KK damals mitgeteilt, das ich PKV versichert bin. Die KK wollte meine pkv Mitgliedsbestätigung, die ich hingesandt habe. Jedoch kam diese - angeblich - nicht bei der KK an. Dies habe ich der KK zwar nochmals schriftlich mitgeteilt, jedoch blockt die.

Nun kam vor einiger Zeit ein Schreiben des HZA mit der Vollstreckungsankündigung eines Monatsbeitrags, jedoch nicht 5. Auf Grund familieninterner Sachen habe ich darauf leider nicht antworten können.

Meine Frage nun: Was kann ich noch machen? Ich kann einfach nicht über 4000 EUR nachzahlen und ich komme aktuell nicht an mein Bankguthaben.

-- Editiert von Moderator am 21.11.2018 00:11

-- Thema wurde verschoben am 21.11.2018 00:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von XD5):
ich komme aktuell nicht an mein Bankguthaben

Keine Sorge, der Zoll kommt da dran.

Als erstes sollte man da mal ein P-Konto einrichten, damit man wenigstens wieder an die pfändungsfreien Betrag kommt.



Zitat (von XD5):
ein Schreiben des HZA mit der Vollstreckungsankündigung

Da war es wohl schon zu spät, denn da gab es bereits den Titel zur Pfändung. Da hätte man bereits früher aktiv werden müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Die KK wollte meine pkv Mitgliedsbestätigung, die ich hingesandt habe. Jedoch kam diese - angeblich - nicht bei der KK an. Dies habe ich der KK zwar nochmals schriftlich mitgeteilt, jedoch blockt die.


Dann gehen Sie heute mal flugs dahin und überreichen es persönlich, das HZA stellt auf Zuruf des Gläubigers Vollstreckungen sofort ein.

Zitat (von XD5):
Nun kam vor einiger Zeit ein Schreiben des HZA mit der Vollstreckungsankündigung eines Monatsbeitrags, jedoch nicht 5. Auf Grund familieninterner Sachen habe ich darauf leider nicht antworten können.


Echt jetzt ... man kann da auch anrufen, die sind gesprächsbereit (weil das arbeitsvermeidend ist)

Zitat (von XD5):
h kann einfach nicht über 4000 EUR nachzahlen


Hätten Sie ja auch nicht müssen, die KK nehmen auch Ratenzahlungsvorschläge ernst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Das Problem ist weitreichender, kann man aus dem Text aber nicht erkennen.

Die Kündigung wird nur wirksam, wenn innert einer bestimmten Frist die Nachversicherungsbescheinigung eingereicht wird.

Da von 5 rückständigen Beitragsraten geschrieben wird, ist die Frist bereits verstrichen.
Allein das Nachreichen der Bescheinigung reicht jetzt nicht mehr aus um den Vertrag zum ursprünglich gewünschten Termin zu beenden, es bewirkt lediglich das Vertragsstorno zum Ende des Monats in dem der verspätet eingereichte Nachweis zugeht (mehrfach so ausgeurteilt).

Die Kasse hat demzufolge gar keinen Handlungsspielraum, wenn sie sich an die Regelungen hält.

Mit dem neuen Versicherer kann man u.U. eine ETV vereinbaren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Kündigung wird nur wirksam, wenn innert einer bestimmten Frist die Nachversicherungsbescheinigung eingereicht wird.


Nun ja, aber wenn es wirklich der Fall ist, dass der TE eine solche Bescheinigung der KK zugefürt hat, diese aber nicht berücksichtigt wurde (Grund sei dahingestellt), dann kann doch eine Zweitschrift der ersten Bescheinigung und der Nachweis, dass die andere Vers. gezahlt wurde und wird den mutmaßlichen Anspruch der KK negieren oder nicht?

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