Kündigung fristgerecht ohne Grund, nun Sperrzeit. AG mit Verleumdung Arbeitgeberbescheinigung

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Matze2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung fristgerecht ohne Grund, nun Sperrzeit. AG mit Verleumdung Arbeitgeberbescheinigung

Hallo liebe Leute,
ich habe mit meinem Ex-Arbeitgeber etwas erlebt was mich und meinem Umfeld sehr ratlos macht.
Zum Vorfall:
Angefangen habe ich am 07.06.2017 (keine Probezeit, aber befristet) und bin, während ich mich von einem Arbeitsunfall erholt habe (offiziell krankgeschrieben), am 19.12.2018 zum 31.01.2019 ohne Grund und fristgerecht gekündigt worden.
Ich habe direkt versucht eine Kündigungsschutzklage einzureichen, was aus Mangel an Wissen und den Fehlinformationen die ich bekommen habe nicht geklappt hatte. Somit leider nach 3 Wochen im Sande verlaufen.
Nun hat mein EX-AG in die Arbeitgeberbescheinigung vermerkt das ich mich vertragswidrig verhalten haben soll, teilte mir die AA mit und drückte mir direkt eine Sperrzeit von 12 Wochen rein mit der Bitte einer Stellungnahme, die seit Freitag auf irgendwem seinem Schreibtisch liegt (extremst detailiert geschildert und ausführlich, das musste ich tun). Da mein EX-AG sich nie um seine Mitarbeiter geschert hat, habe ich dann den Zusammenhang erkannt. Kurzum: sie hatten wohl kein Bock mehr auf mich weil ich mich irgendwann gegen deren Ignoranz und Unfähigkeit Mitarbeiter zu motivieren gewehrt habe. Die Personalstruktur im Unternehmen änderte sich fast täglich, viele von uns haben oft Führungspositionsarbeiten übernommen weil keiner zuständig war, obwohl wir lediglich Fachlageristen waren, wir haben ständig Überstunden machen (zwischen Anfang August und Ende September 2018 habe ich über 40 Überstunden gemacht, nur als Beispiel) mussten weil die Gretsche zwischen "Anzahl des Personals" und "Angenommene Kundenaufträge" war in 90% der Fälle schmerzhaft, außerdem verstieß das Unternehmen fast täglich gegen Gesundheitsrechte bzw. Sorgfaltspflichten. Die Fürsorgepflicht ist noch heute, wie ich höre, ein Fremdwort dort.
Seltsam ist an der Sache außerdem das, als ich gekündigt worde, es extremst Personalmangel herrschte (was es aber immer tat) und zu der Zeit auch noch Zeitarbeiter angestellt waren.
Man riet mir die Firma wegen Verlumdung zu verklagen!

Mein Arbeitslosengeld 1-Antrag schwebt nun weil meine Stellungnahme höchstwahrscheinlich noch dem Unternehmen vorgelegt wird, wieso auch immer.
Ich habe jetzt das arge Problem das ich seit 13 Tagen bankrott bin, gestern 4 Stunden im Jobcenter saß weil man mir riet den Lebensunterhalt dort zu ergattern bevor ich noch auf der Straße sitze oder ohne Strom in der Wohnung oder ähnliches, fands aber meiner Person gegenüber unwürdig.
Schreckliches Szenario in das mich mein Ex-AG manövriert hat und das killt die Motivation irgendwas zu tun.

Ich bin für jedes Wort dankbar.

Liebe Grüße

PS: Es arbeiten über 120 Menschen dort, noch heute und es gab nie einen Betriebsrat.

