Krankheit, Umschulung, Geld

14. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jenny0002
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit, Umschulung, Geld

Guten Tag,

Ich bin Altenpflegerin, momentan in Reha (Multiple Sklerose) und werde entlassen mit der Beurteilung, dass ich in oben genanntem Beruf nicht mehr arbeitsfähig, in jedem anderen aber vollschichtig einsetzbar bin. Ziel war eine Umschulung, welche von der Ärztin in dem Entlassbericht auch empfohlen wird. Also die LTA.

Nun wird es aber komplizierter:

Die Umschulung beginnt im April (vorausgesetzt natürlich der Antrag auf LTA wird bewilligt), bis dahin müsste ich mich krankschreiben lassen. (Bin noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und falle mit Ende der Reha aus der Lohnfortzahlung)

Ich arbeite seit einem Jahr schon krankheitsbedingt nur auf 50 Prozent, bis ich mich dann vor 2 Monaten endlich zu einer Reha durchringen konnte. Finanziell ist das natürlich ein Desaster.

Nun folgende Fragen:

- Kann ich das halbe Jahr bis zur Umschulung einen "Hilfsjob" annehmen, oder gefährdet das den Antrag auf die LTA? Mir geht es nur darum bis dahin mehr zu verdienen, die Umschulung soll ja dazu dienen die nächsten Jahrzehnte (bin 30) einen sicheren Beruf (mit Abschluss) zu haben, der sich im Fall der Fälle mit der MS vereinbaren lässt.

- Sollte obiges nicht möglich sein, darf ich im Krankenschein einem Nebenjob nachgehen? Habe schon mit der Krankenkasse gesprochen, die Aussage war aber weder ja noch nein. Wer entscheidet welcher Nebenjob meine Genesung nicht behindert?

- Sollte beides nicht möglich sein... die Umschulung wird 2 Jahre mit Übergangsgeld finanziert, welches viel zu gering ist. Irgendwas um die 500 müssten das sein. Mein Freund verdient laut Amt zu viel, als dass sich ein Antrag beim Jobcenter lohnen würde... aber eben nicht so viel dass sich davon 2 Jahre lange 2 Personen versorgen lassen.

Wie finanziert man solche Geschichten?
Gibt es Tipps von denen ich vielleicht noch nichts weiß?


Vielen Dank!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Sollte obiges nicht möglich sein, darf ich im Krankenschein einem Nebenjob nachgehen? Nein. In D gibt es keine Teilkrankschreibung - entweder man kann arbeiten oder nicht: Dazwischen gibt es nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Jenny0002):

Sollte beides nicht möglich sein... die Umschulung wird 2 Jahre mit Übergangsgeld finanziert, welches viel zu gering ist. Irgendwas um die 500 müssten das sein.


Nein, das Übergangsgeld wird nicht nur 500 € betragen.
Die Vergleichsberechnung nach Par. 68 SGB IX nach fiktivem Entgelt wird immer durchgeführt. Bei einem (vorhandenen) Berufsabschluss (Altenpfleger) dürfte mit rund 1200 gerechnet werden.

Die schwierigste Hürde ist, die Umschulung zu bekommen.

-- Editiert von sonnen8licht am 14.11.2020 21:55

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#3
 Von 
Jenny0002
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonnen8licht):
Nein, das Übergangsgeld wird nicht nur 500 € betragen.
Die Vergleichsberechnung nach Par. 68 SGB IX nach fiktivem Entgelt wird immer durchgeführt. Bei einem (vorhandenen) Berufsabschluss (Altenpfleger) dürfte mit rund 1200 gerechnet werden.

Die schwierigste Hürde ist, die Umschulung zu bekommen.


Wie kommst du darauf? Wird das immer so berechnet?
Mir wurde gesagt dass das Übergangsgeld in Höhe von 67 Prozent vom letzten Nettogehalt gezahlt wird.
Und da ich nur Teilzeit arbeite habe ich monatlich nur wischen 800 - 900 Euro raus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jenny0002):
- Kann ich das halbe Jahr bis zur Umschulung einen "Hilfsjob" annehmen,

Ja, kann man, sofern der Job nicht den gesundheitlichen Status nicht negativ beeinträchtigt.

Allerdings beweist man damit, das man auch ohne Umschulung etc. problemlos Einkommen genereinen kann, diese also unnötig ist.
Was dann mit dem Antrag passiert, kann man sich ja denken.



Zitat (von Jenny0002):
- Sollte obiges nicht möglich sein, darf ich im Krankenschein einem Nebenjob nachgehen

siehe oben

Sofern die Genesung nicht beeinträchtigt wird, kann man im Nebenjob arbeiten, im Hauptjob aber nicht - oder umgekehrt.



Zitat (von Jenny0002):
Wer entscheidet welcher Nebenjob meine Genesung nicht behindert?

Erst mal der / die behandelnden Ärzte. Am Ende notfalls ein Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Jenny0002):

Mir wurde gesagt dass das Übergangsgeld in Höhe von 67 Prozent vom letzten Nettogehalt gezahlt wird.
Und da ich nur Teilzeit arbeite habe ich monatlich nur wischen 800 - 900 Euro raus.


Das ist die normale Berechnung.
Sie wird verglichen mit einer fiktiven Berechnung nach gen. Par. Das höhere Ergebnis wird zur Grundlage genommen.

In den allgemeinen Beratungen wird nicht auf alle Eventualitäten eingegangen, so dass man dazu fragen müsste.

Wie ich darauf komme? Steht im Gesetz. Berechne ich regelmäßig.

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