Kurzarbeitergeld mit Wohngeld und Kizu bezug was nun ?

20. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeitergeld mit Wohngeld und Kizu bezug was nun ?

Guten Tag

Habe folgendes Anliegen.
Vorab zu meiner finanziellen/Lage.
Verheiratet 4 Eheliche Kinder
1 Unterhaltspflichtiges Kind
Verdienst 1600 – 1700 €
Wohngeld ca. 400 € neuer Antrag vor kurzem erst eingereicht 330 € beim alten Antrag der bis 1.4 noch bewilligt wurde.
Kinderzuschlag 705 €
Einkommen Ehefrau 140 € (was ebenfalls wegfallen wird wegen Gastronomie)
853 € Kindergeld

Ausgabe 220 € Unterhalt für mein nicht Eheliches Kind

Gestern kam mein Arbeitgeber auf uns zu und schickte die Gesamte Belegschaft in Kurzarbeit, was mich sehr geschockt hat. Diese Kurzarbeit wird bis voraussichtlich Ende der Sommerferien andauern.
Jetzt fehlen uns einige hundert Euro um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Laut Wohngeld und Kinderzuschlag verdiene ich ja jetzt quasi zu wenig um die Leistungen beziehen zu können, oder liege ich da falsch ?
Somit müsste ich ja auf ALG2 Aufstocken lassen und das WG und KIZU entfällt ?
Habe heute bei der Agentur für Arbeit angerufen Aufgrund meiner o.g Situation und wurde an die Kurzarbeitergeld Stelle verwiesen, diese mir dann mitteilten ich solle bei der Familienkasse vorsprechen, dass ggf. der Kinderzuschlag angehoben wird Aufgrund der jetzigen Ausnahmesituation.
Ist das richtig ?
Leider habe ich dort niemanden erreicht Aufgrund des hohen Telefonaufkommens und wende mich daher an dieses Forum.
Ich bin wirklich gerade verzweifelt wie sicher Millionen andere auch und bitte um Ratschläge wie der weitere Verlauf ist.

Vielen Dank

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17 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Koellekoelle123):
Somit müsste ich ja auf ALG2 Aufstocken lassen und das WG und KIZU entfällt ?
Ja. Da ist aber nicht die Agentur für Arbeit zuständig, sondern das örtliche Jobcenter. Also Alg2/Hartz 4.
Dort am Montag hin. Anstellen. Antrag stellen.

Am Wochenende kannst du hier alles erfragen, vorbereiten, hoffentlich zu Hause ausdrucken, ausfüllen---am Montag schon unterschrieben im JC abgeben...

Wohngeld+KiZu fällt dann weg.
Dafür gibt es Alg2 als Ergänzung bis zum Bedarf.
BEDARF kann ich dir sagen, wenn du das Alter der 4 Kinder nennst und die Höhe eurer Wohnkosten.

Einkommen ist dann zu berücksichtigen.
-Kurzarbeitergeld
-Kindergeld

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#2
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

also stimmt die Aussage der Kurzarbeitergeldstelle nicht das KIZU erhöht wird ?
Kündigt das Jobcenter dann meinen bestehenden Wohngeld und KIZU Antrag ?
Will halt nichts doppelt kassieren und auch einen Ausfall an Geldern jetzt haben, das wäre ganz übel momentan

-- Editiert von Koellekoelle123 am 20.03.2020 12:28

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Koellekoelle123):
also stimmt die Aussage der Kurzarbeitergeldstelle nicht das KIZU erhöht wird ?
Keine Ahnung, was die gesagt hat und wann das gemacht werden soll und wie viel das dann ist...
Zitat (von Koellekoelle123):
Kündigt das Jobcenter dann meinen bestehenden Wohngeld und KIZU Antrag ?
Nein, das JC kündigt nichts. Eine Stelle zahlt dann nicht. Das kann man sich vorher ausrechnen... wenn man Daten, Zahlen, Fakten hat.

Die Leistung von Wohngeld+KiZu und Alg2 schliessen sich aus.

Je nachdem, wie viel dir nun fehlt... bekommst du staatliche ergänzende Leistungen.

Wenn trotz Kurzarbeitergeld + Wohngeld + KiZu + Kindergeld noch etliche Hundert € fehlen--- bleibt wohl nur Alg2.
Zitat (von Koellekoelle123):
Will halt nichts doppelt kassieren und auch einen Ausfall an Geldern jetzt haben, das wäre ganz übel momentan
Schon klar. Dafür braucht man Zahlen. Üble Gefühle bringen hier nichts.

