Krankenversicherung kein wohnsitz.

24. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)
Krankenversicherung kein wohnsitz.

Hallo Mitglieder,

ich habe ein Gewerbe in D. Und bin nur über eine Ladungsfähige Anschrift regrestriert. Ich bin nicht gemeldet in D. und habe keinen Wohnsitz. Wie ist das denn mit der Krankenversicherung?
Da geht ja a) Ohne meldeadresse nichts und b) ist die gesetzliche auch sehr teuer .

Welche Optionen, gibt es hier ? Auch gerade ohne festen Wohnsitz als selbständiger?
EU Versicherungen, sollen ja nicht mehr gehen .

Vorab vielen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Haben Sie denn überhaupt irgendwo einen Wohnsitz ?

An welches Land zahlen Sie aufgrund Ihres Gewerbe Steuern ?

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Ein Wohnsitz ist nicht vorhanden.
Und ich möchte im Wohnmobil leben. Offiziell wäre ich dann Obdachlos
Gewerbe wird dann auf Landungsfähige Adresse gemeldet .
Steuern werden dann auch in Deutschland bezahlt.

Über Tips bin ich sehr dankbar.

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

in unserer Stadt gibt es eine Adresse, über die Obdachlose oder Menschen ohne festen Wohnsitz dann Post erhalten können.

Der Mindestbeitrag ist, soweit ich weiss, ca. 138 Euro. Könntest Du das stemmen ? Einen Kumpel hat Du nicht, der die Post entgegennehmen könnte ? Wenn das Gewerbe sehr klein ist und Du zusätzlich Hartz 4 oder Sozialhilfe erhalten kannst, dann ist automatisch auch die Krankenversicherung geregelt. Diese wird dann vom Amt bezahlt und ist für dich kostenfrei.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein es ist eher der Punkt (um ehrlich zu sein ) ich will keine Miete zahlen und frei sein. Darum das Wohnmobil. Laut Gesetz darf ich mich nicht melden wo ich nicht wohne. Dem muss ich nachkommen . Da sonst wohl ein Bußgeld droht. Die Versicherung kann ich bezahle , das wird nicht das Problem.

Nur gibt es ohne wohnsitz wohl keine Versicherung soweit ich weiß. ?
Ich soll dort eine Meldebescheinigung vorlegen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
EU Versicherungen, sollen ja nicht mehr gehen .


Stimmt, weil sie die Pflicht zur Versicherung nicht erfüllen.

Aber: ich sehe Sie nicht in der Pflicht weder nach § 5 (dort Absatz 5) SGB V noch nach § 193 (dort Absatz 3) VVG.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Berry ,

ja die Versicherungspflicht , wäre wohl für die gesetzliche nicht gegeben. Ich kann ja aufgrund der Selbständigkeit frei wählen . Gesetzlich oder privat . Nur wird mich keine nehmen ohne meldeadresse.
Also die gesetzliche nur mit Meldebescheinigung.

Meinst du aufgrund dessen, dürfte ich dann eine EU Versicherung wählen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wieso sollte die Krankenkasse eine Meldeadresse brauchen?
Die wollen genauso wie die meisten anderen nur, dass die Post ankommt.

Meiner Kasse war auf explizite Nachfrage die Meldeanschrift völlig egal, so lange sie eine Adresse von mir haben, an der ich postalisch erreichbar bin.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Da geht ja a) Ohne meldeadresse nichts

Wieso?



Zitat (von Malermeister1):
Also die gesetzliche nur mit Meldebescheinigung.

Kurz Umfage bei den Kollegen (14 Stück): keine KK wollte je eine Meldebescheinigung sehen.

Wenn man denen natürlich die ganze Obdachlos-Wohnmobilgeschichte erzählt, dann kann ich mir vorstellen, da die da eher zurückhaltend reagieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich hab ein Urteil für dich gefunden: (Az.: L 9 AS 4164/15 ).vom 8.11.16

Hier meinte das Amt, es könne jemand der im Prischenwagen wohnt zwingen, eine feste Wohnung zu suchen. Damit er besser vermittelbar ist. Aber glücklicherweise geht so weit der Eingriff in die Privatsphäre nicht. Du hast also ein Recht auf deinen Wohnwagen. Und kannst dennoch Hartz 4 beantragen und damit wäre auch die Krankenversicherungspflicht abgedeckt.

Im übrigen ist es wirklich so: die KK möchte dass die Post ankommt. Erst wenn die zurückkommt, macht die Kasse eine Einwohnermeldeamtsanfrage. vorher nicht .

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Meinst du aufgrund dessen, dürfte ich dann eine EU Versicherung wählen?


Ja. In diesem Fall schon.

Wobei Du Dir bewusst sein solltest, dass einige der im Ausland angebotenen Versicherungen nicht das sind, was sie versprechen.

Du tanzt derzeit auf der Rasierklinge, wobei ich auch Deinen anderen Beitrag berücksichtige.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo ,

Berry , ja das ist indirekt richtig ( Rasierklinge)
Aber ganz ehrlich , was soll ich machen.
Ich habe zum Anfang keine Wohnung.
Ich werde oder darf mich ja auch nicht irgendwo einfach so melden ( das wäre dann erst recht illegal und nicht nur für mich als "wohnraumnehmer")

Ich möchte ja auch Steuer und Beiträge bezahlen und strebe nicht an irgendwas zu umgehen !!
Das sei vorallem mal betont.

Ich muss an sich auch nur zeit überbrücken, maximal nen halbes Jahr.
Den nen Zimmer oder Unterkunft zu finden wird etwas schwer. Und ich denke niemand kann mich zwingen 500 E Miete zu zahlen. Und das fällt aus .

So nun bin ich sehr viel am reisen. War 4 Jahre mit dem Rucksack unterwegs . Ich breche im Dezember wieder auf 3 Monate. Das Ganze mach ich auch im nächsten Jahr. Ich muss also etwa günstiges finden was ich über den Winter halten kann. Mir ahnt schlimmes, wenn ich mich dann wieder abmelden müsste ! Gerade auch wieder im Bezug auf den anderen tread!

Es muss doch auch eine Lösung geben, wenn selbst ein Wohnmobil Harz 4 konform ist .

Sicher ist die Situation etwas, hmm naja "speziel" aber es ist wie es ist und hat keine Absichten. Das reisen/gewerbe usw. darf mir sicher keiner verbieten und ich muss gerade im Bezug auf die reiserei auch nen vernünftigen Plan haben .

Wie gesagt es geht hier nicht um steuern oder Beiträge zu hinterziehen. Sondern um Lösungen
Für 2016 habe ich jetzt eine Steuerberaterin welche mir das alles macht für dieses Jahr. Also der Aspekt ist geregelt.

Die KV das bekomme ich dann sicher auch hin.
Aber es muss doch auch für die Dinge Lösung geben OHNE als Rasierklingen Wanderer behandelt zu werden.
Nicht auszudenken ich kläre das alles , breche wieder 6 Monate auf und dann geht das alle von vorn los.
Auch die KV dann wieder auszutreten für die Reisezeit und dann wieder bei abzuschließen usw......

-- Editiert von Malermeister1 am 26.11.2016 11:35

3x Hilfreiche Antwort

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