Kündigen in probezeit/Sperre

31. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
NeuFragende
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen in probezeit/Sperre

Hallo
Ich habe vor 4 Monaten eine neue Arbeit in Berlin angefangen. Der Arbeitsplatz ist 250 km entfernt von Wohnort ( eine Strecke). Hauptsächlich Homeoffice bis auf 2 Tage im Monat. Leider ist dieser Job nur in Homeoffice schwer zu bewältigen. Und ich überlege, zu kündigen. Job macht auch keinen Spass, stressig usw. Hotel und Fahrzeit und Fahrgeld bekomme ich vom Arbeitgeber nicht erstattet.
Arbeitgeber hatte die Idee, dass ich mir wg-Zimmer in Berlin suche. Auf eigene kosten
Kann ich diesen Job aufgrund langer Fahrzeit kündigen ohne eine Sperre zu bekommen?
Obwohl ich von vornherein wusste, dass es länger Fahrweg ist? Und ich auch wusste, dass ich nichts bezahlt bekomme?
Ich bewerbe mich schon fleissig. aber ich möchte ansich so bald wie möglich kündigen, da die Fahrerei und job stressig und teuer ist.
Was kann ich tun, um Sperre für Arbeitslosengeld zu umgehen?
Ich bin 60, denke dennoch, dass ich noch neuen Job bekomme. Nur wann weiß ich nicht. Arbeite schon viele Jahre im Bereich Anlagenbau.
Danke für eure antworten


-- Editiert von Moderator topic am 31. Januar 2024 18:13

-- Editiert von Moderator topic am 31. Januar 2024 18:14

-- Thema wurde verschoben am 31. Januar 2024 18:14




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Kann ich diesen Job aufgrund langer Fahrzeit kündigen ohne eine Sperre zu bekommen? Nein - "Job passt mir nicht mehr" ist kein Grund, auf eine Sperrzeit zu verzichten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40055 Beiträge, 6530x hilfreich)

Zitat (von NeuFragende):
Kann ich diesen Job aufgrund langer Fahrzeit kündigen ohne eine Sperre zu bekommen?
Das betrifft das Arbeitslosengeld und eine Sperrzeit nach § 159 SGB III.
Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun.

Zitat (von NeuFragende):
Hauptsächlich Homeoffice bis auf 2 Tage im Monat.
d.h. 2 Tage im Monat musst du nach B zum AG fahren?
Es gibt das D-Ticket und evtl. wirklich ne Unterkunft für 1-2Ü pro Monat...
Immerhin waren die Bedingungen vor Arbeitsantritt bekannt.

Zitat (von NeuFragende):
Was kann ich tun, um Sperre für Arbeitslosengeld zu umgehen?
Umgehung ist da nicht sichtbar.
Der AG will dir wohl nicht kündigen, wenn er sich schon um deine Unterkunft Gedanken macht.

Weiter bewerben, durchhalten, anderen Job dann möglichst lückenlos beginnen.
Eine Sperrzeit verringert sich, je schneller ein Anschlussjob beginnt.


-- Editiert von Moderator am 31. Januar 2024 18:19

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129514 Beiträge, 41309x hilfreich)

Zitat (von NeuFragende):
Was kann ich tun, um Sperre für Arbeitslosengeld zu umgehen?

Hoffen das der AG kündigt oder einen passenden Ersatzjob finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 89x hilfreich)

Selbst wenn eine Stelle von der Agentur vorgeschlagen und nicht zumutbar gewesen wäre, sobald sie angetreten wurde, gelten andere Regeln. Zu wichtigen Gründen für eine Kündigung kannst du hier ab Pkt. 159.1.2.1 lesen.
Aber es gibt sicher eine Grauzone. Und hier könnte etwas Licht ins Dunkel bringen, dass die Agentur auch im Vorfeld einer Kündigung berät. Also nicht zwingend, was du alles vorbringen kannst, aber ob das von dir Vorgebrachte als wichtig anerkannt und eine Sperrzeit vermieden wird. Siehe § 14 SGB I unter Pkt. 1.2.

-- Editiert von User am 31. Januar 2024 20:17

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#5
 Von 
NeuFragende
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beiträge!
Habe schon Beratungstermin mit der Arbeitsagentur vereinbart. Außerdem habe ich mich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet.
Bin gespannt.

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#6
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 89x hilfreich)

Zitat (von NeuFragende):
Habe schon Beratungstermin mit der Arbeitsagentur vereinbart.

Vermutlich hast du einen Termin bei der Arbeitsvermittlung. Den bekommt man, wenn man sich arbeitsuchend meldet.
Aber Achtung: Der Arbeitsvermittler kann und darf dir nichts zu Sperrzeit bzw. Arbeitslosengeld sagen. Er ist dafür nicht ausgebildet. Das ist von der Agentur so gewollt. Du musst einen Termin zur "Leistungsberatung" vereinbaren, um zur möglichen Sperrzeit etwas zu erfahren. Dieser Termin wird vom Team Arbeitslosengeld bzw. Alg+ vergeben. Du musst dies aber ausdrücklich sagen/erklären.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40055 Beiträge, 6530x hilfreich)

Zur Ergänzung von @Frieder01

Noch kann ich nicht erkennen, dass man dir ---keine Sperrzeit--- erklärt und du frohen Mutes kündigen kannst.
Du wurdest vom AG nicht gekündigt.
Falls der AG dir einen Aufhebungsvertrag statt Kündigung anbietet, kann das auch zur Sperrzeit führen.
Dass der Job keinen Spaß macht, ist kein Kriterium.
Dass die Kosten unzumutbar wären, sehe ich zumindest nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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