Hallo, ich bin ab dem 01.11 2024 Rentner (Regelaltersrente), arbeite aber weiter sozialversicherungspflichtig als Küchenhilfe.
Bekomme ich dann auch wieder Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit, wenn der Betrieb in Kurzarbeit geht ?
Ich selbst zahle ja keine Beiträge mehr an die AfA, aber der Arbeitgeber weiterhin.
Vielen Dank für eure Antworten
-- Editiert von User am 31. Oktober 2024 09:54
Kurzarbeitergeld als Altersrentner
31. Oktober 2024
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Frage vom 31. Oktober 2024 | 09:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeitergeld als Altersrentner
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2024 | 10:12
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 56x hilfreich)
Ich fürchte, dass es für dich kein Kurzarbeitergeld geben wird. Nach § 107 (2) SGB III ruht das Kurzarbeitergeld bei Bezug einer vollen Altersrente.
#2
Antwort vom 1. November 2024 | 15:15
Von
Status: Praktikant (817 Beiträge, 346x hilfreich)
Wenn dir Kurzarbeitergeld (und evtl. auch Krankengeld) wichtig ist, könntest du über eine Teilrente nachdenken.
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