Kürzung der Arbeitszeit

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
muckelchen1963
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung der Arbeitszeit

Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite seit 4 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber.
Angefangen habe ich mit 30 Stunden und wurde dann gebeten meine Arbeitszeit auf 40 Stunden zu erhöhen. Das mache ich jetzt seit 3,5 Jahren und merke ich schaffs einfach nicht mehr. Bin deshalb jetzt auch krank geschrieben. Mein Mann bekommt Hartz IV. Kann ich da überhaupt meine Arbeitszeit kürzen oder muss dem Arbeitsamt dafür eine Begründungen geliefert werden?
Nicht das die nachher unterstellen das ich zu faul bin oder so. Bin ich ja nicht, mir fehlt einfach nur die Kraft dazu.
Kann mir jemand einen Rat geben?
Muckelchen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)

Sie leben aber mit Ihrem Mann in einer Bedarfsgemeinschaft oder? Sie werden sicher Ihren Lebensunterhalt durch Ihr eigenes Einkommen bestreiten könne, sodass sie rausfallen und ggf. ein Einkommensüberhang von Ihnen bei Ihren Mann angerechnet wird.
Wenn Sie die Arbeitszeit kürzen mit der o.g Begründung hat das keine Folgen für sie sollten nur drauf achten dieses der Agentur/ARGE schnellstmöglichst mitzuteilen und die erste Gehaltsabrechnung mit der geminderten Stundenanzahl einzureichen, damit Ihr Einkommen neu berechnet werden kann, wodurch Ihnen mehr Arbeitslosengeld II zusteht, da sich der Einkommensüberhang Ihres Mannes verringert und sie ggf. selbst wieder hilfebedürftig werden.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Ergänzend zu @Clonk: Eine Kürzung der Stundenzahl aus gesundheitlichen Gründen ist selbstverständlich - ohne Sanktionen - möglich. Allerdings muss ggf. natürlich nachgewiesen werden, dass die gesundheitlichen Gründe auch tatsächlich gegeben sind. Hierzu wird die ARGE wahrscheinlich eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst anordnen.

Gruß,

Axel


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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muckelchen

diese frage wurde im arb.recht beantwortet.
nun sind es nicht mehr die patienten die nerven, sondern gesundheitliche gründe...ging ja schnell:(

http://www.123recht.net/Selber-k%FCndigen__f98760.html

@axel

es würde gekürzt solange die arge noch kein gutachten hat vom ärztl. dienst oder von zum beispiel dem mdk, den nur der ag beauftragen könnte.
das arge gutachten würde aber erst in auftrag gegeben, wenn leistungen aus dem sgb II beantragt werden.
der threadsteller will selbst kündigen, dann gäbe es ne sperre des alg1 und mit sicherheit bei antrag auf alg2 keinen auftrag f. ein gutachten...

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 24.10.2007 20:24:32

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Sunbee:

Den anderen Thread hatte ich nicht gelesen, sonst wäre meine Antwort wohl auch etwas anders ausgefallen.

Mit medizinischem Dienst meinte ich natürlich den ärztlichen Dienst. Kleine Verwechslung, die mir allerdings öfter mal passiert. ;)

Im Übrigen war meine Antwort allerdings weniger auf einen möglichen Leistungsantrag der TE bezogen, als vielmehr auf die Einkommensanrechnung bei dem Ehemann, der ja bereits ALG II bezieht.

Gruß,

Axel.

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#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Mönsch @Muckelchen

Versuche dich dort durchzubeißen!!! Ich gehe 60 Stunden in der Woche arbeiten und lebe auch noch!

Sei froh, dass du einen Job hast! Ich finde das Argument zwar auch ätzend, aber irgendwie ist was dran! Wenn du dich innerlich damit arrangierst, kriegste das schon hin.





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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

weiß ich doch:)
es ist einfach mühselig, dass manche zig mal die gleiche frage stellen, weil ihnen die antworten nicht gefallen.
find ich unfair.
hehe, selbst ich verwechsle mdk, äd usw. obwohl...

sunbee

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#7
 Von 
muckelchen1963
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Manchmal wäre es auch nicht schlecht alles erst richtig zu lesen. Trotzdem Danke.
Muckelchen

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muckelchen

in deiner frage steht, dass du eine 40 st woche nicht schaffst. dann stell einen antrag auf erwerbsminderungsrente. damit bekommst du die gleiche antwort wie hier.
wie ich dir bereits schrieb. du kannst so wenig arbeiten wie du willst, alle transferleistungen werden dann entsprechend gekürzt.
auch wenn dir die antwort nicht passt, die gesetze wird man wohl deinetwegen nicht ändern.

sunbee

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#9
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

ich schließ mich apothekenpferd voll und ganz an! 40 stunden sind wirklich nicht die welt! das ist zu schaffen und sei froh, dass du nen job hast! andere wären dankbar dafür! wo gibt es eigentlich in einer arztpraxis psychoterror???

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