Hallo!
Bin seit ca. 3 Monaten krankgeschrieben wegen Depressionen und Burnout.
War die ersten 2 Monate in einer Klinik. Die Ärztin dort meinte:
Ich solle nach dem Klinikaufenthalt doch für ein paar Tage wegfahren.
Das würde mir sicher gut tun. Am Wochenende habe ich ganz spontan für Montag einen Kurztripp nach Italien geplant.
Da ich im Moment Krankengeld beziehe habe ich vom Zug aus gleich
bei der Krankenkasse angerufen und Bescheid gegeben. Die meinten im Uralub
erlischt der Krankengeldbezug. Ich sagte denen das meine Ärztin mir dazu geraten habe und das das zu meiner Genesung beitragen könnte.
Am Donnerstag bin ich zurückgekommen und fand einen Brief
meiner Krankenkasse im Briefkasten.
Darin stand folgendes:
Wichtiger Hinweis:
Wir behalten uns vor , Ihnen das Krankengeld für eine ärztlich bescheinigte Zeit nach Ihrer Auslandsreise ganz oder teilweise zu versagen, wenn sich wegen der Auslandsreise ihr Gesundheitszustand verschlechtert und/oder der Eintritt der Arbeitsfähigkeit verzögert.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.
Auf Blatt 2 wollen die das ich Ihnen das schriftlich bestätige.
Das werde ich ganz bestimmt nicht machen.
Ist das rechtens? Die streichen mir das Krankengeld für die Urlaubstage.
Das versteh ich ja noch. Für mich hört sich das so an als ob ich nach dem Kurzurlaub sofort wieder in die Arbeit gehen soll. Gehe ich nicht in die Arbeit
heisst das, dass der Urlaub meinen Gesundheitszustand verschlechtert hat
und ich bekomme kein Krankengeld mehr. Das ist doch alles ein riesengrosser
Beschiss.
Wer kann mir weiterhelfen? Danke schon mal im Voraus
Krankenkasse streicht Krankengeld wegen Urlaub
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@dylan
was genau möchtest du denn?
sgb V, §16.
im prinzip hast du noch glück, die gkv wäre berechtigt, sämtliche leistungen zu streichen.
vor abreise hättest du die gkv um schriftl. genehmigung fragen müssen.
stell dir vor, du hättest dir das bein gebrochen oder sonstwas. dann hättest du ein noch viel größeres problem.
ja, die gkv kann erwarten,dass du deine genesung nicht verzögerst. es besteht eine mitwrkungspflicht.
allerdings hat die gkv dahingehend ja noch nix entschieden
mein tipp: bedauern, dass man den verwaltungsweg nicht eingehalten hat, ggfalls von der ärztin eine SCHRIFTLICHE empfehlung zum urlaub in italien erbitten.
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
DAS GIBTS DOCH NICHT!!! WENN MAN KRANK IST IST MAN KRANK!!! WENN DER ARZT GESAGT HAT DAS DU WEGFAREN SOLLST DANN KANN ER DAS DOCH AUCH BESCHEINIGEN!!! LEG DENEN DIE BESCHEINIGUNG VOR UND DANN MÜßEN DIE AUCH ZAHLEN!!!
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@rotkehlchen
nein, die gkv muss nicht zahlen, auch wenn eine bescheinigung vorgelegt würde. es obliegt der gkv zu entscheiden, ob sie vorher einem auslandsaufenthalt zustimmt.
krank heißt dennoch nicht, dass man im bett liegt, ein urlaub kann der genesung durchaus zuträglich sein.
sunbee
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