Hallo,
ich bin seit Ende Oktober arbeitssuchend/arbeitslos. Bisher hatte ich nur Anfang November und heute einen Termin bei meinem Vermittler. Heute hat er mir dann spontan verkündet, dass ich ab Montag in eine Maßnahme gesteckt werde. (Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in Vollzeit)
Im September, also knapp 2 Monate vor meiner Arbeitslosigkeit als ich noch Vollzeit im Schichtdienst gearbeitet habe, habe ich mir einen Wunsch erfüllt und einen Welpen aufgenommen. Durch meine Arbeitszeiten und die meines Freundes war der Plan für einen Hund perfekt und er hätte nie lange alleine bleiben müssen und in regelmäßigen Abständen seinen Auslauf und seine Beschäftigung bekommen. Aber naja..wie das Leben so spielt.. man macht zwar Pläne aber am Ende läuft alles anders..
Da ich für das Familienmitglied verantwortlich bin, sehe ich also davon ab an der Maßnahme teilzunehmen auf Kosten meines jungen Hundes einfach weil er sonst zu lange alleine wäre. So kurzfristig einen Hundesitter zu finden ist ebenfalls unmöglich.
Nun zu der Frage: Wenn ich nicht teilnehme ernte ich eine Sperrzeit. Das ist mir bewusst. Aber bin ich trotz Sperre noch krankenversichert?
Freundliche Grüße und danke im Vorraus
-- Editiert von Moderator am 20.02.2020 16:47
-- Thema wurde verschoben am 20.02.2020 16:47
Krankenversichert trotz Sperrzeit? ALG 1
20. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2020 | 16:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversichert trotz Sperrzeit? ALG 1
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 20. Februar 2020 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (35971 Beiträge, 6102x hilfreich)
was haben Hundewelpen und Maßnahmen und Sperrzeiten mit Arbeitsrecht zu tun?
#2
Antwort vom 20. Februar 2020 | 16:44
Von
Status: Weiser (17639 Beiträge, 5987x hilfreich)
Völlig falsche Entscheidung!ZitatDa ich für das Familienmitglied verantwortlich bin, sehe ich also davon ab an der Maßnahme teilzunehmen :
Keine Angst, für den Hund wäre das gar kein Problem.Zitatmeines jungen Hundes einfach weil er sonst zu lange alleine wäre. :
Braucht man nicht, der kann alleine bleiben.ZitatSo kurzfristig einen Hundesitter zu finden ist ebenfalls unmöglich. :
Sorry, für mich hört sich das nur nach einer Ausrede an. Ja, du wirst weiter versichert sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Februar 2020 | 16:49
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 612x hilfreich)
Ja. Sperre wird drei Wochen betragen (erstmalige Ablehnung einer Maßnahme).ZitatAber bin ich trotz Sperre noch krankenversichert? :
#4
Antwort vom 20. Februar 2020 | 17:29
Von
Status: Bachelor (3949 Beiträge, 636x hilfreich)
ZitatDa ich für das Familienmitglied verantwortlich bin, sehe ich also davon ab an der Maßnahme teilzunehmen auf Kosten meines jungen Hundes einfach weil er sonst zu lange alleine wäre. :
Und wenn sie kurzfristig einen Arbeitsplatz angeboten bekämen, sagen sie auch wg. dem Hund ab.
Komische Einstellung, oder Ausrede.
#5
Antwort vom 20. Februar 2020 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (35971 Beiträge, 6102x hilfreich)
Welches zu betreuende Familienmitglied?
#6
Antwort vom 20. Februar 2020 | 19:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Völlig falsche Entscheidung!ZitatDa ich für das Familienmitglied verantwortlich bin, sehe ich also davon ab an der Maßnahme teilzunehmen :
Keine Angst, für den Hund wäre das gar kein Problem.Zitatmeines jungen Hundes einfach weil er sonst zu lange alleine wäre. :
Braucht man nicht, der kann alleine bleiben.ZitatSo kurzfristig einen Hundesitter zu finden ist ebenfalls unmöglich. :
Sorry, für mich hört sich das nur nach einer Ausrede an. Ja, du wirst weiter versichert sein.
Danke für die Antwort.
Wenn ich die zeit des allein bleibens von heute auf morgen mehr als verdoppel wird das garantiert ein Problem sein! Und ich möchte garantiert keinen Hund mit Trennungsängsten weil ich schnell alles übers Knie gebrochen habe, für eine massnahme in der ich auch nur wie ich es jetzt schon tue Bewerbungen schreibe oder mich mit Word Excel und Co beschäftige obwohl ich mich damit sehr gut auskenne.
#7
Antwort vom 20. Februar 2020 | 19:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDa ich für das Familienmitglied verantwortlich bin, sehe ich also davon ab an der Maßnahme teilzunehmen auf Kosten meines jungen Hundes einfach weil er sonst zu lange alleine wäre. :
Und wenn sie kurzfristig einen Arbeitsplatz angeboten bekämen, sagen sie auch wg. dem Hund ab.
Komische Einstellung, oder Ausrede.
Wie oben schon beschrieben habe ich zuvor schon im schichtdienst mit Hund gearbeitet. Dh die stellen auf die ich mich bewerbe passen zeitlich zu denen meines lebenspartners. Bitte Leute, lest den Text doch mal genauer.
#8
Antwort vom 20. Februar 2020 | 20:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ja. Sperre wird drei Wochen betragen (erstmalige Ablehnung einer Maßnahme).ZitatAber bin ich trotz Sperre noch krankenversichert? :
Danke für die präzise nicht vorverurteilente Antwort!!
#9
Antwort vom 21. Februar 2020 | 11:56
Von
Status: Weiser (17639 Beiträge, 5987x hilfreich)
Nur in deinem Kopf. Der Hund wird damit kein Problem haben, der wird ein bisschen spielen und schlafen. Gerade junge Hunde schlafen extrem viel, so ca. 17 bis 22 Stunden pro Tag. Dein Hund wird dir die Ruhe danken.ZitatWenn ich die zeit des allein bleibens von heute auf morgen mehr als verdoppel wird das garantiert ein Problem sein! :
Du bist gerade dabei deinem Hund Trennungsängste anzuerziehen!
#10
Antwort vom 21. Februar 2020 | 12:34
Von
Status: Bachelor (3949 Beiträge, 636x hilfreich)
ZitatDh die stellen auf die ich mich bewerbe passen zeitlich zu denen meines lebenspartners. Bitte Leute, lest den Text doch mal genauer. :
Und wenn sie Stellen ohne Schichtdienst angeboten bekommen, die wollen sie dann immer ablehnen? Das wird die AfA anders sehen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.510
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.