Krankenkassenwechsel GKV zu PKV bei Selbstständigkeit

23. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fkzt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassenwechsel GKV zu PKV bei Selbstständigkeit

Hallo liebe Community,

bei mir geht es um einen geplanten Wechsel aus der GKV rein in die PKV aufgrund Selbstständigkeit.
Mir geht es hier rein um die Frage wie die gesetzliche Lage aussieht und nicht um die Entscheidung Pro/Con PKV/GKV.

Mein Problem ist, dass mich die GKV aufgrund aus ihrer Sicht verspäteter Mitteilung über meine Selbstständigkeit (nicht binnen 2 Wochen erfolgt) nicht direkt zum Einsteig wechseln lassen möchte.

Der Verlauf sah so aus: Ich war bisher immer als Angestellter in der PKV versichert und habe im April vorerst ein Nebengewerbe angemeldet, das noch keinerlei Gewinne abwarf. Dann wurde ich arbeitslos zum 01.06.19 bis zum 14.09.19 und bekam ALG1 - weil ich dann zum 15.09.19 angab, dass ich nun darauf verzichten möchte und nur noch meiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen würde.
Nun hatte ich von der 1-monatigen Nachversicherung gehört und schloss zum 12.10.19 einen Vertrag bei einer PKV ab und reichte die Versicherungsbestätigung bei der GKV ein.
Die GKV sagte mir nun daraufhin jedoch, dass ich binnen 2 Wochen nach Beendigung des ALG1-Bezugs mich hätte melden müssen um zu sagen, dass ich in die PKV wechseln möchte - und es nun nicht mehr möglich sei.

Ich muss sagen, dass ich das nicht wusste, weil ich das SGB V nicht studiert habe.
Nur steht in § 188 (4) SGB V folgendes: "Für Personen, deren Versicherungspflicht endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt."

Ein solcher Hinweis ist seitens der GKV jedoch NIE erfolgt. Es kam nichts. Man sagte, man könne meine Kündigung jedoch trotzdem nicht annehmen mit der Begründung "woher sollen wir denn wissen, dass sie sich Selbstständig gemacht haben". Ich habe dies dem Arbeitsamt mitgeteilt und von dort müsste die GKV mMn ja auch die Information bekommen haben, zumal ja in Deutschland Versicherungspflicht besteht.

Nun möchte ich nicht einfach nachgeben, da ich mich hier doch im Recht sehe.
Vielen Dank schon vorab für die Hilfe!


-- Editiert von leisentritt am 23.10.2019 11:12

-- Editiert von leisentritt am 23.10.2019 11:12

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von leisentritt):
Ich war bisher immer als Angestellter in der PKV versichert
Zitat (von leisentritt):
01.06.19 bis zum 14.09.19 und bekam ALG1
Die Agentur für Arbeit hat in dieser Zeit doch den Zuschuss zur PKV gezahlt? Oder bist du in die GKV gewechselt?
Zitat (von leisentritt):
Nun hatte ich von der 1-monatigen Nachversicherung gehört
Nur gehört?

Zitat (von leisentritt):
Ich habe dies dem Arbeitsamt mitgeteilt und von dort müsste die GKV mMn ja auch die Information bekommen haben, zumal ja in Deutschland Versicherungspflicht besteht.
Ich meine, die Arbeitsagentur meldet dich durchaus ab. Aber eben nicht sofort und taggenau--- aber wohl zum 14.09.Das wird irgendwann bei der GKV auch vorliegen... (aber sind die von der Agentur so schnell?)

Trotzdem meine ich, auch ohne Kenntnis des gesamten SGB V: Du hast dich, warum auch immer, auf diese Nachversicherungszeit von 1 Monat verlassen. Die gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hier wohl nicht.

Trotzdem kannst du Widerspruch erheben.
Zitat (von leisentritt):
es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt."
Das dürfte dein Argument sein.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Und warum unbedingt in die PKV und nicht als freiwillig Versicherter in der GKV?
Da sind die Beiträge wesentlich niedriger und bei schlechter Auftragslage kann eine PKV zum Nachteil sein, wie auch später im Rentenalter als Selbständiger. Bei der Altersvorsorge wird das oft vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fkzt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami, danke für deine Ausführungen!
Oben lag tatsächlich ein Fehler meinerseits. Ich war als Angestellter immer GESETZLICH versichert.
Die Agentur hatte den Zuschuss dann an die Kasse gezahlt.
Was die Nachversicherung angeht, so würde ich bei der PKV auch eine rückwirkende Deckung erreichen können, wenn ich "Schadenfreiheit" mit meiner Unterschrift bezeuge.

Das ist auch mein entscheidendes Argument. Ich hatte der Krankenkasse den Sachverhalt geschildert und auf den o. g. Paragraphen verwiesen. Zusammen mit der Aussage, dass ich mich auch rückwirkend bis Austritt aus der Arbeitslosigkeit versichern lassen würde und den Nachweis zukommen lasse.

Die GKV beharrt aber eben einfach auf der "Meldung, die nicht binnen 2 Wochen eingegangen ist". Und ich soll einfach drüber wegsehen, dass im gleichen Paragraphen steht, dass mir vorher eine Meldung mit den Austrittsmöglichkeiten hätte zukommen müssen. Macht für mich echt keinen Sinn.

