Die Krankenkasse hat bei der Einstufung eines Existenzgründers die Minimum-Grenze der beitragspflichtige Einnahmen von 1811,25 EUR zugrunde gelegt (Standard-Satz). Der Existenzgründer ist was den Gewinn angeht per Steuerbescheid auch weit unter dieser Grenze geblieben. Allerdings hat er ein höheren monatlichen Betrag als Überbrückungsgeld (beitragspflichtig)bekommen. Kann die Krankenkasse in diesem Fall Beiträge nachfordern.
Krankenkassenbeitrag für Exiszenzgründer
7. März 2007
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Frage vom 7. März 2007 | 16:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassenbeitrag für Exiszenzgründer
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