N´abend zusammen,
Person A ist seit 1,5 Jahren AU und ist Ende Mai von der Krankenkasse ausgesteuert worden. In der Zeit ist A von Arzt zu Arzt gerannt, es wurde viel bildliche Diagnostik betrieben und erfolglos eine medizinische Reha durchgeführt - ohne dass eine Ursache für die Rückenbeschwerden gefunden wurde - im Gegenteil: es wurde mit der Zeit auf die Psyche geschoben.
Letzte Woche hatte A das Glück, dass sich ein Professor dem Fall angenommen hat und die Ursache für die Beschwerden vermutlich (anhand von MRT-Bildern Anfang 2013!) gefunden hat. Andere niederlassene Ärzte und Assistenzärzte in Krankenhäusern haben dies in den MRT-Bildern nicht gesehen oder sich auf die Berichte der Radiologen verlassen. In Kürze wird daher vermutlich eine OP anstehen - der Arztbericht des Professors folgt nächste Woche.
Person A hat nun, da nach der Aussteuerung und der weiteren AU ALG beantragt wurde, in Kürze ein Gespräch über eine "abschließende Leistungsbeurteilung" bei der Arbeitsagentur. Telefonisch wurde A mitgeteilt, dass man ein medizinisches Gutachten (wohl aufgrund alter und wohl auch falscher Befunde, wie mit dem neuen Arztbericht beweisbar sein sollte und ohne persönliche Vorstellung) in Auftrag gegeben hätte, wonach A dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen würde und dem Termin nachzukommen sei, auch wenn der Hausarzt A aktuell weiter bis Anfang Juli krank geschrieben hat.
Zu diesem Sachverhalt ergeben sich z.T. folgende Fragen:
1.) Muss dieser Termin in diesem Fall eigentlich wahrgenommen werden? Falls ja, könnte dann der neue Arztbericht vorgelegt werden.
2.) Muss die Arbeitsagentur nicht über das Gutachten bzw. das Ergebnis schriftlich informieren?
3.) Ist die Arbeitsagentur in diesem Fall, damit A die monatlichen Fixkosten tragen kann, aktuell eigentlich Ansprechpartner oder eher das Sozialamt?
4.) Nachdem ein/der Sachbearbeiter am Telefon bereits mehr als unfreundlich war, möchte A gerne einen Beistand B (Partner) mit zu dem Gespräch nehmen. Dies soll lt. §13 SGB X
möglich sein. Kann B auch einfach eine "normale" Person sein oder muss dieser fachlich besonders versiert sein?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten!
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-- Editiert Metzger80 am 08.06.2014 00:00
-- Editiert Metzger80 am 08.06.2014 00:08
-- Editiert Metzger80 am 08.06.2014 00:14
Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Es besteht weiterhin ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
Ergänzung zu Frage 1: Trotz bestehender AU?
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@Metzger:
Zu 1)
Ich denke ja, sofern nicht ein ergänzendes ärztliches Attest dahingehend vorgelegt wird, dass der Termin aus medizinischen Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Persönlich bin ich allerdings der Meinung, dass A schon aus eigenem Interesse den Termin wahrnehmen sollte, um die Sitution zu erläutern und zu klären.
Der Arztbericht kann selbstverständlich vorgelegt werden, allerdings muss die Agentur für Arbeit diesen nicht akzeptieren. Verbindlich sind insoweit lediglich die Gutachten des ärztlichen Dienstes oder ggf. des Rentenversicherungsträgers. Da dieser neue Bericht aber vermutlich auch dem ärztlichen Dienst bei Erstellung des Gutachtens nach Aktenlage noch nich bekannt war, sollte der durchaus zur Klärung der Situation beitragen können. Aus meiner Sicht wäre es nahezu zwingend, dass der Bericht an den ärztlichen Dienst weitergeleitet und dort eine erneute Einschätzung der Erwerbsfähigkeit eingeholt wird.
Zur Info: Grundsätzlich gehen einen SB der Agentur für Arbeit irgendwelche Diagnosen nichts an. Diese sind ausschließlich dem ärztlichen Dienst mitzuteilen. Insoweit würde ich den Bericht wohl am ehesten in einem verschlossen Umschlag, mit der Aufschrift "Vertraulich - Zur Weiterleitung an den ärztlichen Dienst" übergeben und den SB nur allgemein über den Inhalt informieren.
