Hallo Community ,
Und zwar habe ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf LTA gestellt da ich eine Umschulung wünsche da ich meinen derzeiten Job nicht mehr ausüben kann . Ich dachte immer entweder ist die Rentenversicherung ODER das Arbeitsamt zuständig . Jetzt hat die Rentenversicherung LTA genehmigt und schickt mich zum Arbeitsamt . Sie würden Zahlungen machen um zu unterstützen das ich wieder eingeschränkt in meinem Beruf arbeiten kann . Jetzt bin ich etwas überfordert und habe einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung beantragt . Weis da jemand was ich tun kann !?
Mit freundlichen Grüßen
LTA-Antrag bewilligt
Zitat :Jetzt bin ich etwas überfordert und habe einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung beantragt . Weis da jemand was ich tun kann !?
Was genau überfordert dich denn dabei? Die Anweisung der RV ist doch klar: Geh zum Arbeitsamt.
Ja ich kann meinen Job nicht mehr ausüben das ist das erste . Das zweite ist das ich eine Umschulung wünsche . Erschwert kommt noch hinzu das ich gerade Probleme mit der Arbeitsagentur habe .
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... und die RV schickt dich zurück auf den üblichen Weg, die Maßnahmen der AA auszuschöpfen.
Ok ,
Also @blaubär ist das der normale Weg !? Nur ist mir unklar wie ich mein Beruf eingeschränkt ausüben soll ( lkw - Fahrer ) das hat sogar die Arbeitsagentur eingesehen . Aber das wird noch spannend . Wie gesagt in 2 Wochen habe ich einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung . Da muss ich der wohl klarmachen das ich eine Umschulung brauche .
Nein. Du sollst zur Bundesagentur für Arbeit.---> zu deiner örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.Zitat :Jetzt hat die Rentenversicherung LTA genehmigt und schickt mich zum Arbeitsamt
Es kann wahrscheinlich nicht sein, dass du schon wieder Probleme hast. Das hast du vor 3 Jahren schon behauptet. Da war es auch nicht das Arbeitsamt, sondern das Jobcenter. Richtig?
Die DRV bezahlt die LTA---> aber welche Leistung/Maßnahme/Umschulung/Weiterbildung dann speziell für dich in Frage kommen könnte, ist Sache der Bundesagentur für Arbeit.
Steht ganz klar und deutlich im Gesetz:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/112.html
Also geh bitte mit dem DRV-Bewilligungs-Schreiben zur zuständigen Agentur für Arbeit.
Das Arbeitsamt---> gibts schon längst nicht mehr.
Das war überflüssig. Du hast wieder falsch gedacht oder falsch verstanden.Zitat :Jetzt bin ich etwas überfordert und habe einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung beantragt
Die Agentur für Arbeit und dort ein Ansprechpartner für LTA, erklärt dir, wie es weiter geht.
Das sagt man dir wahrscheinlich schon am Empfang. Oder am Telefon oder beim vereinbarten Gesprächstermin.
-Welche 4.Umschulung oder Maßnahme wünschst du denn jetzt?
-Was hast du seit Mai 2022 denn gemacht?
-Wovon lebst du?
-von Krankengeld?
-von Lohn für Teilzeit- oder Minijobs?
-Oder bist du inzwischen geschieden ?
Deine Meinung ist ziemlich deutlich . Aber ok . Wusste ich zum beispiel nixht das die Agentur dafür zuständig ist . Ich habe noch nie bürgergeld bezogen weil es mir nicht zusteht . Das akzeptiere ich . Ist Gesetz . Ich war bis märz im Krankengeld das ich voll ausgeschöpft habe . Ab märz habe ich 5 monate gearbeitet als lkw fahrer . Jetzt beziehe ich Alg1 und das unter vorbehalt . Die Agentur für Arbeit hat ein ärztliches Gutachten beim ärztlichen dienst beantragt ob ich überhaupt arbeitsfähig bin. Wenn nicht wollen sie mir das alg1 streichen .
2012 Umschulung zum Bürokaufmann .
2018 LKW Führerschein .
Jetzt plan IT .
Mit freundlichen Grüßen
Hab mir die alten Beiträge angeschaut; Du suchst/brauchst einen stressfreien Job. Und das soll im IT-Bereich funktionieren? Hat man denn die letzten Jahre genutzt, wie vor Jahren empfohlen, was für die Weiterbildung in der Wunschrichtung zu tun? Kurse an der Volkshochschule, z.B.?
Oder glaubst Du immer noch, dass wer auch immer eine Weiterbildung/Umschulung finanzieren muss, nur weil Du an der letzten Arbeitsstelle nicht arbeiten kannst?
wirdwerden
Nachtrag: hast Du denn überhaupt die Mindestbeitragszeit bei der Rentenkasse für eine wie auch immer geartete Finanzierung erfüllt?
-- Editiert von User am 5. November 2025 16:10
Ich wäre auch mit einer Weiterbildung zufrieden . Ich bin bei der Arbeitsagentur in der Rehaabteilung . Und bevor ich Krankengeld bezogen habe hattebich keinerlei Leistungen weswegen mir die Arbeitsagentur nichts Angeboten hat . Warum auch bezog ja keinerlei Leistungen . Jetzt beim ALG 1 kommen auch keinerlei Vermittlungsangebote . Meine Betreuerin meinte das macht ja keinen Sinn mich als lkw Fahrer zu vermitteln und ich kann den Job nicht machen .