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#4
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wäre der einfachste Weg denke ich, dass ich mir jetzt vorab den ALG2 Antrag ausdrucke und vorsichtshalber alles ausfülle und dort persönlich vorspreche ?

Anhand meiner Rechnung würde ich durch ALG2 Aufstockung mit dem Kurzarbeitergeld nun 400 € weniger bekommen als wir jetzt mit Kizu und WG erhalten (obwohl wir ja jetzt schon Grundsicherung haben)

Kinder sind Alt wie folgt:

fast 3
6
8
14
15 (wo unterhalt für gezahlt wird)

-- Editiert von Koellekoelle123 am 20.03.2020 12:43

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Koellekoelle123):
obwohl wir ja jetzt schon Grundsicherung haben)
Wieso? Welche Grundsicherung?
Es gibt Grundsicherung nach SGB II---> Hartz 4 vom Jobcenter
Es gibt Grundsicherung nach SGB XII---> Grusi vom Sozialamt.

Zum Alg2-Antrag HA gehören unbedingt noch
- Anlage EK
-Anlage VM
-Anlage KDU
-Anlage UH 1
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

Der Bedarf nach SGB II:
2 x 389---> Eltern
1 x 250 ---> kleine Kinder 0-5
3 x 308 ---> Kinder von 6-14
Summe Regelbedarf---> 1.952,-
Zum Bedarf gehören auch die Wohnkosten. Die also noch dazu...

Zitat (von Koellekoelle123):
Anhand meiner Rechnung würde ich durch ALG2 Aufstockung
Weniger als Hartz-4 ?
Da dürfte deine Rechnung falsch sein.

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#6
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Miete zahlen wir 980 € warm 650 kalt.
Da mir jeder Rechner andere Daten gibt wäre es nett wenn Sie mir die genaue Berechnung auflisten könnten.

Ich verstehe das dann quasi so das wir die 1952 € zzgl. der 980 € Miete und das Kindergeld beziehen würden ?

Vielen Vielen Vielen Vielen Dank für Ihre Hilfe






-- Editiert von Koellekoelle123 am 20.03.2020 21:07

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#7
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Nein, das Kindergeld wird voll angerechnet und ist NICHT "obendrauf"!

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#8
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann stimmt meine Rechnung ja wenn die Wohnkosten noch dazu kommen haben wir 400 € weniger

Darf ich denn jetzt alles so weiter laufen lassen und WG und KIZU beziehen anstelle von ALG2 Aufstockung ?
Weil irgendwie errechne ich das wir uns gleich stehen egal was beantragt wird.


-- Editiert von Koellekoelle123 am 21.03.2020 07:53

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Koellekoelle123):
Darf ich denn jetzt alles so weiter laufen lassen und WG und KIZU beziehen anstelle von ALG2 Aufstockung ?
Ja, das darfst du. Keiner ist gezwungen, Sozialhilfe/Hartz 4/Alg2 zu nehmen.
Grundsätzlich sollte aber keiner weniger als den Hartz-4-Regelbedarf haben, wenn er diesen Antrag stellt.

Nehmen wir an, du bekommst KuG, deine Frau zunächst 0,
Euer Einkommen wird komplett auf Alg2 angerechnet.
Euer Einkommen ist Kurzarbeitergeld + Kindergeld.

Euer Alg2-Gesamt-Bedarf ist 1.952 + 980 = 2.932,-
Davon ist das Einkommen abzuziehen. Dann erhält man die *Aufstockungssumme*.

Für das KuG gilt der Erwerbseinkommens-Freibetrag (wie sonst für *normalen* Lohn/Gehalt)
Annahme: KuG ist ca 1.100,-, 67% des netto
Freibetrag aus KuG: 300,-
daraus *bereinigtes/zu berücksichtigendes* Einkommen 800,- (1.100 - 300)

Einkommen Kindergeld bleibt 853,-
Gesamt-Einkommen (800 + 853 ) = 1.653,-
Nun Abzug ---->Bedarf minus Einkommen ---> die Aufstockung
2.932 -1.653 = 1.279,- ---> das ergänzende Alg2.
-------------------------------------------------------------------

Ganz grob mit dem KiZu-Rechner wirft er bei 1.100,- KuG dann 740,- KiZu aus.
Ob du auch mehr Wohngeld bekämst?--- kann ich nicht rechnen...