-- Editiert von Matze2019 am 13.03.2019 11:28

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Matze2019):
während ich mich von einem Arbeitsunfall erholt habe (offiziell krankgeschrieben), am 19.12.2018 zum 31.01.2019 ohne Grund und fristgerecht gekündigt worden.
Wieso ohne Grund? Befristeter AV bis wann?
Zitat (von Matze2019):
(extremst detailiert geschildert und ausführlich, das musste ich tun).
Also liegt sie wohl bei der AfA. Dort gehört sie hin und dort bleibt sie auch. Die geht nicht zum AG. Die AfA hat jetzt beide *Sichten*. Und muss entscheiden.
Hast du keinen Widerspruch gegen den Sperrzeit-Bescheid erhoben?
Innerhalb 1 Monat nach Zugang des Bescheides ist das möglich. Unabhängig von irgendeiner Stellungnahme.

Zitat (von Matze2019):
Seltsam ist an der Sache außerdem das,
Gar nicht seltsam. Wenn ein AG einen AN loswerden will, macht er das ohne Rücksicht auf Personalmangel. Punkt.

Wie lange hast du ALG-Anspruch? Bist du auch Fachlagerist?
Dir bleibt das JC nicht erspart. Du brauchst diese Hilfe, ob mit Würde oder ohne.
Hast du den Antrag auf Alg2 gestern abgegeben?

Wie lange warst du arbeitsunfähig geschrieben? Der Arbeitsunfall ist gemeldet worden?
Was ist mit Krankengeld?

Zitat (von Matze2019):
Man riet mir die Firma wegen Verlumdung zu verklagen!
Schlechter Rat. Bringt jetzt weder Geld noch Job.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matze2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso ohne Grund? Befristeter AV bis wann?

Gut, ohne Grund war es ja letztenendes nicht. Sie behaupteten halt einfach ich habe mich vertragwidrig verhalten.
Mir fällt jetzt gerade erst auf das in meinem Arbeitsvertrag von 2017 eine Befristung bis zum 06.06.2018 vorhanden war. Eine Hand voll Mitarbeiter (inkl. mir) haben am 30.11.2017 eine Vertragsergänzung bekommen (anderer Arbeitsort, weniger Arbeitsstunden und mehr Urlaubsanspruch) wo drin steht das der Arbeitsvertrag den ich am 06.06.2017 unterzeichnet habe unberührt bleibt. Ist ja auch sinnvoll und richtig.
Am 21.03.2018 allerdings haben wir einen Vertrag über ein höheres Gehalt unterzeichnet, wo genau dieser Satz drin steht:
"Der Arbeitsvertrag vom 06.06.2017 und die Vertragsergänzung vom 30.11.2018 bleiben unberührt."
Nirgends ein Wort von der Befristung. Habe auch 2018 keinen weiteren unterschrieben.
Ist das komisch? Fühlt sich so an.

Zitat (von Anami):
Die geht nicht zum AG. Hast du keinen Widerspruch gegen den Sperrzeit-Bescheid erhoben?

Beruhigend. Werde ich heute nachholen.
Was schreibt man da rein was nicht eh schon jetzt in der Stellungnahme steht (die ist 2 Seiten lang)?

Zitat (von Anami):
Gar nicht seltsam.

Auch wenn noch Zeitarbeiter angestellt sind?

Zitat (von Anami):
Wie lange hast du ALG-Anspruch? Bist du auch Fachlagerist?

Ich bin gelernter Einzelhandelskaufmann im HomeEntertainment und habe Erfahrungen die eines Fachlageristen gleich kommt, würde ich schon sagen ja.
Anspruch bis zum 24.01.2020.

Zitat (von Anami):
Hast du den Antrag auf Alg2 gestern abgegeben?

Leider noch nicht fertig ausgefüllt. Ich wollte gestern lediglich meine Situation erklären und einen Antrag rausholen, war mir aber zu doof. Hab den Antrag runtergeladen und werde mich dann morgen sicherlich wieder edliche Stunden da hinsetzen müssen.
Empfiehlst Du mir den Widerspruch dort abzugeben oder dann lieber bei der AfA?

