Kündigung gestern zum 31.12.26 erhalten - muss ich mich gleich arbeitssuchend melden?

21. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
kRz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung gestern zum 31.12.26 erhalten - muss ich mich gleich arbeitssuchend melden?

Hallo Zusammen,

habe gestern meine Kündigung zum 31.12.2026 erhalten - 6 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende.
Ich habe schon das AA telefonisch angerufen, der Mitarbeiter sagte mir, es reicht wenn ich mich spätestens zum 30.09.2026 melde. CHAT GPT sagt aber ich muss es spätestens 3 Tage nach erhalt der Kündigung tun. Ich bin irritiert. Ich brauche eine verbindliche Zusage weil ich mir eine Sperre absolut nicht leisten kann. Ich zögere nur, weil ich keine Lust habe direkt vom Arbeitsamt bombardiert zu werden und womöglich noch etliche Termine wahrnehmen muss. Schließlich bin ich ja noch selbst in der Lage einen Job zu finden. Kann mir jemand genau sagen was Sache ist?

Danke




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 90x hilfreich)

Der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit hat recht (§38 Abs. 1 SGB III). Nur wenn eine Kündigung mit einer Frist von weniger als 3 Monate erfolgt, muss die Meldung sofort erfolgen.
Wenn man sich meldet, gelten die Pflichten (z.B. Vorsprache auf Einladung). Auch, wenn man sich 6 Monate vorher meldet.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40403 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von kRz):
der Mitarbeiter sagte mir, es reicht wenn ich mich spätestens zum 30.09.2026 melde.
Ja, das ist Sache, das ist richtig und das genügt.
Das sind die 3 Monate für die ---- Arbeitsuchend-Meldung--. Das steht ganz sicher auch in der Kündigung deines AG als Hinweis.
Deine KI irrt oder du hast falsch gefragt oder du verstehst den Unterschied zwischen --arbeitsuchend melden--- und --arbeitslos melden--nicht.

Du musst dich am 4.1.27 zu Beginn deiner Arbeitslosigkeit ---arbeitslos melden--, falls du inzwischen nicht selbst einen Job findest.
Der erste Werktag in 2027 ist der 4.1.
Und die 3 Tage gelten für dich nicht, denn du hast ja eine sehr lange Kündigungsfrist.

Selbstverständlich kannst du schon heute mit der Jobsuche beginnen...geht alles ohne Arbeitsagentur.
Eine Sperrzeit ist auch nicht in Sicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html
Absatz 1
...sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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