Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Krankengeld.
Und zwar ich war ab dem 14.11.2022 bei einer Firma angestellt und erlitt am 15.11.2022 einen Darmverschluss, daraufhin war ich den restlichen November im Krankenhaus und Krankgeschrieben, im Dezember musste ich viel unbezahlten Urlaub nehmen weil mir mit Kündigung gedroht wurde und über die Weihnachtsfeiertage ich dort nicht arbeiten konnte., ich hatte im Januar ebenfalls viel unbezahlten Urlaub wegen den Folgen der Krankheit, mein Chef hat mich auch nach hause geschickt, weil ich nicht arbeitsfähig war. Wie sieht es aus mit Krankengeld? ich bin seit dem 23.01.2023 Krankgeschrieben wegen nachfolgen des Darmverschlusses, aber hatte davor unbezahlten Urlaub, meine Ärtzin wollte mich zwar im nachhinein die 2 Wochen die ich unbezahlten Urlaub hatte Krankschreiben, aber ich habe abgelehnt weil ich den Job behalten wollte. Nun habe ich überhaupt anspruch auf krankengeld? war insgesamt weniger als einen Monat im unbezahlten Urlaub. und wenn ja wie berechnet sich das Krankengeld, das was im Vertrag steht? Bin auf Festgehalt angestellt gewesen, nicht auf stundenbasis. oder habe ich gar keinen Anspruch auf Krankengeld? unbezahlten Urlaub habe ich nur genommen weil die Leiharbeitsfirma mir gesagt hat das ich gekündigt werde wenn ich das nicht mache.
Krankgengeld anspruch und höhe? Unbezahlter Urlaub
10. März 2023
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Frage vom 10. März 2023 | 15:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankgengeld anspruch und höhe? Unbezahlter Urlaub
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#1
Antwort vom 11. März 2023 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5653x hilfreich)
Für diese Zeit sollte die KK Krankengeld gezahlt haben.Zitatdaraufhin war ich den restlichen November im Krankenhaus und Krankgeschrieben, :
Wenn du aber danach eine ärztliche *Krankschreibung =Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung= Krankenschein* ablehnst, lieber unbezahlten Urlaub nimmst, zahlt niemand.
Tja, die KK zahlt Krankengeld, wenn jemand KRANK ist und das mit AU-Bescheinigung nachweist.Zitatunbezahlten Urlaub habe ich nur genommen weil die Leiharbeitsfirma mir gesagt hat das ich gekündigt werde wenn ich das nicht mache. :
Ich meine: Du hast entweder die ZAF falsch verstanden oder dir was vom Pferd erzählen lassen.
Mir wäre neu, dass Leiharbeitsfirmen schon unbezahlten Urlaub gewähren, wenn ein neuer AN gerade 1 Tag (14.11.) beschäftigt ist.
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