Krankmeldung im Krankengeldbezug nach Kündigung

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankmeldung im Krankengeldbezug nach Kündigung

Hallo!
Ich bin Boden- und Parkettleger und durch einen "Tennisarm in den Krankengeldbezug gefallen. Nun hat mich mein Arbeitgeber gekündigt zum Ende des Monats. Beim heutigen Arztbesuch teilte mir der Hausarzt nun mit, dass er mich auch nur bis zum Kündigungsdatum krankschreibt, da ich ja nur für die Tätigkeit als Bodenleger arbeitsunfähig wäre, für andere Tätigkeiten aber zur Verfügung stünde und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses so für eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Grund bestünde.
Folglich falle ich dann aus dem Krankengeldbezug heraus obwohl die Erkrankung weiter besteht.
Damit wäre ich doppelt geschädigt, da ich nicht nur meine Arbeit verloren habe sondern auch noch statt Krankengeld ins ALG falle...
Was kann ich dagegen tun?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sind Sie denn gelernter Boden- und Parkettleger und falls ja, können Sie derzeit denn die berufstypischen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausführen?

Haben Sie diesen Sachverhalt schon einmal mit Ihrer Krankenkasse erörtert?

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#2
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Sind Sie denn gelernter Boden- und Parkettleger und falls ja, können Sie derzeit denn die berufstypischen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausführen?

Haben Sie diesen Sachverhalt schon einmal mit Ihrer Krankenkasse erörtert?


Nein, ich habe keine Ausbildung in dem Bereich absolviert. Bin Quereinsteiger und war jetzt etwas länger als ein Jahr beschäftigt.
Ich kann in dem Bereich nicht mehr arbeiten, da durch die Tätigkeit ein Abklingen der Beschwerden nicht zu erwarten ist und bei Schonung nach Abklingen der Beschwerden, diese mit höchster Wahrscheinlichkeit wieder auftreten. Die Entzündung hält sich ja schon seit Novemeber, also über sechs Monate und ich habe die meiste Zeit unter Schmerzen gearbeitet bis es nicht mehr ging.

-- Editiert von fb513386-85 am 17.04.2019 13:55

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von fb513386-85):
Haben Sie diesen Sachverhalt schon einmal mit Ihrer Krankenkasse erörtert?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

"Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Es wird ausdrücklich auf die zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit abgestellt.

Es ist unerheblich, ob der Versicherte trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung möglicherweise noch eine andere Tätigkeit ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht durch die
•Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder
•Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsvermittlung
beendet."


https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitsunfaehigkeit-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI726529.html


-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 14:01

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#5
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von fb513386-85):
Haben Sie diesen Sachverhalt schon einmal mit Ihrer Krankenkasse erörtert?


Nein!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Nach meiner Antwort #4 sind Sie weiterhin arbeitsunfähig. Die Argumentation Ihres Arztes ist nicht richtig.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
"Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Es wird ausdrücklich auf die zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit abgestellt.

Es ist unerheblich, ob der Versicherte trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung möglicherweise noch eine andere Tätigkeit ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht durch die
•Aufhebung des Arbeitsverhältnisses oder
•Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsvermittlung
beendet."


https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitsunfaehigkeit-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI726529.html

Nach Vorgesagtem sind Sie weiterhin arbeitsunfähig. Die Argumentation Ihres Arztes ist unzutreffend.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 17.04.2019 14:01


Super! Das beantwortet meine Frage und ist eindeutig...
Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Klären Sie dass frühzeitig mit ihrem Arzt, es darf keine Unterbrechung in der Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit eintreten!

Notfalls suchen Sie sich bitte einen anderen, verständigen Arzt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb513386-85
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Klären Sie dass frühzeitig mit ihrem Arzt, es darf keine Unterbrechung in der Bescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit eintreten!

Notfalls suchen Sie sich bitte einen anderen, verständigen Arzt.


Das werde ich machen!
Danke

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