Hallo, soweit ich sehe, kann ein Kind von verheirateten Eltern nicht mehr kostenlos in der Versicherung des gesetzlich versicherten Partners mitversichert werden, wenn der andere Elternteil privatversichert ist.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist es möglich.
Wie erfolgt nun der der Wechsel, wenn vorher unverheiratete Eltern in dieser Konstellation heiraten?
Ist das Kind automatisch kostenpflichtig gesetzlich versichert ab der Heirat, ggf. mit Nachzahlung?
Wie sind die Kündigungsfristen für den Wechsel in eine private Versciherung?
Krankenversicherung Kind mit privatversichertem Elternteil
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Jain. Hängt von mehreren Parametern ab. Hier mal ein Link zu relevanten Frage und Infos.
In Abhängigkeit der Gegebenheiten ist zu Handeln. Der Wechsel des Kindes in die PKV erfolgt durch einen Zusatz Vertrag bei der Kasse des Privatversicherten auf Antrag des Privatversicherten bei seiner Kasse.
Aber eine kostenpflichtige Versicherung des Kindes in der GKV lese ich nicht heraus. Kommt also auf die genaue Konstellation bei euch an.
https://www.krankenversicherung.net/kinder
Hier ist aber auch noch die Frage: Ist es euer gemeinsames Kind? Wenn nein, und der Ehepartner adoptiert es nicht, dann bleibt m.E. alles baim Alten.
Das erfragt mal noch sicherheitshalber bei der KK. Die müssen jedenfalls detailiert Bescheid wissen.
-- Editiert von Spejbl am 28.05.2019 20:41
Danke. Ja, gemeinsames Kind.
Lass mich die Frage reformulieren: Wenn ich warte, bis sich jemand beschwert, muss ich dann
a) einen privaten Versicherungsvertrag ab dem Zeitpunkt machen,
b) die Kosten einer freiwilligen GKV nachzahlen oder
c) kann ich rückwirkend einen PKV-Vertrag abschließen (wie das geschehen ist, als ich gewechselt habe, da wurde ich ca. 2 Wochen rückwirkend versichert).
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Ich denke mal so:
Wie in dem Link beschrieben: https://www.krankenversicherung.net/kinder
Wie sind die Gegebenheiten? Danach handeln. Ist ja irgendwie Rechtsgrundlage.
Ich würde da nicht warten, bis jemand sich regt.
-- Editiert von Spejbl am 28.05.2019 22:42
Mein Sohn ist privat versichert, die Schwiegertochter gesetzlich. Das Kind ist bei der Schwiegertochter mitversichert. Dazu waren allerdings mehrere Gespräche mit der GKV notwendig.
Wenn ich mich recht erinnere, muss jährlich der Bescheid der EK an die GKV geschickt werden.
ZitatWie in dem Link beschrieben: https://www.krankenversicherung.net/kinder :
Da lese ich jetzt nicht ganz konkret, was passiert, wenn man sich nicht kümmert.
Aus "keinen Anspruch" kann ich höchstens indirekt lesen, dass die kostenlose Mitversicherung dann endet und automatisch eine kostenpflichtige Versicherung aufgenommen wird, oder?
Zitat:Wenn ich mich recht erinnere, muss jährlich der Bescheid der EK an die GKV geschickt werden.
Dann fallen die aber unter den Fall, in dem der gesetzlich Versicherte mehr verdient, also entweder der GKV-Versicherte freiwillig versichert ist, oder der PKV-Versicherte nicht durch Einkommen nicht GKV-versichert ist, sondern z.B. wegen Beamtenstatus oder Selbständigkeit, oder?
Das ist bei uns nicht der Fall. Ich bin einfach über der Einkommensgrenze, meine Demnächstfrau nicht.
ZitatDa lese ich jetzt nicht ganz konkret, was passiert, wenn man sich nicht kümmert. :
Die GKV schickt alljährlich einen Überprüfungsbogen an die Versicherten zum Ausfüllen.
Dort wird der Familienstand gefragt und wenn Du dort angibst "verheiratet" muss auch angegeben werden, ob und wie der Ehepartner selber krankenversichert ist.
Zitat:
Die GKV schickt alljährlich einen Überprüfungsbogen an die Versicherten zum Ausfüllen.
Dort wird der Familienstand gefragt und wenn Du dort angibst "verheiratet" muss auch angegeben werden, ob und wie der Ehepartner selber krankenversichert ist.
Das beantwortet aber noch nicht die Frage, ab welchem Zeitpunkt die kostenlose Mitversicherung dann endet. Rückwirkend, oder mit dem Zeitpunkt einer Mitteilung auf Basis dieser Information?
Ich denke mal, kraft Gesetzes, am Tag nach der Heirat. Der Hochzeitstag ist der letze Tag, an welchem der "alte" Modus Gültigkeit besitzt.
Die Schwiegertochter verdient weniger deshalb GKV, Sohn ist Beamter, deshalb PKV
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