Hallo Zusammen,
leider finde ich im Forum nichts zu meiner Frage und daher schreibe ich den Eintrag und bitte um Entschuldigung, sollte die Frage doch schon einmal gestellt worden sein.
Ich bin in der Probezeit und möchte gerne aus folgenden Gründen kündigen:
- Der Vorgesetzte beschimpft Arbeitnehmer wenn ihm was nicht passt abends nach der Arbeit per Anruf oder Textnachricht (SMS oder Whatsapp)
- Bei einer Dienstreise bei der man Samstags um 15 Uhr nach Hause kommt darf man keinen Ausgleich nehmen (Regelarbeit von Mo bis Fr)
- Der Vorgesetzte fragte mich bereits bei der Einstellung ob ich vor habe Schwanger zu werden und wollte meinen Facebook Link, damit er sieht wie ich so in der Freizeit ausehe
- Der Vorgesetzte liest ALLE meine Emails und antwortet auch teilweise dem Sender bevor ich die Email überhaupt gelesen habe
- Ich habe mitbekommen wie mein Vorgesetzter bei einem Kollegen das Emailkonto eingesehen hat und einfach Emails gelöscht hat
- Überstunden werden nicht gutgeschrieben noch ausbezahlt (was ja leider oft der Fall ist)
- von Azubis wird erwartet dass diese übermäßig Überstunden machen
- Ein Azubi hat eine Arbeit nicht ganz fertig bekommen und musste aber gehen wegen einem Arztbesuch (war aber schon 8:30 Stunden anwesend) dann hat ihn der Vorgesetzte aufgefordert am nächsten Morgen eine Stunde früher zu kommen
- Meetings werden außerhalb der Geschäftszeiten angesetzt und man darf keinen Ausgleich dafür nehmen
- auf Dienstreisen müssen sich einige Angestellt ein Zimmer teilen
- Eine Dienstreise nach Stuttgart wurde per PKW geplant. Klar dass man Fahrgemeinsschaften bildet. Ich wollte selber fahren, da mein Chef bei 240 km/h fährt und gleichzeitig Emails schreibt. Da hat er mir die Zahlung der Kilometerpauschale verweigert
- etc
- etc
Klar sind das alles keine "Kündigungsgründe" aber ich halte diese Menschenverachtung nicht mehr aus.
Ich könnte es ertragen aber ich hasse es zusehen zu müssen wie andere Leiden
Wenn ich aus diesen Gründen in der Probezeit kündige, werde ich dann trotzdem gesperrt?
Ich danke euch für eure Unterstützung.
Ich habe dass AA schon gefragt aber leider keine Antwort bekommen
VG
Lisa L
-- Editiert von Moderator am 16.11.2015 20:18
-- Thema wurde verschoben am 16.11.2015 20:18
Kündigung in der Probezeit ohne Sperrung beim AA
16. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2015 | 20:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit ohne Sperrung beim AA
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2015 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Wenn ich aus diesen Gründen in der Probezeit kündige, werde ich dann trotzdem gesperrt? Ja. Der Chef wird Ihnen ja kaum bescheinigen, daß die Verhältnisse so sind.
-- Editiert von muemmel am 16.11.2015 20:17
#2
Antwort vom 16. November 2015 | 20:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Nachtrag: Beschweren Sie sich doch einfach mal: Wenn er Sie fristgerecht kündigt, was in der Probezeit gar kein Problem ist, kann das AA nichts sagen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. November 2015 | 21:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Muemmel. Zweiteres wäre eine Überlegung wert, aber dann darf ich um ein ordentliches Zeugnis kämpfen.....
Aber vielleicht sollte ich es wirklich mal darauf anlegen...
#4
Antwort vom 17. November 2015 | 09:49
Von
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 602x hilfreich)
Das werden Sie, wenn Sie selber kündigen vermutlich auch müssen..
#5
Antwort vom 17. November 2015 | 11:45
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
ZitatKlar sind das alles keine "Kündigungsgründe" :
Doch, für mich schon. In so einer "Firma" würde ich niemals arbeiten. Und wenn, würde ich alle möglichen Schadensersatzklagen und arbeitsrechtliche Überprüfungen in die Wege leit.
Und jetzt?
Schon
268.358
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
8 Antworten