Hallo
meine Frage betrifft einen LTA Bescheid, der mit einer Auflage versehen wurde. Es handelt sich dabei um den 2. Bescheid innerhalb einer Gesamtmaßnahme. Der 1. lief über den staatlichen Beruf, die 2. über das private Pendant. Durch einen OSG Bruch musste die 1. beendet werden.
Die Auflage lautete, dieser Bescheid ist nur gültig bei erfolgreicher OSG Athroskopie. Ist solch eine vorgehensweise legitim ? Was wäre, wenn die OP nicht erfolgreich gewesen wäre ? Ich fühlte mich schon genötigt, denn Alternativen wurden nicht besprochen.
Gruß und danke
LTA Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
13. Juni 2018
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Frage vom 13. Juni 2018 | 11:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
LTA Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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#1
Antwort vom 13. Juni 2018 | 18:14
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Die Leistungen (also vermutlich die Kosten des Kurses?) wären halt nicht übernommen worden, wenn die medizinische Untersuchung nicht positiv (= er schafft's körperlich) ausgegangen wäre.
Ist doch eigentlich verständlich, wenn schon die erste Maßnahme wegen des Bruches abgebrochen werden musste....
Mehr lässt sich beim besten Willen nicht sagen, bei dem uberbordenden Informationsangebot .
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