Krankenversicherung bei alg2 wegfall

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
abc1996
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankenversicherung bei alg2 wegfall

Hallo.
Der Sachverhalt ist folgendes,
Ich bald 24 Jahre, bisher kein Einkommen und Alg2 empfänger bin nun mit meinem Partner zusammen gezogen. Wir sind NICHT verheiratet!
Dadurch das ich zwei Kinder habe (ein leibliches von ihm) Falle ich höchstwahrscheinlich aus dem alg2 raus. Momentan bin ich familienversichert über mein eigenen Vater.
Wenn der Fall so eintritt, heißt es, das jobcenter wird keine Krankenversicherung übernehmen und familienversichert bin ich ab 24 Jahre dann auch nicht mehr.
Wie gehts dann weiter?
Können unverheiratete Paare zusammen eine Familienversicherung machen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15895 Beiträge, 9101x hilfreich)

Zitat:
Können unverheiratete Paare zusammen eine Familienversicherung machen?

Nein

Zitat:
Wie gehts dann weiter?

Die Krankenkasse wird Ihnen einen Brief schreiben und Sie fragen, wie sie sich Ihren Krankenversicherungsschutz zukünftig vorstellen. Im gleichen Brief wird die Krankenkasse mitteilen, dass Sie als Selbstzahler eingestuft werden, wenn niemand anderes die Beiträge für Sie bezahlt. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, der Mindestbeitrag liegt bei ca. 190€/Monat, der Höchstbeitrag bei ca. 850€/Monat. Die Krankenkasse wird Sie darauf hinweisen, dass Sie automatisch mit dem Höchstbeitrag eingestuft werden, wenn Sie auf das Schreiben nicht reagieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13021 Beiträge, 4428x hilfreich)

@abc:

In Ergänzung zu @drkabo: Je nach Höhe des Einkommens Deines Partners kann ggf. auch weiterhin ein Anspruch auf ergänzendes ALG II bestehen. Der könnte sich ggf. auch einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beschränken. Entweder lässt Du - wenn es soweit ist - den Anspruch vom Jobcenter prüfen, oder Du nennst hier konkrete Zahlen (Brutto- und Nettoeinkommen Deines Freundes, Höhe der Miete inkl. Heiz- und Betriebskosten, in welcher Höhe ggf. noch Elterngeld bezogen wird, in welcher Höhe Unterhalt/Unterhaltsvorschuss für das Kind gezahlt wird, welches nicht von Deinem jetzigen Partner ist sowie das Alter der Kinder) und wir können hier mal rechnen.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
abc1996
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich bekomme für das erste Kind 250€ Unterhalt und 204 Kindergeld.
Für das zweite auch kindergeld 204€ und elterngeld 150€ *bisher weiß ich nicht ob mir elterngeld als alg2 empfänger zusteht.
Mein Partner bekommt alg1 ca 700€ & vom Nebenjob die anteiligen 65€
Unsere allgemein miete beträgt 425€



-- Editiert von abc1996 am 13.02.2020 07:12

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37593 Beiträge, 13810x hilfreich)

So kommen wir mit der Rechnerei nicht weiter. Warum bekommst Du für das zweite Kind kein Geld? Letztlich hab ich das mal grob überschlagen, ich meine, Ihr wärt auch nach Zusammenziehen noch ein Fall für ALG II. Mal durchrechnen lassen.

wirdwerden

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#5
 Von 
abc1996
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch, das baby kommt aber erst im April. Daher bekomme ich momentan noch kein geld

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37593 Beiträge, 13810x hilfreich)

Trotzdem kommen wir immer noch nicht weiter. Wie wärs mit einer Beratung, alle Unterlagen mitnehmen, so dass gerechnet werden kann? Macht das JC, es gibt auch viele andere ehrenamtliche Beratungsstellen, die dann mal auf den Punkt rechnen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13021 Beiträge, 4428x hilfreich)

@abc:

Zitat:
Doch, das baby kommt aber erst im April. Daher bekomme ich momentan noch kein geld


Das heißt, das zweite Kind ist noch gar nicht geboren, oder erwartest Du das dritte Kind?

Rechnen wir mal ab April mit dem zweiten Kind (dass ein Leistungsanspruch dann erst ab Geburt besteht, lasse ich mal außen vor):

Euer Gesamtbedarf beträgt:

2x Regelleistung 389,- € + 2x Regelleistung 250,- € (wenn das ältere Kind älter als 5 ist, gibt es mehr) + Unterkunftskosten 425,- = 1.703,- €.

Einkommen = 700,- € ALG I + 408,- € Kindergeld + 250,- € Unterhalt + 150,- € Elterngeld (das steht Dir auch mit ALG II zu) = 1.508,- €.

Dein Partner verfügt über Erwerbseinkommen aus einer Nebentätigkeit. Zur Höhe sagst Du nichts konkretes. Dieses Einkommen wird zusätzlich zum ALG I auf den Leistungsanspruch angerechnet. Allerdings wird das Erwerbseinkommen zunächst um einen Grundfreibetrag von 100,- € zzgl. 20% des Einkommens zwischen 100 und 1.000,- €. Bei einem angenommenen Erwerbseinkommen von 250,- € wären also 120,- € anrechenbar. Ihr würdet dann einen Restanspruch ALG II in Höhe von ca. 75,- € haben. Der größere Vorteil als diese 75,- € wäre allerdings, dass mit dem ALG II Anspruch auch die Krankenversicherung sichergestellt wäre. Außerdem seit Ihr als ALG II Emfänger weiterhin vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn der entsprechende Antrag gestellt wird.

Nicht berücksichtigt ist bei obiger, überschlägiger Berechnung, dass jedenfalls das ältere Kind vermutlich bedarfsübersteigendes Einkommen hat, sodass Kindergeld nur teilweise beim Kind angerechnet wird und teilweise bei Dir, dort allerdings nach Abzug von 30,- € Versicherungspauschale. Ggf. dürfte der Leistungsanspruch also noch geringfügig höher sein als die genannten 75,- €.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7427 Beiträge, 3081x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Der größere Vorteil als diese 75,- € wäre allerdings, dass mit dem ALG II Anspruch auch die Krankenversicherung sichergestellt wäre. Außerdem seit Ihr als ALG II Emfänger weiterhin vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn der entsprechende Antrag gestellt wird.
und man kann zur Tafel und sich dort regelmäßig mit Lebensmitteln eindecken! Das ist ja bekanntlich ein dicker Kostenfaktor!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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