Kündigung während Kurzarbeit

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Toastbrot
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Kurzarbeit

Hallo,

wenn man mit über 50 Jahren in Kurzarbeit geht und dann 40% weniger Brutto hat, wie siehts dann mit dem Arbeitslosengeld bei Kündigung während der Kurzarbeit aus?

Wonach berechnet sich dann das Arbeitslosengeld? (Nicht Hartz4)

Vom normalen Brutto oder vom Brutto während der Kurzarbeit?

Vielen Dank!

Toasti

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.05.2010 17:25:14
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Nach dem Durchschnittsnetto des letzten Jahres vor der Kündigung, die der AG ausspricht, wenn du selber kündigst, weil dir die Kohle zu wenig ist, gibts erstmal gar nix.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

es ist etwas komplizierter - vom Bruttolohn wird ein fiktiver Nettolohn berechnet, das "Leistungsentgelt", und davon gibt es dann 60 Prozent. Im Verhältnis zum realen Nettolohn sind es eher 50 %...

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
guest-12323.05.2010 17:25:14
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja stimmt schon, wollte nur mal drauf hinweisen, dass es nicht vom brutto gerechnet wird, das wärs noch! Und dass es nix gibt, wenn er kündigt, nur weil er in Kurzarbeit zu wenig verdient.

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#4
 Von 
Toastbrot
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, ich will nicht selbst kündigen. Ich wollte nur wissen,was mich erwartet, wenn ich während der Kurzarbeit vom Arbeitgeber gekündigt werde.

Vielen Dank.

Gruß
Toasti

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#5
 Von 
Toastbrot
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe hier übrigens noch etwas gefunden. Der Online-REchner möchte den Bruttolohn wissen.

http://kugrechner.arbeitsagentur.de/index.php

Gruß
Frank

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#6
 Von 
guest-12323.05.2010 17:25:14
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Natürlich den Brutto, davon berechnet er den Nettolohn ;-)

Während Kurzarbeit ist es nicht ganz so einfach gekündigt zu werden :-)

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

extra noch mal recherchiert: Wird man während der Kurzarbeit gekündigt, wird das Alg vom Lohn errechnet, den man ohne Kurzarbeit hätte. Da der TE offenbar in 0-Stunden-Kurzarbeit ist, würde er also exakt soviel Alg bekommen wie er derzeit an Kurzarbeitergeld erhält.

Gruß vvom mümmel

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