Zitat (von Anami):
Wie lange warst du arbeitsunfähig geschrieben? Der Arbeitsunfall ist gemeldet worden?

vom 13.12. - 21.12. war ich KZH und jap, wurde gemeldet. Nach dem Erhalt der Kündigung hab ich mich vom Arzt komplett freistellen lassen bis zum 31.01. (andere Diagnosen), da der Arbeitsunfall noch nicht komplett auskuriert war, so wie ich auch keine Lust mehr hatte für die Vögel zu arbeiten.

Danke Dir vielmals

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Matze2019):
Sie behaupteten halt einfach ich habe mich vertragwidrig verhalten.
Ja, so ist es nun mal geschrieben. Das kriegst du nicht weg.
Zitat (von Matze2019):
Ist das komisch? Fühlt sich so an.
Die Befristung wurde also nicht *gelebt*, d.h. nicht durchgesetzt. Du bist nach dem 6.6.2018 noch weiterhin zur Arbeit erschienen, niemand hat dich nach Hause geschickt. Dann gilt der Punkt *Befristung* aus dem AV eben nicht.

Anderes Personal beim AG interessiert niemanden bei der AfA.

Zitat (von Matze2019):
Was schreibt man da rein was nicht eh schon jetzt in der Stellungnahme steht
Nichts anderes. Aber oben drüber schreibt man: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xx (aber das geht nur, wenn du tatsächlich schon von der AfA einen Bescheid über die Sperrzeit nach § 159 SGB III hast. Wenn die Sperrzeit also nicht mehr schwebt, sondern schon hart runtergeknallt ist. :sad:
Sonst eben erst einmal nur die Stellungnahme.
Zitat (von Matze2019):
Empfiehlst Du mir den Widerspruch dort abzugeben
Der Widerspruch (auch die Stellungnahme) muss dort abgegeben werden, von wo die Sperrzeit kommt. Das ist die AfA.
Zitat (von Matze2019):
Hab den Antrag runtergeladen und werde mich dann morgen sicherlich wieder edliche Stunden da hinsetzen müssen.
Heute ist Freitag. Weiß nicht, ob du gestern dort warst.
Man kann immer was zum Lesen mitnehmen... oder was zum Häkeln oder Stricken... ;)
Hab schon mal gesehen, dass jemand ein Seil knüpft...hfftl. nur fürs Segelboot. :sweat:
Falls noch nicht:
Ja, man kann die Alg2-Formulare aus dem Netz ziehen, ausfüllen, auch die sog. Anlagen zum Hauptantrag.
Ausfüllen, unterschreiben. Akt. Kontoauszug in Kopie beilegen. Beim JC in den Hausbriefkasten, oder bei Misstrauen--- am Empfang abgeben.
Der Antrag gilt ab dem 1.3. (Monatsersten). Es kommt also nicht auf ein paar Tage an.
Leistungen würden dann frühestens am 29.3. auf dein Konto kommen.
Aber auch mit 30% Sanktion für 3 Monate. Das wären für einen Single statt 424,- nur 297,- Regelbedarf.
Doppelstrafe ... :zoff: ich dachte auch immer, die wäre abgeschafft.

Später würde dein ALG auf Alg2 angerechnet, falls du überhaupt noch bedürftig wärst. Noch später würde deinem Widerspruch gegen die Sperrzeit--- vielleicht ---evtl. ---uU ---stattgegeben. Dann würde ALG für 3 Monate nachgezahlt. (Ich sehe es aber leider nicht).

keine Ursache.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Matze2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute per Einschreiben meinen Ex-AG gebeten die Nachrede aus meiner Arbeitsbescheinigung zu entfernen und eine neue, korrigierte zu schicken. Ansonsten würde ich Strafanzeige stellen. Mit Fristsetzung.

Bisher habe ich nur den vorläufigen Bewilligungsbescheid für's ALG1 und das Schreiben das nun eine Sperrzeitprüfung stattfindet. Ich werde trotzallem nochmal meine Stellungnahme zu einen Widerspruch umwandeln und bei der AfA reinreichen, kann ja nicht schaden.
Gleichzeitig würde ich vorsichtshalber alle meine Unterlagen Montag an einen Arbeitsrechtler auszuhändigen, fühle mich dabei aber unwohl.

