Kündigung der Krankenkasse wirksam?

10. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
pa517354-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Krankenkasse wirksam?

Guten Tag,

ich bin selbständig und seit 2014 bei der DAK frewillig krankenversichert. Letztes Jahr habe ich die DAK zum 31.07.2020 gekündigt und zum 01.08.2020 in die HKK gewechselt. Eine Kündigungsbestätigung der DAK wurde mir ausgehändigt.

Coronabedingt erhielt ich letztes Jahr von Mai bis Oktober eine Grundsicherung. Hier wurden auch meine Krankenversicherungsbeiträge übernommen. Im Mai hatte ich dem Jobcenter die Kündigung meiner bisherigen Krankenversicherung mitgeteilt und eine Kopie der Kündigungsbestätigung auf dem Postweg übersandt. Danach habe ich weder vom Jobcenter, noch von der DAK etwas gehört, so dass ich davon ausgegangen bin, dass hier alles in Ordnung ist.

Am 28.03.2021 bekomme ich ein Schreiben der DAK, dass ich meine Einnahmen des letzten Jahres mitteilen soll, damit meine Beiträge berechnet werden können. Ich rief darauf hin bei der DAK an, um klarzustellen, dass ich ja letztes Jahr gekündigt hatte und dies ein Versehen sein muss und dann stellte sich folgendes dar:

Das JobCenter sagt, es hätte meinen Brief bezüglich des Krankenkassenwechsels nicht erhalten und hatte dementsprechend bis Oktober im Rahmen der Corona-Hilfe meine Krankenkassebeiträge weiter gezahlt. Aufgrunddessen stellt sich nun die DAK auf den Standpunkt, dass die Kündigung unwirksam ist und verlangt noch eine Nachzahlung der Beiträge bis heute.

Was kann ich hier tun?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 852x hilfreich)

Du hast während der ganzen Zeit von der HKK keinen Brief erhalten, wegen fehlender Beiträge?

Außerdem steht doch mKn auf den Bescheiden, an welche KK die Leistungen gezahlt werden. Was steht denn bei dir?

-- Editiert von Solan196 am 10.04.2021 12:13

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Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
pa517354-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du hast während der ganzen Zeit von der HKK keinen Brief erhalten, wegen fehlender Beiträge?


Ich habe seit dem 01.08.2020 bis heute monatlich meine Beiträge dort selbst gezahlt.

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#3
 Von 
pa517354-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Außerdem steht doch mKn auf den Bescheiden, an welche KK die Leistungen gezahlt werden. Was steht denn bei dir?


Im Mai auf dem Bewilligungsbescheid stand zurecht die DAK. Ich bin ja erst am 01.08.2020 in die HKK eingetreten.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 852x hilfreich)

Ich hatte im Freundeskreis mal einen ähnlichen Fall, das ging bis vors Gericht.

ICH würde die KK auffordern, dir das Geld, welches vom JC kam, zu erstatten. Du hast ja gewiss alles schriftlich.

Du hast das Schreiben in welchem du dem JC die Mitteilung gemacht hast, du hast das Aufnahmeschreiben der HKK, besorg dir noch eine Bestätigung, dass von dir die Beiträge gezahlt wurden. Das alles kopieren und dem Aufforderungsschreiben an die DAK beifügen, Frist setzen und mitteilen, dass du nach Ablauf der Frist deinen Anspruch gerichtich geltend machst.

JC zahlt aber jetzt an die richtige KK?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#5
 Von 
pa517354-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
JC zahlt aber jetzt an die richtige KK?


Die Grundsicherung als Unterstützung lief ja sowieso nur bis Oktober 2020.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 852x hilfreich)

Zitat (von pa517354-73):
Die Grundsicherung als Unterstützung lief ja sowieso nur bis Oktober 2020.


Ah OK.

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13201 Beiträge, 4493x hilfreich)

Zitat:
Das JobCenter sagt, es hätte meinen Brief bezüglich des Krankenkassenwechsels nicht erhalten und hatte dementsprechend bis Oktober im Rahmen der Corona-Hilfe meine Krankenkassebeiträge weiter gezahlt. Aufgrunddessen stellt sich nun die DAK auf den Standpunkt, dass die Kündigung unwirksam ist und verlangt noch eine Nachzahlung der Beiträge bis heute.


Das das Jobcenter Dein Schreiben nicht erhalten hat, ist zwar unwahrscheinlich, kann aber passieren. Ist letztendlich aber unerheblich. Die DAK hat Dein Kündigungsschreiben nachweislich erhalten und sogar die wirksame Kündigung schriftlich bestätigt. Damit wäre es Sache der DAK gewesen, dem Jobcenter - nach Erhalt der Beitragszahlung für August - mitzuteilen, dass Du dort nicht mehr versichert bist. Der Beitrag wäre umgehend an das Jobcenter zu erstatten gewesen. Trotz zuvor bestätigter Kündigung jetzt zu behaupten, aufgrund der fehlerhaften Beitragszahlungen sei die Kündigung unwirksam, ist ein schlechter Scherz. Das insbesondere auch deshalb, weil - aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht - eine Kündigungsbestätigung von den gesetzlichen Krankenkassen erst dann ausgestellt wird, wenn der Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung dort vorliegt.