Unterhalt für das 1 Kind wäre dann freiwillige Ausgabe oder die Mutter beantragt Unterhaltsvorschuss

Alles in allem großer bürokratischer Aufwand ohne sichtbares Bewilligungsdatum/Geldfluss (die üblichen 4-6 Wochen werden wohl nicht gehalten werden können)
Ob die Arbeitsagentur mit der KiZu-Änderung schneller ist? keine Ahnung.

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#10
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen vielen dank für die Ausführliche Antwort.

Da liegt ja das Problem. beantrage ich Montag ALG2 Aufstockung dauert es eine Ewigkeit bis der Antrag bearbeitet wurde. Muss aber dies dennoch der Wohngeldstelle mitteilen ebenso der Kizu Stelle. Mein Pech kann dann sein, das die Zahlungen eingestellt werden und ich am Ende nur mit den 67% KuG da stehe.
Der Betrieb hat vorerst (kann sich verlängern) Alle Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt bis zum 19.4, danach wird neu entschieden.
Wenn alles gut läuft "hätte" ich mein gewohntes Einkommen dann wieder zurück während ggf. noch nicht mal die Anträge bearbeitet sind vom Jobcenter und ich wieder erneut Kizu und WG beantragen muss.

Beim Kizu habe ich erst im Februar die Bewilligung bekommen für die Verlängerung bis September 2020 (und Verlängerungsantrag wurde im September gestellt)
Dies dauerte schon durch die neue Gesetzesregelung 4x länger als bisher bei den vorherigen Anträgen.

Ist wirklich schwierig............

Unterhalt wird an das Jugendamt gezahlt, da die Mutter schon Unterhaltsvorschuss bezieht
(Der Unterhaltspflicht bin ich immer nachgekommen nicht falsch verstehen)
Theoretisch müsste ich den Unterhalt dann z.Z auch nicht weiter leisten an das Jugendamt bei KuG Wohngeld und Kizu oder ?
bzw. diesen erstmal stilllegen.
Dann wäre der Verlust unserer Finanziellen Lage nicht mehr ganz so hoch und man könnte diese 1-3 Monate überbrücken.

Habe jetzt mal einen WG Rechner benutzt mit:
Nettoeinkommen 1100 € KuG
980 € Brutto Miete
Mietstufe 3
Würde das WG 725 € betragen
das wären die besagten 400 € die mir jetzt fehlen.
Ist das richtig ? Dann wäre dies der Einfachste Weg den Ausfall auszugleichen.
Kann man denn wirklich noch mit 1100 € KuG die genannten Leistungen WG und Kizu beziehen ?
Weil ich habe mal was von einer Mindesteinkommensgrenze gelesen.
Sorry für die vielen Fragen. Möchte halt nichts verkehrt machen :-/


Ich bedanke mich nochmal für die Hilfe. Vielen Vielen Dank

-- Editiert von Koellekoelle123 am 21.03.2020 13:32

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Koellekoelle123):
Diese Kurzarbeit wird bis voraussichtlich Ende der Sommerferien andauern.
Oder alles läuft gut und
Zitat (von Koellekoelle123):
bis zum 19.4, danach wird neu entschieden.
Tja, man weiß eben nichts. Du bist da nicht der einzige.
Zitat (von Koellekoelle123):
während ggf. noch nicht mal die Anträge bearbeitet sind vom Jobcenter und ich wieder erneut Kizu und WG beantragen muss.
Ja, ist schon richtig. Auch das geht jetzt allen so, die irgendwelche Neuanträge stellen wollen/sollen/müssen.

Idee:
Du könntest bis Ostern abwarten, ob dein AG die Kurzarbeit nach dem 19.4. weiter verlängert--- dann entscheiden, ob Alg2 oder Wohngeld+KiZu.
Bis dahin alles so lassen, wie es jetzt ist.

Die Unterhaltszahlung für das 1 Kind ist geregelt und braucht vorerst nicht verändert werden. Von keiner Seite. Du solltest aber dem JA/UHV-Stelle (zB per e-mail) mitteilen, dass du voraussichtlich bis Juli/August in Kurzarbeit bist. Als Nachweis dürfte die Information deines AG genügen.
Ich nehme an, die schicken dann nicht sofort das übliche Programm mit Nachweisen und pipapo. Das JA leistet trotzdem weiter an die Mutter, du leistet zunächst nicht, weil du nicht kannst. später wieder, wenn du kannst.

...hinterm Horizont gehts weiter...
immer.
Und jetzt kannst du mit deinen Kindern spielen... ;)
Bleibt gesund!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das ist 100% sicher das ich jetzt trotzdem noch WG und Kizu weiterhin beziehen darf auch trotz des verringerten Einkommens ?

