Krankenversicherung will rückwirkend Beiträge!

28. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
blahnik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Krankenversicherung will rückwirkend Beiträge!

Hallo,
habe folgendes, für mich sehr großes, Problem:

Bin Student und habe bis vor einigen Wochen als Werkstudent nebenher gearbeitet, mein Verdienst betrug ca. 600 brutto.
"Natürlich" war ich (als Student) familienversichert. Da ich aber gehört hatte, dass man nur unter gewissen Kriterien in der Familienversicherung bleiben kann und ich nicht sicher war, habe ich bereits bei Arbeitsbeginn die Krankenverischerung kontaktiert. Diese war sehr unkooperativ, hatte mich mehrere Male in der Telefonliste weitergeleitet, da die Mitarbeiter auch keine Ahnung hatten. Letztendlich haben 3 Anrufe zu keinem Ergebnis geführt. Also meiner Meinung nach ein rel. klares Versäumnis der Krankenkasse!
Deshalb hab ich mir gedacht, "gut wird wohl so passen" (mein Arbeitgeber hat ja auch regelmäßig die Meldung zur Sozialversicherung verschickt) und mir nichts mehr weiter gedacht. Nun, nach der Kündigung meiner Arbeit, kam vor einigen Tagen ein Brief reingeflattert, in dem die Versicherung die Beiträge für eine Studentenversicherung rückwirkend komplett erhebt, was natürlich über die Jahre eine Riesensumme ist, die ich nicht mal zum Bruchteil habe. Nun steh ich vor dem Dilemma....

Zum einen habe ich die Frage, ob der Beitrag, bestehend aus KV, Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag, von ca. 66€ (auf die Monate runtergerechet) normal ist? Habe gedacht dass es sich auf ca. 50€ beläuft...

Zum anderen würde ich gerne wissen, ob jemand einen Tipp hat bzw. sieht jemand eine Möglichkeit da ohne großen Bankkredit auszukommen? Oder gibt es vielleicht sogar eine Möglichkeit dem (in Teilen) zu widersprechen, ich mein wenn die Krankenkasse versäumt mir rechtzeitig Bescheid zu geben...?

Bin für jede Hilfe offen.

Danke im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blahnik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie schon gesagt, eigentlich lief es die letzten Jahre weiter über die Familienversicherung. Von meiner Krankenkasse kam nie ein Mucks, bis eben meine Kündigung der Arbeit übermittelt wurde.

Das das für ne Versicherung keine schwere Frage ist hätte ich ja auch gedacht, Pustekuchen. Deshalb seh ich auch nicht ein warum ich wegen ihrer Inkompetenz jetzt vor nem Schuldenberg stehe.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich setze mal voraus, du hast nicht mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet. Dann warst du über den Arbeitgeber in der Rentenversicherung pflichtversichert.

Krankenversichern hättest du dich über die studentische KV müssen, Beitrag inkl. PV ca. 65 €/Monat. Ein Familienversicherung war bei 600 € brutto nicht mehr möglich.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung musst du nicht zahlen.

Ausführlicher hier:
http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversicherung.php
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blahnik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das der Krankenkasse eigentlich Geld zusteht habe ich nach meinen bisherigen "Recherchen" schon herausgefunden. Ich bin halt über den 400€ Max Verdienst pro Monat (und unter 20 Wochenstunden).

Allerdings find ich es halt frech, dass die sich damals nicht gemeldet/mir nicht geholfen haben und jetzt mit dieser Forderung im unteren 4-stelligen Bereich kommen (für mich die gesamten Ausgaben für 4 Monate!).
Kürzlich hab ich von nem Freund erfahren, dass sich bei Ihm die Krankenkasse direkt eine Woche nach Arbeitsbeginn mit einem Infoblatt etc gemeldet hat um zu prüfen ob bei Ihm die Familienversicherung noch möglich ist...
Deshalb wollte ich eben wissen, ob ich meiner Krankenkasse, wegen unterlassener Informationspflicht o.ä. "etwas vorwerfen kann" um die Schuld zu drücken.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

die Eltern bekommen bei Studenten einmal jährlich einen Fragebogen zum Einkommen des Studenten.

Wenn dort alles korrekt angegeben wurde, würde ich das auch als Argument benutzen (die erfolglosen Anrufe sind schwierig zu beweisen und rechtlich kaum als Argument zu verwenden) und Widerspruch einlegen.

Wenn im Fragebogen die Tätigkeit bzw. der Verdienst nicht angegeben wurden, wäre ich sehr vorsichtig (und sehr froh, wenn eine Ratenzahlung gegen Verzinsung klappt).
Krankenkasse würde sich dann vermutlich auf § 45 SGB X (arglistige Täuschung) berufen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__45.html

Im Übrigen gibt es eben Unterschiede zwischen guten und weniger guten Krankenkassen (zum Glück gibt es ja aktuell 163 verschiedene zur Auswahl).

Gruß
RHW

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