Hallo, eine Frage:
Wenn man sich arbeitssuchend gemeldet hat, bei dem bisherigen Arbeitgeber noch Gehalt bezieht und freigestellt ist wie, ist denn die Lage gegenüber der Arbeitsagentur. Kann sie verlangen, dass man vor Ort ist? Bzw muss man melden, wenn man nicht vor Ort ist? Oder fängt dieses Verhältnis erst an, wenn die Arbeitslosigkeit beginnt? Vielen Dank
Lage wenn arbeitssuchend gemeldet
3. September 2023
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Frage vom 3. September 2023 | 13:43
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 13x hilfreich)
Lage wenn arbeitssuchend gemeldet
#1
Antwort vom 3. September 2023 | 15:24
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 89x hilfreich)
Ich will so antworten:
Ab dem Zeitpunkt der Arbeitsuchendmeldung unterliegt man Pflichten. Das sind die Meldepflicht (Vorsprache auf Einladung), die Pflicht zur Meldung einer Arbeitsunfähigkeit und auch die Pflicht, sich auf zumutbare Stellenangebote zu bewerben. Im ersten und letzten Fall kann eine Sperrzeit eintreten, wenn man dagegen verstößt.
Daraus würde ich ableiten, dass eine Abwesenheit der Agentur gemeldet werden sollte. Ob sie aber eine Ortsabwesenheit versagen kann, ist mir nicht bekannt.
#2
Antwort vom 3. September 2023 | 16:02
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 13x hilfreich)
Vielen Dank
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#3
Antwort vom 3. September 2023 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (40061 Beiträge, 6530x hilfreich)
Genau dann. Ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit bzw. ab der persönlichen Arbeitslosmeldung gilt die Erreichbarkeitsanordnung.Zitat :Oder fängt dieses Verhältnis erst an, wenn die Arbeitslosigkeit beginnt?
Sie gilt für Arbeitslose.
Ein Arbeitsuchender wird evtl. und hoffentlich gar kein Arbeitsloser.
Das gilt für das SGB III.
Nicht für das SGB II
-- Editiert von User am 3. September 2023 17:38
#4
Antwort vom 3. September 2023 | 17:44
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 13x hilfreich)
Zitat :Erreichbarkeitsanordnung
Und wie wird das kontrolliert? Kann .an nicht zwei Stunden entfernt bei den Eltern sein und bei Bedarf kommen?
#5
Antwort vom 3. September 2023 | 18:03
Von
Status: Unbeschreiblich (40061 Beiträge, 6530x hilfreich)
Vielleicht gar nicht?Zitat :Und wie wird das kontrolliert?
Wenn du tatsächlich arbeitsLOS gemeldet bist---> Bei Bedarf wird dich die Arbeitsagentur zu einem Meldetermin zwecks Vermittlung einladen.
Die Einladung kommt etwa 10-14 Tage vorher per Post...oder online, falls du online willst.
KEINER muss wegen Arbeitslosigkeit ständig zu Hause hocken und wie das Kaninchen auf die Schlange starren.
Hier zum Nachlesen, was vor langer Zeit angeordnet wurde:
Anhang B1
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013034.pdf
#6
Antwort vom 3. September 2023 | 20:54
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 13x hilfreich)
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps Punkt ich hatte mit dem ganzen Thema noch nie was zu tun, daher bin ich da blank:-)
#7
Antwort vom 3. September 2023 | 22:50
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 1148x hilfreich)
Gar nicht. Aber das ist nur einer der vielen Gründe, die gegen die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen sprechen.Zitat:Und wie wird das kontrolliert?
Die Erreichbarkeit gilt nicht stunden-, sondern tageweise. Sie sollen dazu in der Lage sein, an jedem Abend Ihre Post sichten und dabei ggf. sehen können, dass Sie am nächsten Tag einen Termin bei der Arbeitsagentur haben.Zitat:Kann .an nicht zwei Stunden entfernt bei den Eltern sein und bei Bedarf kommen?
#8
Antwort vom 3. September 2023 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (129531 Beiträge, 41315x hilfreich)
Zitat :Kann .an nicht zwei Stunden entfernt bei den Eltern sein und bei Bedarf kommen?
Klar.
Es muss nur die Erreichbarkeitsanordnung erfüllt werden.
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