Ich war bisher noch nicht in diese Situation.
Ist das JobCenter denn jetzt nicht dazu verpflichtet mich finanziell zu unterstützen wenn klar ist das es nicht an mir liegt und die Chance groß ist das ich bspw. aus meiner Bude fliege oder der Strom ausgeknipst wird?
Gibts da Härtefall-Entscheidungen die es bspw. ermöglichen könnten das ich Montag direkt Bargeld in die Hand bekomme? Sind ja Automaten da, glaube ich.
Wenn ich jetzt noch bisschen mehr als 2 Wochen auf Knete warten muss, dann ist Feierabend - das weiß ich schon jetzt.
Die Panik wird immer größer, muss ich gestehen.

Feines Weekend gewünscht :)

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Matze2019):
und das Schreiben das nun eine Sperrzeitprüfung stattfindet.
Das ist definitiv KEIN Sperrzeitbescheid. Das lässt hoffen!
Die Stellungnahme geht in Ordnung.
Ein Widerspruch ist ganz einfach sinnlos zum jetzigen Zeitpunkt. Aber nicht verboten.
Zitat (von Matze2019):
Ist das JobCenter denn jetzt nicht dazu verpflichtet mich finanziell zu unterstützen
Das macht es ja auch, wenn du bedürftig bist.
Ob du das bist, stellst du fest, wenn du § 12 SGB II mal liest und deinen aktuellen Kontostand prüfst.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Zitat (von Matze2019):
Die Panik wird immer größer, muss ich gestehen.

Du kannst am Montag beim JC nachweisen, dass du mittellos bist.
Kannst einen Vorschuss beantragen.
Den werden sie ablehnen.
Du kannst dann den Ablahnungsbescheid verlangen.
Den werden sie nicht machen.
Dann kannst du wieder Vorschuss verlangen.
Immer schön höflich und sachlich.
Manchmal geben sie 100,- €.
Manchmal bieten sie nur Lemi-Gutscheine an.

Du wirst dir evtl. eher etwas borgen können...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Matze2019
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Leute,
es hat sich in meinem Fall endlich was getan.
Nachdem ich meinem EX-AG am 15.03. nun schriftlich aufgefordert hatte die "Vertragswidrigkeit" aus meiner Arbeitsbescheinigung zu entfernen, habe ich mit der stellvertretenden Personalleitung nun auch noch eine E-Mail-Konversation gestartet.
Am 19.03. schrieb sie mir das sie gerne eine Aktualisierung durchführt, allerdings nur wenn ich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachreiche. Suspekterweise (und dummerweise, meiner Meinung nach) verlangte sie diese für die Tage, für die ich 2018 abgemahnt wurde (5 Tage insgesamt) und weitere 2 Tage (wohlgemerkt, Tage die NACH der Kündiung sind) von 2018 wo ich zuhause geblieben bin und einen Tag von 2019, wo ich ebenfalls zuhause geblieben bin (Allerdings nur weil ich wusste das ich noch genug Urlaubstage hatte). Nun hat die Sachbearbeiterin mit meinem EX-AG gesprochen und er hat wohl mitgeteilt das das alles ein Missverständnis war, etc. Genau weiß ich nicht mehr was die Sach
In der letzten Mail vom 25.03. schrieb sie:
"ich habe heute noch einmal mit der Agentur für Arbeit gesprochen. Diese haben die Abmahnung einfach auf den gesamten Zeitraum gesetzt und deshalb erstmal die Leistung gestrichen. Dies wird jetzt Rückgängig gemacht und du wirst deine Leistung erhalten.
Deine Fehltage haben wir nun mit deinen Urlaubstagen ausgeglichen. Somit bist du bei uns auf null mit allem.
Du wirst von der Agentur für Arbeit noch einen Anruf erhalten die dir dies ebenfalls bestätigt. Ich hoffe nun ist alles in deinem Sinne. Viel Erfolg für die Zukunft."
Ich habe den oberen Satz überhaupt nicht verstanden.
Hat EX-AG somit quasi zugegeben das meine Kündigung nun allgemein hin unbegründet war?
bzw. - so wie ich immer schon gedacht hatte - es denen auf die Eier gegangen ist, das ich mich über die Missstände da ausgekotzt habe?
Die Dame von der AfA erzählte mir am Telefon das die stellvertretende Personalleitung vom EX-AG ihr mitteilte das bei der Kündigung von mir wohl irgendwo ein "Haken falsch gesetzt wurde", oder so ähnlich.
Naja...Am 25.03.2019 wurden meine Leistungen dann bewilligt und am 29.03. ausgezahlt.
Ich hatte 1400€ netto beim EX-AG und ALG nun 800€. Ganz schön heftig wie wenig das ist / 100€ mehr als ALG2. Jetzt muss ich sogar noch ALG2-Aufstockung beantragen :/