@Loni12
Bitte keine Grundsatzdiskussionen. Mir sind die Vor- und Nachteile bewusst. Ich habe abgewogen und mich künftig für die PKV entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und warum unbedingt in die PKV und nicht als freiwillig Versicherter in der GKV?
Da sind die Beiträge wesentlich niedriger

Das ist so pauschal nicht richtig.
Anders als der in der GKV versicherte Angestellte zahlt der freiwillig versicherte Selbständige in der GKV nicht immer einen Beitrag prozentual zu seinem tatsächlichen Einkommen, sondern hat u.U. einen pauschalen Beitragssatz.

Egal wie hoch das tatsächliche Einkommen ist, wird immer ein Mindesteinkommen von 1.038 Euro angesetzt.

Da es beim Selbständigen im Regelfall keinen "Arbeitgeberanteil" zur GKV gibt (Ausnahme: KSK), zahlt der Versicherte diesen mit, seine GKV-Beiträge sind also ungefähr doppelt so hoch wie die eines sozialversicherungspflichtigen Angestellten mit gleichem Einkommen.

Da wird die PKV, deren Beiträge einkommensunabhängig sind, ganz schnell deutlich billiger.

Und die Leistungen sind eh besser...

-- Editiert von eh1960 am 23.10.2019 13:19

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von leisentritt):
Die GKV beharrt aber eben einfach auf
Hat die GKV deinen Widerspruch schon schriftlich abgelehnt?
Oben hat jeder nur was gesagt...und es ist ja auch grad erst passiert.



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#6
 Von 
fkzt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von leisentritt):
Die GKV beharrt aber eben einfach auf
Hat die GKV deinen Widerspruch schon schriftlich abgelehnt?
Oben hat jeder nur was gesagt...und es ist ja auch grad erst passiert.


Nein, man hat mich mit Anrufen bombardiert (nachdem man meine Handynummer widerrechtlicherweiße von meinem vorherigen Arbeitgeber erfragt hat - ich habe nie ein Einverständnis dazu erteilt und meine Postanschrift ist bekannt) und der Mitarbeiter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er den genannten Paragraphen zu meiner Last auslegt und sie ja keine Meldung verschicken konnten, weil sie angeblich von nichts wussten (komischweiße hat der Mitarbeiter jedoch gewusst, dass ich vorher über die Arbeitsagentur versichert war, was ICH der Kasse jedoch nie mitgeteilt habe).

Als ich ihn auf die unterlassene Nachricht über die Austrittsmöglichkeiten ansprach, hat man mir dann mit der Rechtsabteilung gedroht. Ein schriftliches Statement auf mein Fax ist bis heute NICHT erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fkzt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich mich entscheiden muss, ob ich der GKV jetzt nochmal mitteilen will, dass ich meinen "Widerspruch" nicht zurücknehme...wie seht ihr meine Chancen? Müsste der PKV dann ggf. ja auch mitteilen, dass der Beginn nach hinten verschoben werden müsste...und eine Doppelversicherung kann und will ich echt nicht bezahlen....

-- Editiert von leisentritt am 24.10.2019 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von leisentritt):
Nein, man hat mich mit Anrufen bombardiert
Was wollte die GKV wissen?
Zitat (von leisentritt):
komischweiße hat der Mitarbeiter jedoch gewusst, dass ich vorher über die Arbeitsagentur versichert war,
Logisch. Das weiß die GKV über das Meldesystem der Agentur. Schließlich versichert dich die Agentur--- also muss sie dich als Versicherte Person doch der GKV melden.
Zitat (von leisentritt):
hat man mir dann mit der Rechtsabteilung gedroht
Albern bzw. Na und? Die ist doch dafür da, Widersprüche zu prüfen und zu bescheiden. Schriftlich und nicht am Telefon...

Du hast ein Statement per Fax an die GKV geschickt. Frage: War das für die GKV als Widerspruch zu erkennen?

-ICH- würde jetzt ganz banal und nachschiebend (noch) einen Widerspruch zur GKV schicken.
zB. Ich möchte meine Mitgliedschaft in der GKV beenden. Ich werde zur PKV wechseln. Ich habe bis 14.09. ALG mit KV-Schutz durch Sie bezogen. Ich habe mich bei diversen PKV informiert und zum 12.10. einen Vers-Vertrag bei einer PKV abgeschlossen.
Ich habe bisher keine Information von der Agentur für Arbeit darüber erhalten, ob ich bei Ihnen abgemeldet bin.
Mir ist bekannt, dass ich mich nach Ende des ALG-Leistungsbezuges selbst bzw. weiter versichern muss. Das habe ich gemacht. Wie der Wechsel vonstatten zu gehen hat, ist mir nicht bekannt gegeben worden.
Ich bitte um Berücksichtigung und einen schriftlichen Bescheid.
Ich möchte nicht mehr telefonisch kontaktiert werden.
mfg

Zitat (von leisentritt):
schloss zum 12.10.19 einen Vertrag bei einer PKV ab
Versicherungsbeginn bei der PKV ist der 12.10.2019???

Was könnte schlimmstenfalls kommen?
Deine Vers-Pflicht endete am 14.9.
Du sollst max. 2 Wochen später den Austritt erklären ODER eben eine andere Vers. wählen.
Die GKV könnte ganz hartleibig die freiwillige KV für die Zeit vom 28.9. bis 11.10. verlangen.

-ICH- würde die PKV jetzt so lassen, wie sie beantragt ist--- ab 12.10.

Ich hörte schon mal, dass es auch Monate dauern kann, bis bei der Abtl. Beiträge der GKVen die Abmeldungen von der Arbeitsagentur bekommen. Ich ging bisher davon aus, dass das im System zum Leistungsende auch gleich als Versicherungsende der KV übermittelt wird...

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