Mit freundlichen Grüßen
Bist Du eigentlich in all den Jahren jemals auf die Idee gekommen, Dich selbst um einen Job zu kümmern? Die Arbeitsagentur vermittelt nur in Stellen, die sie angeboten bekommt. Und viele (mich eingeschlossen) melden freie Stellen gar nicht dort, sondern kümmern sich auf anderem Weg um Neubesetzung.
wirdwerden
Das klingt nicht gut, was du hier schreibst.
Richtig und korrekt ist, dass die Arbeitsagentur ein Gutachten vom ÄD über deine Leistungsfähigkeit machen wird.
Wenn sich daraus ergibt, dass du nicht mehr als 3 Std.tgl. leistungsfähig bist, dann endet die Zuständigkeit der Arbeitsagentur. Dann bezahlt die DRV auch keine LTA, weder als Umschulung noch als Weiterbildung.
Und vor jeder Umschulung oder Weiterbildung kommt immer ein psychologischer Test. Den würdest du wahrscheinlich wegen deiner krankheitsbedingten Einschränkungen nicht bestehen. Dein GdB 50 muss ja auch berücksichtigt werden.
Vielleicht bleibt danach nur der Weg zum Sozialamt... denn eine Rente wegen Erwerbsminderung kannst du nur bekommen, wenn du seit 2020 mind. 3 Jahre soz.vers.-pflichtig beschäftigt warst. Das war nach deinen Angaben nicht der Fall.
Vom Sozialamt würdest du dann evtl. Sozialhilfe erhalten. Aber dann gilt wie beim Bürgergeld: Nur, wenn das Einkommen deiner Frau nicht für euch beide bzw. auch die Tochter ausreicht--- würde man auf Antrag ergänzende Sozialhilfe erhalten.
Oder wenn du inzwischen geschieden wärst und allein lebst...und voll hilfebedürftig nach SGB XII bist.
Ich stimme @wirdwerden zu: Such dir selbst einen Job, denn du gesundheitlich schaffst. Warte nicht auf LTA usw... Du hast das Mögliche ausgereizt.
Ja die Zeiten sollte ich haben sonst wäre der Antrag auf LTA nixht durchgegangen . Muss dazu sagen bin auch seit 2020 auf 520€ angemeldet wo ich freiwillig die beiträge abführe . Soweit ich weis zählt diese zeit 1/4 dazu . Im dezember War ich in reha ist auch nicht so gut gelaufen . Sozialhilfe bekomme ich nicht wie auch kein Bürgergeld . Emr bringt überhaupt nichts davon kann ich nicht leben . Wäre ich jetzt Rentner würde ich 190€ bekommen . Ich will aber definitv arbeiten .
Also wäre der nächste Schritt mit meiner bewilligung zur Arbeitsagentur zu gehen und fragen was geht . Wahrscheinlich werden die mich aber ausbremsen und das gutachten abwarten oder sehe ich das falsch !?
Jobs selber finden mit meinem Lebenslauf ist halt auch nicht gerade einfach .
Natürlich ist das Finden eines Jobs bei der beruflichen vita nicht gerade einfach. Aber mit oder ohne Arbeitsagentur. Man hätte ja, wie schon vor Jahren empfohlen, sich privat um die Verbesserung der vita kümmern können. Weiterbildung, Volkshochschule, z.B. 1. Schritt in ein selbstbestimmtes Leben, auch beruflich, ist Eigeninitiative. Das überzeugt auch mögliche Arbeitgeber; und zwar unabhängig von der Ausbildung. Ausbildung ist keine Beschäftigungstherapie. Es erschließt sich mir nicht, wie Du diese Ausbildung durchstehen willst, und hinterher mit dem enormen Druck im IT-Bereich arbeiten bzw. erst einmal Fuß fassen willst. Arbeitslosigkeit allein, einerlei aus welchen Gründen, begründet keinen Anspruch auf fremdfinanzierte Ausbildung. Insbesondere dann nicht, wenn absehbar ist, dass der Beruf nicht auf Dauer ausgeübt werden kann.
wirdwerden
Danke für die späte Info.Zitat :Muss dazu sagen bin auch seit 2020 auf 520€ angemeldet wo ich freiwillig die beiträge abführe
Danke auch für diese späte Info.Zitat :Im dezember War ich in reha ist auch nicht so gut gelaufen .
Die DRV hat garantiert nur geschrieben---Wir würden eine LTA-Maßnahme bezahlen/finanzieren, wenn...Zitat :Jetzt hat die Rentenversicherung LTA genehmigt und schickt mich zum Arbeitsamt
Also geh mit diesem Schreiben zur örtlichen Agentur für Arbeit.
Weiteres ergibt sich.
Nö, 1.bremsen die niemanden aus. 2. haben die den ÄD, der feststellt, was gesundheitlich noch geht...3.wird vor Beginn jeder LTA-Maßnahme ein berufspsych. Eignungstest gemacht und 4. entscheidet dann die Agentur, ob sie dir nochmal eine Maßnahme ermöglicht.Zitat :Wahrscheinlich werden die mich aber ausbremsen und das gutachten abwarten oder sehe ich das falsch !?
Da aber alles seit vielen Jahren nichts gebracht hat---> an was glaubst du selbst noch?
Gerne meine Wiederholung: Such dir selbst einen Job, den du schaffst. Da erhältst du am Monatsende den Lohn.
Und jetzt?
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