Krankenversicherung lehnt Krankentransport ab

29. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Axel R
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Krankenversicherung lehnt Krankentransport ab

Meine Ehefrau hat sich vor Ostern, auf einer kleinen Reise, den Knöchel gebrochen. Sie wurde operiert und hat 8 Schrauben und eine Platte an den Fuss bekommen. Morgen kommt sie wieder nach Haus kann nur mit einem Rollator sich bewegen. Am Montag soll sie hier am Ort zu einen Chirugen zur weiteren Betreuung.
Die Barmer Ersatzkasse lehnt die Fahrtkosten ab. 45€ hin zum Arzt + 45€ für wieder nach Haus.

Was ist zu tun ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Welche Transportmittel soll denn genutzt werden?
Wurde der Transport vom Artzt als absolut notwendig angesehen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Axel R
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist ja der Witz:

Das Krankenhaus sagt - es muss weiter behandelt werden !
Meine Frau darf zur Zeit mit dem linken Fuss überhaupt nicht auftreten - ist zu gefährlich und tut weh !

Bis zur Strasse sind es 84 Stufen, davon 48 auf Aussentreppen.

Das weiter Behandelt werden muss ist klar. Die Fäden sind noch drin usw.
Die Krankenkasse sagt : nach § so und so brauchen wir das nicht zu bezahlen, es sei denn: Pflegestufe, Schwerbeschädigt, dauerkrank. Für nur so ein paar mal unter diesen Bedingungen gibt es nichts - ist nicht vorgesehen !

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

quote:
Das Krankenhaus sagt - es muss weiter behandelt werden !

Das sagt es auch bei gebrochenen Ohren.
Die Frage war eine andere ...



quote:
nach § so und so

Und die wären?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Axel R
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Welcher § ? frage ich Montag nach.

Gebrochene Ohren ? HA HA - was soll das denn

Transport : Krankenstuhl und 2 Mann - kein Arzt - Natürlich Transportfahrzeug.

Wenn man den Fuss sieht und auch die Röntgenaufnahme mit den 8 Schrauben verbietet sich jeder Witz.

Sende die Aufnahme gerne zu, wenn es den lustig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Die wichtigste Frage ist leider immer noch unbeantwortet ...

Wurde der Transport vom Arzt als absolut notwendig angesehen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Axel R

Ich halte die Chancen für Transportkosten Übernahme seitens der GKV für fast aussichtslos bei Fußoperationen

Musst ix sagen, aber: ein Fuß, der nicht belastet werden darf, wird mit zwei Unterarmgehstützen (Krücken) transportiert und nicht mit Rollator. Ein Rollator hat eine völlig andere Funktion als eine untere Gliedmaße zu entlasten
Wenn Belastung des Fußes 0 sein muss (also nicht mal die üblichen 15 Kilo, die eh kein Sch** einschätzen kann), dann Krücken und vor allem: Entlastungsschuh, den die Klinik verordnen muss (tut sie es nicht, dann der behandelnde Arzt)

Damit kommt man dann von A nach B. Hab ich mehrere Jahre mit vielen Operationen tun müssen.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#7
 Von 
Axel R
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Das mit den Krücken bekommt meine Frau nicht hin !
Die Physiotherapeutin hat es nach dem ersten Versuch sofort abgelehnt das weiter zu versuchen. Das sehe ich auch so !
Noch vor der OP hatte ich Krücken ran geschaft - es geht NICHT ! Meine Frau hat auch ein Problem mit den Ohren und da geht es offensichtlich auch um die Gleichgewichtssache. Sie hat auch einfach nicht die Kraft.
Habe selbst 2 neue Hüfen und weiss was man mit Krücken alles machen kann. Es geht aber nicht !

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#9
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo,

die Krankenkasse ist hier an diese Regelungen gebunden:

[URL=http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__60.html]§ 60 SGB V [/URL]

Krankentransportrichtlinie
-> insbes. § 6 und 8

Die Behandlung würde eine Ausnahme begründen, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zur Nachbehandlung zum Operateur/Krankenhaus müsste.

Beim Verkehrsmittel sind zwei Varianten zu unterscheiden:

- Sie benötigt einen Krankenwagen, da Fachpersonal erforderlich ist oder sie die speziellen Geräte eines Krankenwagens benötigt. Dann übernimmt die Krankenkasse nach vorheriger Genehmigung die Kosten.

- Sie benötigt ein Taxi (oder Spezialtaxi wegen Rollstuhl oder Rollator). Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht (Ausnahme: oben beschriebene Nachbehandlung).

Ggf. können die Kosten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Gruß

RHW



-----------------
""

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#10
 Von 
Axel R
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Alles ist o.k.
Es ist eine nachstationäre Behandlung und die Kasse zahlt 14 Tage lang auch die Krankentransporte.
Gruss Axel R

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10619 Beiträge, 2433x hilfreich)

@AxelR

Danke für die Rückmeldung. Das freut mich besonders, weil sie so positiv ist :)

Sunbee

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