Hallo, ich habe ein kleineres Problemchen mit meiner Krankenkasse, und zwar bin ich seit Januar 2016 aufgrund von Morbus Hodgkin (Lymphknotenkrebs). So, seit mitte März bekomme ich nun Krankengeld, was mir jedoch erst zum 18.04 ausgezahlt wurde (6 Wochen auf einmal). - Soweit noch in Ordnung, wobei das auch ein großes hin & her war.
am 18.04 erhielt ich eine erneute Krankmeldung bis zum 01.05.16, diese schickte ich per Post direkt zur Barmer Gek nach Schwäbisch Gemünd, und erhielt meine Krankmeldung am 29.04.16 (Freitags) zurück, da diese nicht zugestellt werden konnte, ich habe sofort angerufen, es gemeldet und am Montag morgen, da ich eine erneute Krankmeldung erhielt direkt zu meiner Barmer Gek gebracht. Da Ich ab dem jetzigen Zeitpunkt im KH bin, erhielt ich eine Krankmeldung bis zum 09.05.16, diese habe ich mit abgegeben und erhielt heute ein Brief, dass ich bis zum 09.05.16 KEIN Krankengeld erhalten werde, da es zu spät eingegangen ist, die letzte ist sogar fristgerecht eingegangen, da das Schreiben am 08.05.16 verfasst wurde.
Wie verhält sich das ganze denn, habe ich wirklich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld!? - Ich habe dort angerufen, erwarte einen Rückruf der Fachstelle, werde aber zeitgleich einen schriftlichen Brief, ähnlich wie hier verfassen und per Einschreiben los schicken..., gibt es dabei irgend etwas zu beachten, hatte schon Jemand ähnliches ?
Freue mich über eure Antworten. Lg
Krankenkasse verweigert Krankengeld
11. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2016 | 16:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Krankenkasse verweigert Krankengeld
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Mai 2016 | 17:49
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Ist der Umschlag noch vorhanden? War die angegebene Adresse tatsächlich falsch? Widerspruch einlegen, da ununterbrochene Krankschreibung vorliegt.
#2
Antwort vom 11. Mai 2016 | 18:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo, ja der Umschlag ist noch vorhanden.
Habe diesen eingescannt und als Anhang meinem Schreiben mit dem ganzen Sachverhalt per Einschreiben + Rückschein los geschickt. Frechheit, wie ich finde, denkt Ihr, ich habe ne Chance zu meinem Krankengeld zu kommen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Mai 2016 | 21:03
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Wie gesagt Widerspruch einlegen.
Und jetzt?
Schon
268.204
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
32 Antworten
-
5 Antworten