Hallo,
ich bekam kürzlich einen Brief von der TKK, dass ich für den Monat Dezember 2015 nachträglich
164 Euro Kassenbeitrag nachzahlen soll. Ab dem 26.11.2015 bin ich arbeitslos geworden, ein ALG-I Anspruch besteht nicht.
Die ARGE hat mich aber erst ab dem 01.Januar 2016 bei der Krankenkasse gemeldet, da ich im Dezember
ein letztes Gehalt von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhielt.
ALG-II Anspruch habe ich erst ab dem Januar. Ich bin ledig und wohne alleine.
Da ich ab dem 26.November arbeitslos bin aber bis zum 1.Januar kein ALG-II bekam, müsste hier dann die ARGE für den Monat Dezember aufkommen?
Krankenkassenbeitrag nachzahlen trotz Arbeitslosigkeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Da ich ab dem 26.November arbeitslos bin aber bis zum 1.Januar kein ALG-II bekam, müsste hier dann die ARGE für den Monat Dezember aufkommen? Nö. Kein Alg-2-Anspruch, kein Anspruch auf KK-Beiträge. Falls Sie wieder Arbeit haben, können Sie das Geld aber steuerlich absetzen.
ist das sicher? Wo kann man das nachlesen?
Bei einer 3-Monatssperre wo man kein Geld vom Arbeitsamt erhält, wird z.B. der KK-Beitrag weiter übernommen.
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Wo kann man das nachlesen? Gar nicht - die Nichtexistenz eines Anspruchs ist natürlich nirgends festgelegt.
Bei einer 3-Monatssperre wo man kein Geld vom Arbeitsamt erhält, wird z.B. der KK-Beitrag weiter übernommen. Und zwar, weil es dafür eine Norm gibt. Zeigen Sie mir bitte eine Norm, in der steht, daß Sie Anspruch haben - dann glaube ich das sofort.
@Escaflowne:
Wenn im Dezember aufgrund von bedarfsdeckendem Einkommen aus Arbeitslohn, unter Berücksichtigung der Freibeträge und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kein ALG II Anspruch bestand, sind auch die Versicherungsbeiträge nicht vom Jobcenter zu übernehmen. Es kann allerdings durchaus passieren (je nach Höhe des erhaltenen Lohnes) dass zwar kein kein regulärer Leistungsanspruch bestand, aber ggf. Anspruch auf einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 SGB II
).
Um zu prüfen, ob ein solcher Anspruch besteht, müssten wir genaue Zahlen wissen. Also, wie hoch war das im Dezember zugeflossene Einkommen brutto und netto, wie hoch ist die Miete, Heizkosten, Betriebskosten, wie viel Personen leben im Haushalt? Auch von Bedeutung: Wann wurde der ALG II Antrag gestellt und wurde der ausdrücklich mit Wirkung zum 01.01. gestellt, oder ohne Einschränkung?
Gruß,
Axel
@AxelK
Einkommen Dezember (brutto): 1512
Einkommen Dezember (netto): 1066
Miete (kalt): 159
Miete (Betriebskosten): 49 --> Miete (Gesamt): 208
Heizkosten (monatlich): 25
Personen (Haushalt): 1
Zeitpunkt (ALG-II Antrag): Juli 2015 -->Bewilligungszeitraum: August 2015 - Januar 2016 -->Erwerbstätig: September-November
Es wurde kein erneuter Antrag gestellt, da der alte Antrag noch gültig war bis Ende Januar.
Für mich macht das wenig Sinn, zumal bei dem letzten Monatsgehalt das im Dezember einging, hier bereits die Krankenkassenbeiträge für den November abgezogen wurde. Für den Monat Dezember gab es kein Einkommen mehr. Das wäre ja dann erst im Januar ausbezahlt worden und im Januar war ich bereits ALG-II Empfänger. Vom letzten Gehaltseingang doppelt Krankenversicherung zahlen wäre ja auch nicht normal.
Insofern dürfte dann meinerseits auch keine Zahlungspflicht für den Dezember bestehen.
Das müsste dem Verstand nach das Jobcenter tragen. Ich benötige rechtlichen verbindlichen Rat.
-- Editiert von Escaflowne am 13.02.2016 11:23
-- Editiert von Escaflowne am 13.02.2016 11:26
-- Editiert von Escaflowne am 13.02.2016 11:26
@Escaflowne:
Rechnen wir mal:
Bedarf für Dezember = RL 399,- € + Miete 159,- € + BK 49,- € + HK 25,- € + Krankenbassenbeitrag 164,- = 796,- €.
Einkommen 1.066,- € - Freibetrag 300,- € = anrechenbares Einkommen 766,- €.
Du hast demnach Anspruch auf einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 30,- €. Mehr nicht.
Zitat:Für den Monat Dezember gab es kein Einkommen mehr.
Korrekt. Was aber nichts daran ändert, dass Du auch im Dezember krankenversicherungspflichtig warst.
Zitat:Insofern dürfte dann meinerseits auch keine Zahlungspflicht für den Dezember bestehen.
Doch. Eben aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht, die eben auch dann besteht, wenn kein Einkommen vorhanden ist.
Zitat:Das müsste dem Verstand nach das Jobcenter tragen
Wie oben berechnet in Höhe von 30,- €. Den Rest wirst Du selbst zahlen müssen.
Zitat:Ich benötige rechtlichen verbindlichen Rat.
Rechtlich verbindlichen Rat gibt es allenfalls beim Rechtsanwalt, aber nicht in einem Laienforum. Ein Rechtsanwalt haftet zumindest für eventuelle Falschauskünfte, wobei es in der Juristerei oftmals auch kein einfaches falsch oder richtig gibt, weil vieles halt auch Auslegungssache ist.
Gruß,
Axel
@AxelK
danke für den Beitrag.
Wenn das stimmt was du schreibst kann ich mir den Gang zum Anwalt sparen.
Mal sehen.
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