Guten Tag,
Ich bin Altenpflegerin, momentan in Reha (Multiple Sklerose) und werde entlassen mit der Beurteilung, dass ich in oben genanntem Beruf nicht mehr arbeitsfähig, in jedem anderen aber vollschichtig einsetzbar bin. Ziel war eine Umschulung, welche von der Ärztin in dem Entlassbericht auch empfohlen wird. Also die LTA.
Nun wird es aber komplizierter:
Die Umschulung beginnt im April (vorausgesetzt natürlich der Antrag auf LTA wird bewilligt), bis dahin müsste ich mich krankschreiben lassen. (Bin noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und falle mit Ende der Reha aus der Lohnfortzahlung)
Ich arbeite seit einem Jahr schon krankheitsbedingt nur auf 50 Prozent, bis ich mich dann vor 2 Monaten endlich zu einer Reha durchringen konnte. Finanziell ist das natürlich ein Desaster.
Nun folgende Fragen:
- Kann ich das halbe Jahr bis zur Umschulung einen "Hilfsjob" annehmen, oder gefährdet das den Antrag auf die LTA? Mir geht es nur darum bis dahin mehr zu verdienen, die Umschulung soll ja dazu dienen die nächsten Jahrzehnte (bin 30) einen sicheren Beruf (mit Abschluss) zu haben, der sich im Fall der Fälle mit der MS vereinbaren lässt.
- Sollte obiges nicht möglich sein, darf ich im Krankenschein einem Nebenjob nachgehen? Habe schon mit der Krankenkasse gesprochen, die Aussage war aber weder ja noch nein. Wer entscheidet welcher Nebenjob meine Genesung nicht behindert?
- Sollte beides nicht möglich sein... die Umschulung wird 2 Jahre mit Übergangsgeld finanziert, welches viel zu gering ist. Irgendwas um die 500 müssten das sein. Mein Freund verdient laut Amt zu viel, als dass sich ein Antrag beim Jobcenter lohnen würde... aber eben nicht so viel dass sich davon 2 Jahre lange 2 Personen versorgen lassen.
Wie finanziert man solche Geschichten?
Gibt es Tipps von denen ich vielleicht noch nichts weiß?
Vielen Dank!
Krankheit, Umschulung, Geld
14. November 2020
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Frage vom 14. November 2020 | 12:29
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankheit, Umschulung, Geld
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#1
Antwort vom 14. November 2020 | 18:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Sollte obiges nicht möglich sein, darf ich im Krankenschein einem Nebenjob nachgehen? Nein. In D gibt es keine Teilkrankschreibung - entweder man kann arbeiten oder nicht: Dazwischen gibt es nichts.
#2
Antwort vom 14. November 2020 | 21:53
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
Zitat:
Sollte beides nicht möglich sein... die Umschulung wird 2 Jahre mit Übergangsgeld finanziert, welches viel zu gering ist. Irgendwas um die 500 müssten das sein.
Nein, das Übergangsgeld wird nicht nur 500 € betragen.
Die Vergleichsberechnung nach Par. 68 SGB IX nach fiktivem Entgelt wird immer durchgeführt. Bei einem (vorhandenen) Berufsabschluss (Altenpfleger) dürfte mit rund 1200 gerechnet werden.
Die schwierigste Hürde ist, die Umschulung zu bekommen.
-- Editiert von sonnen8licht am 14.11.2020 21:55
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#3
Antwort vom 14. November 2020 | 22:22
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, das Übergangsgeld wird nicht nur 500 € betragen. :
Die Vergleichsberechnung nach Par. 68 SGB IX nach fiktivem Entgelt wird immer durchgeführt. Bei einem (vorhandenen) Berufsabschluss (Altenpfleger) dürfte mit rund 1200 gerechnet werden.
Die schwierigste Hürde ist, die Umschulung zu bekommen.
Wie kommst du darauf? Wird das immer so berechnet?
Mir wurde gesagt dass das Übergangsgeld in Höhe von 67 Prozent vom letzten Nettogehalt gezahlt wird.
Und da ich nur Teilzeit arbeite habe ich monatlich nur wischen 800 - 900 Euro raus.
#4
Antwort vom 14. November 2020 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat- Kann ich das halbe Jahr bis zur Umschulung einen "Hilfsjob" annehmen, :
Ja, kann man, sofern der Job nicht den gesundheitlichen Status nicht negativ beeinträchtigt.
Allerdings beweist man damit, das man auch ohne Umschulung etc. problemlos Einkommen genereinen kann, diese also unnötig ist.
Was dann mit dem Antrag passiert, kann man sich ja denken.
Zitat- Sollte obiges nicht möglich sein, darf ich im Krankenschein einem Nebenjob nachgehen :
siehe oben
Sofern die Genesung nicht beeinträchtigt wird, kann man im Nebenjob arbeiten, im Hauptjob aber nicht - oder umgekehrt.
ZitatWer entscheidet welcher Nebenjob meine Genesung nicht behindert? :
Erst mal der / die behandelnden Ärzte. Am Ende notfalls ein Gericht.
#5
Antwort vom 15. November 2020 | 08:13
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
Zitat:
Mir wurde gesagt dass das Übergangsgeld in Höhe von 67 Prozent vom letzten Nettogehalt gezahlt wird.
Und da ich nur Teilzeit arbeite habe ich monatlich nur wischen 800 - 900 Euro raus.
Das ist die normale Berechnung.
Sie wird verglichen mit einer fiktiven Berechnung nach gen. Par. Das höhere Ergebnis wird zur Grundlage genommen.
In den allgemeinen Beratungen wird nicht auf alle Eventualitäten eingegangen, so dass man dazu fragen müsste.
Wie ich darauf komme? Steht im Gesetz. Berechne ich regelmäßig.
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