Dann werde ich Montag die Wohngeldstelle informieren mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber das ich in Kurzarbeit bin, da ich vor etwa einer Woche sowieso alle notwendigen Unterlagen für eine weitere Bewilligung ab Mai dieser zukommen lassen habe.

Vielen Dank und bleiben Sie ebenfalls gesund.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Koellekoelle123):
Aber das ist 100% sicher
Wie gesagt, zu Wohngeld+KiZu kann ich nicht viel sagen.
Aber Mitteilungen über Änderungen der Einkommenssituation muss man immer machen, wenn es um derartige Unterstützungsleistungen geht. Das wäre hier die Info über Kurzarbeit...

Falls der Weiterbezug nicht möglich ist, schreibt die Behörde zurück.
Mehr als mitwirken/mitteilen kann man in dieser Ausnahmesituation jetzt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dieser Seite https://kinderzuschlagrechner.info/ gebe ich an das ich 1100 € Netto habe (KuG) und am Ende kommt kein Anspruch bei der Errechnung heraus.

Gebe ich bei diesem Rechner mein altes Einkommen von 1600 € ein bekomme ich Kinderzuschlag in voller Höhe.

Damals teilte ich der FK mit das ich Weihnachtsgeld erhalten habe (während einer laufenden Bewilligung) und einige Monate sich mein Einkommen sehr erhöht hatte aufgrund von Feiertagszuschlägen. Da bekam ich die Antwort das dass Gehalt immer rückwirkend berechnet wird und keine Auswirkung auf den bisher bewilligten Zeitraum hat und nicht gemeldet werden müsse. Bei Verlängerungsanträgen musste mein Arbeitgeber immer rückwirkend die letzten 6 Monate Gehalt/Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld/Sonderzahlungen angeben.

Dies müsste doch dann jetzt auch der Fall sein und ich muss der FK dies nicht zwingend mitteilen oder ?
Dies wird dann quasi vom Arbeitgeber beim nächsten Verlängerungsantrag im September der Fall sein ? :-/

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Ich habe mit diesem gerechnet (aber wie gesagt, ich kenne mich nicht aus, weiß auch keine Besonderheiten und Bedingungen)
Damit habe ich die 740,- KiZu erhalten. Dann noch die 400,- Wohngeld.
Ich habe brutto und netto mit je 1.100 angegeben---das wäre das KuG
https://www.kinderzuschlagrechner24.de/

sorry, ich kann nur schreiben, wie ich es machen würde.
Ich würde die Verringerung des Einkommens jetzt mitteilen.
Eine Erhöhung des Einkommens kann später zur Berechnung berücksichtigt werden--- aber bis dahin würde nichts fehlen. Es wäre dann sogar *zuviel*.

Wenn jetzt aber ca 400,- im Monat fehlen, können die doch nicht erst im September berechnet werden. Was hilft dir dann eine Nachzahlung? Dann hast du hfftl. wieder volles Einkommen.
Es soll doch JETZT die Lücke geschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Koellekoelle123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da lag bei mir der Fehler, habe nur bei Netto 1100 eingetragen.
Somit steht uns ja jetzt sogar noch Kizu zu, laut dieser Rechnung nur 149 € halt ungedeckter Bedarf, dieser laut dem Rechner mit ggf. Wohngeld aufgestockt werden kann.
Ich werde jetzt am Montag bei der Kizu Stelle anrufen und berichten, dass ich "Momentan" in Kurzarbeit sein werde.
Außerdem kontaktiere ich die Wohngeldstelle und bitte bei der neuen Bewilligung ab Mai die Kurzarbeit zu berücksichtigen.

Dann denke ich sind meine Fragen beantwortet :-)
Hoffe ich bin nicht zu anstrengend gewesen.

Meine Große Sorge ist halt nur gewesen, dass bereits bewilligte Bescheide eingestellt werden und ALG2 zuerst Priorität hat und wir am Monatsende nicht mal die Miete zahlen können.

Danke nochmal und ein schönes Wochenende.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Koellekoelle123):
Meine Große Sorge ist halt nur gewesen, dass bereits bewilligte Bescheide eingestellt werden und ALG2 zuerst Priorität hat
Dann mal bitte merken für alle späteren Eventualitäten und Alg2:
Grundsatz:
Alg2 wird nachrangig geleistet, wenn aus anderen Einkommen der Alg2-Bedarf nicht gedeckt werden kann.
Alg2 hat also keine Priorität.

Viel Glück!

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