Hallo euch allen
Ich möchte gerne was fragen
Seit 01.06.25 bin offiziell Arbeitslos
Ich wurde krankheitbedingt am 15.04 mit Frist bis 31.05 gekündigt.
Seit ca.20.03 ich beziehe weiterhin Krankengeld.
Jetzt ist die Frage
- Bin ich verpflichtet Krankenkasse zu informieren wegen kundigung ?
-Arbeitssuchend und Antrag rechtzeitig gemeldet und gestellt. Muß ich bei Arbeitsamt AU scheine nachreichen wenn ich Krankengeld weiter bekomme?
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator topic am 4. Juni 2025 15:01
-- Thema wurde verschoben am 4. Juni 2025 15:01
Kündigung Krankenkasse
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Und was ist aus der Kündigungsschutzklage geworden?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Kuendigung-waehrend-krankheit-was-dagegen-unternehmen-__f627547__pg2.html
Dann zahlt die Arbeitsagentur für dich die Krankenversicherungsbeiträge.ZitatSeit 01.06.25 bin offiziell Arbeitslos :
Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich ab, weil du kein Mitarbeiter mehr bist.ZitatBin ich verpflichtet Krankenkasse zu informieren wegen kundigung ? :
Du bekommst kein Krankengeld mehr, wenn du keinen Job mehr hast und arbeitslos gemeldet bist.ZitatMuß ich bei Arbeitsamt AU scheine nachreichen wenn ich Krankengeld weiter bekomme? :
Du bekommst dann ALG=Arbeitslosengeld.
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Und was ist aus der Kündigungsschutzklage geworden?
Hi am 01.07 habe gütertermin, mal sehen was daraus kommt
Du bekommst kein Krankengeld mehr, wenn du keinen Job mehr hast und arbeitslos gemeldet bist.
Du bekommst dann
Nein ich bekomme weiter Krankengeld, wenn ich gut weiss trotzdem Kündigung besteht weiter Anspruch auf Krankengeld, aber bin nich sicher.
Beiträge zu krankenkasse macht krankenkasse ich glaube also bin weiter versichert oder ich meine falsch?
Ja, wenn du weiterhin noch arbeitsunfähig/krankgeschrieben bist.ZitatNein ich bekomme weiter Krankengeld :
Aber du bekommst nicht das Krankengeld und dazu ab 1.6. auch noch Arbeitslosengeld.
Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse ab.ZitatBeiträge zu krankenkasse macht krankenkasse :
Beiträge zu krankenkasse macht krankenkasse Nö - während des Krankengeldbezugs ist man schlicht beitragsfrei krankenversichert, also trägt niemand irgendwelche Beiträge.
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