Hallo,
ein AN wurde mit 2 Wo Frist in der Probezeit gekündigt und ist ein paar Tage später arbeitsunfähig geschrieben. Es gab im Vorfeld einige Klinikaufenthalte, die AU hat sich leider abgezeichnet.
Die Lohnfortzahlung geht bis zum letzten Arbeitstag, aber was passiert dann? Weil, der AN hat keinen Anspruch auf ALG1 oder Bürgergeld, da erst Rücklagen bzw. Altersvorsorgen aufgelöst werden müssten. Er ist beim Arbeitsamt gemeldet, aber ohne Leistungsbezug.
Wird nach dem Ausscheiden aus dem AV das Krankengeld bezahlt, sofern die AU lückenlos weitergeht?
Mit freundlichen Grüßen
Mark72
Kündigung und arbeitsunfähig, kein ALG1 / Bürgergeld, ohne Leistungsbezug, wird Krankengeld gezahlt?
Hallo,
wenn der AN noch vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig geworden ist, hat er Anspruch auf Krankengeld.
Siehe auch hier: https://frankfurt-am-main.verdi.de/themen/a-z/++co++86605862-b370-11e3-9b34-52540059119e
MfG
ratte1
Hallo,
die Lohnfortzahlung ist nun beendet und der ehemalige Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ALG1 oder Bürgergeld. Er ist somit nicht KV/PV versichert und muss eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, die aber nicht wirklich freiwillig ist.
Der ex AN müsste nun einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung stellen. Diese freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist aber generell ohne Krankengeldanspruch.
Das beißt sich doch, oder? Wenn der ex AN die freiwillige Krankenversicherung beantragt, ist der Krankengeldanspruch aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis und der AU erloschen, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Mark
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Bitte genaue Daten: Bis wann bestand das Beschäftigungsverhältnis, ab wann begann die Arbeitsunfähigkeit?
MfG
EuleKK
Zitat :Der ex AN müsste nun einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung stellen.
Warum hat der AN nicht den üblichen Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes nach Ende der Beschäftigung? Will die KV die freiwillige Versicherung, damit sie kein Krankengeld zahlen muss?
Hallo,
das ist alles noch in der Schwebe. Wie erwähnt, es gab im Vorfeld einige Klinikaufenthalte, die AU hat sich abgezeichnet. Ich kann es mir nicht erlauben, ohne KV zu sein, da noch weitere Klinikaufenthalte anstehen. Da ich ja kein ALG oder Bürgergeld erhalte, stehe ich vor einem Dilemma.
Ich wollte bei der Krankenversicherung das Krankengeld beantragen, die entgegneten aber, ich müsse in dem einem Monat Nachversicherungszeit eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, um nahtlos krankenversichert zu sein.
Diese freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist aber generell ohne Krankengeldanspruch. Dann wäre doch der Krankengeldanspruch aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis und der AU erloschen, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Mark
Ist die Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten und auch attestiert worden?
Ja, die AU ist noch während des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt worden.
MfG
Mark
Warum sollte die Krankengeldzahlung nicht nahtlos nach Ende der Beschäftigung einsetzen? Ich denke, diese Frage sollte man dem/der Sachbearbeiter/in der Krankenkasse stellen. Man kann es sich nicht vorstellen, dass man von der Krankenkasse bewusst falsche Aussagen erhält. Es ist aber so. Habe ich selbst schon erlebt. Denn die KV-Mitarbeiter erhalten Druck, die Einnahmen zu steigern bzw. die Ausgaben zu minimieren.
Aber @EulKK kann dir evtl. noch genaueres sagen. Ansonsten evtl. im "https://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-f19/?sid=8caebfd4bc826dc108e857f1d598272d" nach der Rechtsgrundlage für Zahlung oder Ablehnung fragen. Dann knicken SB's evtl. ein.
Und jetzt?
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