Ich habe ein großes Problem.
Seit ca 2 Monaten erhalte ich wegen einer psychischen Erkrankung Krankengeld. Ich bin in Behandlung und kämpfe täglich um wieder gesund zu werden!
Nun habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten. Die haben laut Brief den MD eingeschaltet, welcher nach Einschätzung der Meinung ist dass ich ab September mit einer Wiedereingliederung wieder arbeiten gehen könne.
Aber wie wollen die das einschätzen ohne meine Situation oder mich zu kennen ? Habe sofort bei der KK angerufen. Erklärt dass ich in Behandlung bin aber leider noch nicht weiss wann ich wieder arbeitsfähig bin. Bei Rückfragen wollen die sich melden.
Drohen mir jetzt Konsequenzen? Das liegt mir wie ein Stein auf dem Herzen. Ich vermisse die Arbeit. Aber meine Krankheit geht nicht von heute auf morgen und schränkt mich stark ein. Ich habe große Sorge dass ich nun Probleme seitens der KK bekommen könnte.
-- Editiert von Moderator topic am 24.08.2021 15:27
-- Thema wurde verschoben am 24.08.2021 15:27
Krankenkasse schaltet MD ein
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Krankengeldanspruch kannst du erst AB 1.7. haben. Wann es dir erstmalig ausgezahlt wurde, weißt du...??ZitatSeit ca 2 Monaten erhalte ich wegen einer psychischen Erkrankung Krankengeld. :
Das solltest du bitte lassen. Die KK hat dir nur eine Info gegeben.ZitatHabe sofort bei der KK angerufen. :
Was der MD sich zur Wiedereingliederung gedacht hat, wird man dir später schreiben.
Du brauchst also NICHT mehr bei der KK anrufen.ZitatBei Rückfragen wollen die sich melden. :
WAS GENAU steht in dem KK-Schreiben?
Bitte nicht bange machen lassen.
Diese Sorgen sind unnötig. Wichtig ist, dass deine AU-Bescheinigungen/Krankenscheine vom Arzt lückenlos bei der KK vorliegen.ZitatIch habe große Sorge dass ich nun Probleme seitens der KK bekommen könnte. :
Hast du Aussicht auf eine Therapie? Selbst kämpfen geht oft nicht bei psych. Erkrankungen.
Weißt du, was betriebliche Wiedereingliederung bedeutet?
--->Schritt für Schritt ganz langsam wieder mit der Arbeit beginnen. In dieser Zeit weiterhin Krankengeld erhalten.
Dein AG muss auch mitspielen und diese Wiedereingliederung im Betrieb mit organisieren.
Schlagen die ersten Versuche fehl, bleibst du arbeitsunfähig und zu Hause. Dann is eben noch nix mit Wiedereingliederung.
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ZitatWiedereingliederung :
Genau, Krankengeld erhalte ich schon.
Hab die KK angerufen weil ich Bange hatte. In dem Schreiben stand dass der MD hinzugezogen worden ist und ich nach deren Einschätzung im September eine Wiedereingliederung beginnen kann. Und deshalb habe ich der KK erklärt dass dies noch nicht möglich ist gesundheitlich.
Ich bin in Behandlung. Das habe ich der KK dann auch mitgeteilt. Ich arbeite an mir, mit Hilfe der Therapien. Aber das dauert nunmal leider.
Ich sehe mich noch nicht in der Lage zu arbeiten. Habe eine Panikstörung entwickelt und kämpfe mit leichten - starken Panikattacken inkl psychosomatischen Schwindel. Das braucht Zeit..
-- Editiert von Juliane6 am 25.08.2021 00:43
Es könnte auch der Arbeitgeber die KK darum gebeten haben.
Ihr behandelnder Arzt sollte dagegen Einspruch erheben und schreiben, warum sie noch nicht arbeitsfähig sind.
Vor einigen Tagen war im Arbeitsrecht folgender Thread zu lesen.
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitgeber-moechte-Aufenthaltsort-waehrend-Krankheit-__f590364.html
Will man den Arbeitsplatz erhalten, sollte man sich eher kooperativ verhalten, manch Einstellung war da recht befremdlich.
Wird trotz Einspruch eine Wiedereingliederung verlangt werden, kann diese, wenn arbeiten nicht möglich abgebrochen.
ZitatEinspruch :
Nein , das kommt nicht vom Arbeitgeber sondern von der KK.
Mein Arbeitgeber ist menschlich sehr an uns interessiert. Und eine psychische Krankheit wird von ihm genauso ernst genommen wie eine körperliche. Gott sei Dank. Ich soll wiederkommen wenn ich gesund bin.
Ich war oder bin mir nur unsicher ob das mit der Wiedereingliederung mehr als eine Empfehlung oder ein Entschluss zu verstehen ist. Wenn es nur eine Empfehlung ist , muss ich ja quasi nichts mehr tun. Andernfalls müsste man schauen wie das mit einem Wiederspruch wäre. Allerdings würde mich das wundern weil ich seit 2 Monaten KG erhalte. Das ist ja keine lange AU für eine psychische Erkrankung.
Der Arzt kann Einspruch erheben, die hebeln seine Entscheidung mit der AU aus.
Die KK handelte somit gegen die Empfehlung des Arztes. Manche Ärzte weigern sich allerdings etwas zu schreiben.
Gehen sie mit dem Schreiben zu ihrem behandelnden Arzt, besprechen sie mit ihm alles.
Telefonieren sie bitte nicht mit der KK. Wenn, dann nur schriftlich. Wünsche ihnen eine gute Besserung.
Deshalb fragte ich:Zitatob das mit der Wiedereingliederung mehr als eine Empfehlung oder ein Entschluss zu verstehen ist. :
Dabei ist der Wortlaut wichtig, aber nicht, was du dir da gedacht hast, was das bedeuten könnte.ZitatWAS GENAU steht in dem KK-Schreiben? :
Die KK hat also bisher nichts weiter getan, als den MDK informiert. Das ist das tägliche Geschäft, fast Fließbandarbeit. Die KK soll sparen.
Im Gegensatz zu dem Link aus #1 geht es bei dir um einen Vorschlag zur Wiedereingliederung.
Aber in dem Link schreibt die KK: ---Der MdK habe seine Arbeitsunfähigkeit beurteilt und komme zu dem Schluss, dass er in einer Woche wieder arbeitsfähig sei.---
Erkennst du den Unterschied?
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Woraus ergibt sich das? Die KK sieht, Krankengeld seit 1.7.... da sollen wir doch...schreiben...ZitatDie KK handelte somit gegen die Empfehlung des Arztes. :
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