Guten Tag!
Ich habe folgende Frage:
Wenn man die Krankenkasse trotz Beitragsschulden wechseln möchte und bereits ein Ruhen der Leistung besteht, dann ist mir ja auch klar, dass die neue Kasse das Ruhen übernimmt, insofern man mit der alten KK keine Ratenzahlung vereinbart hat.
Aber wie sieht es denn aus, wenn die alte KK bereits vollstreckt und sich auf eine Ratenzahlung nicht mehr einlässt und es wegen Vermögensauskunft nichts zu vollstrecken gibt? Befindet man sich dann bei der neuen KK auf ewig im Notfall-Tarif?
Danke vorab für Antwort!
Krankenkassenwechsel bei Vollstreckung
22. September 2019
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Frage vom 22. September 2019 | 17:02
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassenwechsel bei Vollstreckung
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#1
Antwort vom 22. September 2019 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (28156 Beiträge, 5134x hilfreich)
Ich meine, eine andere KK würde dich nicht als Mitglied aufnehmen.ZitatBefindet man sich dann bei der neuen KK auf ewig im Notfall-Tarif? :
#2
Antwort vom 22. September 2019 | 19:40
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es denn nicht freie KK-Wahl? Soweit ich jetzt informiert bin, darf mich eine gesetzliche KK gar nicht ablehnen. Bleibt eben nur die Frage, wie die neue KK verfährt, wenn die alte KK Vollstreckung betreibt. Sonst würde das ja heissen, dass ich nie wieder, ausser wenn ich komplett zertrümmert bin, zum Arzt gehen darf...?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. September 2019 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (28156 Beiträge, 5134x hilfreich)
Grundsätzlich schon.ZitatGibt es denn nicht freie KK-Wahl? :
Auch das wird grundsätzlich richtig sein.ZitatSoweit ich jetzt informiert bin, darf mich eine gesetzliche KK gar nicht ablehnen. :
Ob die jetzige KK dich aber *entlässt*--- wird hier die spezielle Frage sein.
Bitte schau/frag mal ganz speziell dort:
https://www.krankenkassenforum.de/gesetzliche-krankenkassen-f12/
#4
Antwort vom 23. September 2019 | 13:00
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke!
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