Kündigung Krankenkasse

4. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Rapicoco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Krankenkasse

Hallo euch allen

Ich möchte gerne was fragen

Seit 01.06.25 bin offiziell Arbeitslos

Ich wurde krankheitbedingt am 15.04 mit Frist bis 31.05 gekündigt.
Seit ca.20.03 ich beziehe weiterhin Krankengeld.

Jetzt ist die Frage
- Bin ich verpflichtet Krankenkasse zu informieren wegen kundigung ?
-Arbeitssuchend und Antrag rechtzeitig gemeldet und gestellt. Muß ich bei Arbeitsamt AU scheine nachreichen wenn ich Krankengeld weiter bekomme?

Vielen Dank



-- Editiert von Moderator topic am 4. Juni 2025 15:01

-- Thema wurde verschoben am 4. Juni 2025 15:01




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2251 Beiträge, 445x hilfreich)
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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40295 Beiträge, 6560x hilfreich)

Zitat (von Rapicoco):
Seit 01.06.25 bin offiziell Arbeitslos
Dann zahlt die Arbeitsagentur für dich die Krankenversicherungsbeiträge.
Zitat (von Rapicoco):
Bin ich verpflichtet Krankenkasse zu informieren wegen kundigung ?
Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich ab, weil du kein Mitarbeiter mehr bist.
Zitat (von Rapicoco):
Muß ich bei Arbeitsamt AU scheine nachreichen wenn ich Krankengeld weiter bekomme?
Du bekommst kein Krankengeld mehr, wenn du keinen Job mehr hast und arbeitslos gemeldet bist.
Du bekommst dann ALG=Arbeitslosengeld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Rapicoco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was ist aus der Kündigungsschutzklage geworden?

Hi am 01.07 habe gütertermin, mal sehen was daraus kommt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rapicoco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Du bekommst kein Krankengeld mehr, wenn du keinen Job mehr hast und arbeitslos gemeldet bist.
Du bekommst dann

Nein ich bekomme weiter Krankengeld, wenn ich gut weiss trotzdem Kündigung besteht weiter Anspruch auf Krankengeld, aber bin nich sicher.
Beiträge zu krankenkasse macht krankenkasse ich glaube also bin weiter versichert oder ich meine falsch?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40295 Beiträge, 6560x hilfreich)

Zitat (von Rapicoco):
Nein ich bekomme weiter Krankengeld
Ja, wenn du weiterhin noch arbeitsunfähig/krankgeschrieben bist.
Aber du bekommst nicht das Krankengeld und dazu ab 1.6. auch noch Arbeitslosengeld.

Zitat (von Rapicoco):
Beiträge zu krankenkasse macht krankenkasse
Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse ab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34435 Beiträge, 17802x hilfreich)

Beiträge zu krankenkasse macht krankenkasse Nö - während des Krankengeldbezugs ist man schlicht beitragsfrei krankenversichert, also trägt niemand irgendwelche Beiträge.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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