Nun möchte ich Schadensersatz einfordern (und wenn nötig einklagen) und gehe dafür am Dienstag zum Arbeitsgericht um mich zu informieren und u.U. Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Kann mir hier jemand Tipps hierzu geben? Unterlagen liebe alle bereit.
Da ich stark davon ausgehe das EX-AG keine außergerichtliche Einigung anstrebt (allerdings hoffe ich das sehr), was kann man mir vorher raten? Sollte ich abermals mit der Personalleitung sprechen und ihr mitteilen das ich wegen dem ganzen Trouble Schadensersatz haben möchte?
Ich bin da völligst überfragt. Habe sogar Probleme beim Ausfüllen den Prozesskostenübernahme-Antrags, welche sich aber dann am Dienstag sicherlich klären werden.

Ganz ganz lieben Dank für jeden Support.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Matze2019):
Hat EX-AG somit quasi zugegeben das meine Kündigung nun allgemein hin unbegründet war?

Nö, er hat nur zugegeben das es wohl ein Kommunikationsprblem gab.



Zitat (von Matze2019):
Nun möchte ich Schadensersatz einfordern (und wenn nötig einklagen)

Wofür genau?
Welcher Schaden in EUR ist entstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Schadensersatz für was? Hätten Sie wegen des Arbeitsplatzverlustes Schadensersatz (vulgo: Abfindung) einklagen wollen, so hatten Sie dafür 3 Wochen nach der Kündigung Zeit. Die haben Sie nicht genutzt, das war es dann diesbezüglich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Matze2019):
Nun möchte ich Schadensersatz einfordern (und wenn nötig einklagen) und gehe dafür am Dienstag zum Arbeitsgericht um mich zu informieren und u.U. Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Kann mir hier jemand Tipps hierzu geben? Unterlagen liebe alle bereit. [...] Sollte ich abermals mit der Personalleitung sprechen und ihr mitteilen das ich wegen dem ganzen Trouble Schadensersatz haben möchte?


Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, da eine Sperrzeit nun doch nicht eingetreten ist.

Siehe auch:

" Außerdem kann sich Ihr Arbeitgeber nach § 321 SGB III schadenersatzpflichtig machen. Das Gesetz regelt aber lediglich, dass der Arbeitgeber für Schäden aufzukommen hat, die der Bundesagentur für Arbeit durch die vorsätzliche oder fahrlässige Falschauskunft entsteht.

Ein Arbeitnehmer wird es hier wesentlich schwerer haben. Zwar hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 28.03.2003, Az.: 16 Sa 19/03 , eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers bejaht. In dem Fall war es aufgrund der unrichtigen Arbeitsbescheinigungen zur Verhängung einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes gekommen. Das LAG sagte aber auch, dass es endgültig feststehen müsse, dass eine Zahlung durch die Arbeitsagentur nicht erfolge."


https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/kuendigung/die-arbeitsbescheinigung-ein-haeufiger-streitpunkt/

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