Zitat:
Ich rief darauf hin bei der DAK an, um klarzustellen, dass ich ja letztes Jahr gekündigt hatte und dies ein Versehen sein muss und dann stellte sich folgendes dar:


Anstatt zu telefonieren solltest Du besser schriftlich mit der DAK kommunizieren. Teile denen nochmals schriftlich mit, dass ausweislich des Bestätigungsschreibens vom xx.xx.xxxx die dortige Mitgliedschaft seit dem 31.07.2020 beendet ist und die gleichwohl vereinnahmten Zahlungen des Jobcenters für Zeiten, in denen keine Mitgliedschaft mehr bestand, eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt und diese Beträge umgehend zu erstatten sind.

Da Du die Beiträge an die neue Kasse selbst gezahlt hast, diese aber eigentlich vom Jobcenter zu tragen gewesen wären (warum hast Du den Nichterhalt der KK-Beiträge gegenüber dem Jobcenter eigentlich nicht moniert?), sollten die Beiträge an Dich erstattet werden. Gut möglich ist aber (nicht ganz zu Unrecht), dass die DAK allenfalls an denjenigen erstatten wird, der die Zahlungen geleistet hat, hier also an das Jobcenter. Entweder lässt Du Dir also zunächst vom Jobcenter schriftlich bestätigen, dass die mit einer Erstattung an Dich einverstanden sind, oder die DAK soll halt ans Jobcenter erstatten und dieses dann an Dich. Hierfür wäre ggf. gegenüber dem Jobcenter ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X notwendig.

Eine Bestätigung der neuen KK, dass die Beiträge vollständig und lückenlos gezahlt wurden, wäre sicher auch hilfreich.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37767 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von pa517354-73):
Was kann ich hier tun?
Nicht mehr telefonieren.
Zitat (von pa517354-73):
Ich habe seit dem 01.08.2020 bis heute monatlich meine Beiträge dort selbst gezahlt.
Warum das denn? Und welchen Betrag pro Monat?

Hat die DAK deine Kündigung auch nicht erhalten?

Darf man fragen, warum du gerade im Mai bei der DAK gekündigt hast? Im 1. Monat der Grundsicherung...
Und warum du erst ab 1.8. bei der HKK und dann auch noch selbst gezahlt hast?
Man ist immer krankenversichert--- man hat höchstens Beitragsschulden.


Ich sehe bis jetzt:
Die DAK hat bis Oktober alle Beiträge erhalten (vom JC)
Die HKK hat seit August die Beiträge erhalten.(von dir)
Die DAK muss den Bewilligungsbescheid des JC von dir bekommen. Als Nachweis der Zahlung.
Die DAK muss deine Kündigung erhalten haben. Das musst du nachweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 852x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die DAK muss deine Kündigung erhalten haben. Das musst du nachweisen.


Das ist doch unstrittrig.

Zitat (von pa517354-73):
Aufgrunddessen stellt sich nun die DAK auf den Standpunkt, dass die Kündigung unwirksam ist und verlangt noch eine Nachzahlung der Beiträge bis heute.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37767 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das ist doch unstrittrig.
Ja, hast recht. Im Mai ---zum 31.7.--- gekündigt. :sweat:
Zitat (von pa517354-73):
Eine Kündigungsbestätigung der DAK wurde mir ausgehändigt.



Trotzdem ziemliches Kuddelmuddel.
Warum man während des (bezahlten) Leistungsbezuges durch das JC seine KV kündigt und dann bei der neuen KV die Beiträge auch noch selbst zahlt... bringt nicht gerade Klarheit in die Sache.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 852x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum man während des (bezahlten) Leistungsbezuges durch das JC seine KV kündigt und dann bei der neuen KV die Beiträge auch noch selbst zahlt... bringt nicht gerade Klarheit in die Sache.


Es ist doch komplett egal warum, hier geht es darum dass a) die DAK Gelder eingestrichen hat, die ihr nicht zusteht und b) jetzt unverschämter Weise noch mehr verlangt.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37767 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
die DAK Gelder eingestrichen hat
nun ja---die streichen nicht ein, sondern haben vom JC brav überwiesen bekommen.

Ja, ich weiß, das die GKVen schnell mal schreiben, was man denn nun als freiwillig Versicherter als Beitrag bezahlen *möchte*. Ob man gekündigt hat oder nicht, ob was verloren ging oder nicht.
Das ist dann eine ätzend langwierige Prozedur, hier noch mit 4 Mitspielern...das aufzuklären und glatt zu ziehen.

Zitat (von Solan196):
das ging bis vors Gericht.
Siehste...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 852x hilfreich)

Zitat (von Anami):
nun ja---die streichen nicht ein, sondern haben vom JC brav überwiesen bekommen.


Unberechtigt erhalten und behalten = einstreichen

Zitat (von Anami):
Zitat (von Solan196):
das ging bis vors Gericht.

Siehste...


Ja und die Kasse hat auf allen Längen verloren, aufgrund der Höhe des Betrages recht üppig, und zusätzlich noch die Kosten des Anwalts meiner Bekannten.

Am Ball bleiben, sich auf keinen Kuhhandel einlassen.

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