Krankenversicherung Kind mit privatversichertem Elternteil

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)
Krankenversicherung Kind mit privatversichertem Elternteil

Hallo, soweit ich sehe, kann ein Kind von verheirateten Eltern nicht mehr kostenlos in der Versicherung des gesetzlich versicherten Partners mitversichert werden, wenn der andere Elternteil privatversichert ist.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist es möglich.

Wie erfolgt nun der der Wechsel, wenn vorher unverheiratete Eltern in dieser Konstellation heiraten?
Ist das Kind automatisch kostenpflichtig gesetzlich versichert ab der Heirat, ggf. mit Nachzahlung?
Wie sind die Kündigungsfristen für den Wechsel in eine private Versciherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Jain. Hängt von mehreren Parametern ab. Hier mal ein Link zu relevanten Frage und Infos.

In Abhängigkeit der Gegebenheiten ist zu Handeln. Der Wechsel des Kindes in die PKV erfolgt durch einen Zusatz Vertrag bei der Kasse des Privatversicherten auf Antrag des Privatversicherten bei seiner Kasse.

Aber eine kostenpflichtige Versicherung des Kindes in der GKV lese ich nicht heraus. Kommt also auf die genaue Konstellation bei euch an.

https://www.krankenversicherung.net/kinder

Hier ist aber auch noch die Frage: Ist es euer gemeinsames Kind? Wenn nein, und der Ehepartner adoptiert es nicht, dann bleibt m.E. alles baim Alten.

Das erfragt mal noch sicherheitshalber bei der KK. Die müssen jedenfalls detailiert Bescheid wissen.


-- Editiert von Spejbl am 28.05.2019 20:41

Signatur:

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Danke. Ja, gemeinsames Kind.

Lass mich die Frage reformulieren: Wenn ich warte, bis sich jemand beschwert, muss ich dann
a) einen privaten Versicherungsvertrag ab dem Zeitpunkt machen,
b) die Kosten einer freiwilligen GKV nachzahlen oder
c) kann ich rückwirkend einen PKV-Vertrag abschließen (wie das geschehen ist, als ich gewechselt habe, da wurde ich ca. 2 Wochen rückwirkend versichert).

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich denke mal so:

Wie in dem Link beschrieben: https://www.krankenversicherung.net/kinder

Wie sind die Gegebenheiten? Danach handeln. Ist ja irgendwie Rechtsgrundlage.

Ich würde da nicht warten, bis jemand sich regt.

-- Editiert von Spejbl am 28.05.2019 22:42

Signatur:

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Mein Sohn ist privat versichert, die Schwiegertochter gesetzlich. Das Kind ist bei der Schwiegertochter mitversichert. Dazu waren allerdings mehrere Gespräche mit der GKV notwendig.

Wenn ich mich recht erinnere, muss jährlich der Bescheid der EK an die GKV geschickt werden.

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#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Wie in dem Link beschrieben: https://www.krankenversicherung.net/kinder


Da lese ich jetzt nicht ganz konkret, was passiert, wenn man sich nicht kümmert.
Aus "keinen Anspruch" kann ich höchstens indirekt lesen, dass die kostenlose Mitversicherung dann endet und automatisch eine kostenpflichtige Versicherung aufgenommen wird, oder?

Zitat:
Wenn ich mich recht erinnere, muss jährlich der Bescheid der EK an die GKV geschickt werden.

Dann fallen die aber unter den Fall, in dem der gesetzlich Versicherte mehr verdient, also entweder der GKV-Versicherte freiwillig versichert ist, oder der PKV-Versicherte nicht durch Einkommen nicht GKV-versichert ist, sondern z.B. wegen Beamtenstatus oder Selbständigkeit, oder?
Das ist bei uns nicht der Fall. Ich bin einfach über der Einkommensgrenze, meine Demnächstfrau nicht.

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Da lese ich jetzt nicht ganz konkret, was passiert, wenn man sich nicht kümmert.


Die GKV schickt alljährlich einen Überprüfungsbogen an die Versicherten zum Ausfüllen.
Dort wird der Familienstand gefragt und wenn Du dort angibst "verheiratet" muss auch angegeben werden, ob und wie der Ehepartner selber krankenversichert ist.

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#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von TF1970):

Die GKV schickt alljährlich einen Überprüfungsbogen an die Versicherten zum Ausfüllen.
Dort wird der Familienstand gefragt und wenn Du dort angibst "verheiratet" muss auch angegeben werden, ob und wie der Ehepartner selber krankenversichert ist.


Das beantwortet aber noch nicht die Frage, ab welchem Zeitpunkt die kostenlose Mitversicherung dann endet. Rückwirkend, oder mit dem Zeitpunkt einer Mitteilung auf Basis dieser Information?

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#8
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich denke mal, kraft Gesetzes, am Tag nach der Heirat. Der Hochzeitstag ist der letze Tag, an welchem der "alte" Modus Gültigkeit besitzt.

Signatur:

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Schwiegertochter verdient weniger deshalb GKV, Sohn ist Beamter, deshalb PKV

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