Zu 2)
Schriftlich nicht unbedingt, solange Du das nicht einforderst. Du hast allerdings Anspruch auf Aushändigung einer Kopie und darauf würde ich auch auf jeden Fall bestehen.
Die mündliche Information über den Inhalt ist ja offensichtlich erfolgt bzw. wird im Meldetermin erfolgen.
Zu 3)
Aufgrund des bestehenden, ungekündigten, Arbeitsverhältnisses und der Aussteuerung duch die Krankenkasse ist die Arbeitsagentur auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner.
Zu 4)
Ein Beistand muss über keine besonderen Kenntnisse verfügen. Er soll ohnehin in allererster Linie zu einer sachlichen Gesprächsatmosphäre beitragen, den Gesprächsinhalt protokollieren und notfalls später als Zeuge für eventuelle Absprachen dienen.
Beachte: Auch wenn der Beistand natürlich auch Zeuge ist/sein kann, sollte der niemals als Zeuge bezeichnet werden. Zeugen muss die Behörde nämlich nicht dulden, einen Beistand in aller Regel sehrwohl.
Es ist völlig ausreichend, wenn der Beistand lediglich stumm beim Gespäch dabei ist und sich Notizen macht.
Ja nach vorheriger Absprache kann er sich aber auch zum Sachverhalt äußern. Wichtig: Alles was der Beistand sagt, gilt genau so, als wenn A dieses gesagt hätte, sofern A nicht sofort widerspricht und die Aussage des Beistandes richtig stellt.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
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Hallo Metzger80 ^^
quote:<hr size=1 noshade>1.) Muss dieser Termin in diesem Fall eigentlich wahrgenommen werden? <hr size=1 noshade>Definitiv nicht, es sei denn A möchte das. Eine AU ist immer ein wichtiger Grund um Verpflichtungen seitens des Amtes nicht nachkommen zu müssen, seien es Maßnahmen, Termine, Bewerbungen ...!
Die Ämter fragen zwar wegen einem bis heute missverstandenen Gerichtsurteil vermehrt nach Wegeunfähigkeits-, Bettlägerigkeits-, Reiseunfähigkeits- oder sonstigen Phantasiebescheinigungen wenn sie meinen dass sie einen Kranken zu irgendetwas quälen wollen, aber dagegen muss man sich dann eben wehren, die versuchen einen auch wegen der Nichtteilnahme an einer Zeitarbeitsmesse zu sanktionieren obwohl das kein gültiger Meldezweck ist, heißt noch lange nicht dass sie das dürfen ... ^^
Siehe zu der Thematik auch diesen Thread hier im Forum falls es Dich interessiert ^^
quote:<hr size=1 noshade>3.) Ist die Arbeitsagentur in diesem Fall, damit A die monatlichen Fixkosten tragen kann, aktuell eigentlich Ansprechpartner oder eher das Sozialamt? <hr size=1 noshade>Auch wenn die BA nicht der richtige Ansprechpartner wäre, dann müsste sie A eben an den richtigen verweisen bzw. seine Anträge weiterleiten und so ...
quote:<hr size=1 noshade>4.) Nachdem ein/der Sachbearbeiter am Telefon bereits mehr als unfreundlich war, möchte A gerne einen Beistand B (Partner) mit zu dem Gespräch nehmen. Dies soll lt. §13 SGB X möglich sein. Kann B auch einfach eine "normale" Person sein oder muss dieser fachlich besonders versiert sein? <hr size=1 noshade>Aaaaalso ... Der Beistand muss zunächst mal gar nix können außer zuhören, sich alles merken und eventuell anschließend zusammen mit A ein Gesprächsprotokoll zu verfassen. Wenn B sich im Gespräch noch Notizen macht ist das natürlich noch besser, und wenn B sich richtig auskennt ist das natürlich auch gut aber nicht nötig.
Bedenke nur dass alles was B sagt als von A gesagt gilt wenn A nicht umgehend widerspricht; B sollte also den Rand halten wenn er/sie keine Ahnung hat ^^
Weiterhin kann A auch mit 2 oder 3 Beiständen dort aufschlagen, falls A das will.
LG, Widerstand ^^
@Widerstand:
quote:
Eine AU ist immer ein wichtiger Grund um Verpflichtungen seitens des Amtes nicht nachkommen zu müssen, seien es Maßnahmen, Termine, Bewerbungen
Diese Auffassung ist mindestens in dieser Pauschalität immer noch falsch, was Dir eigentlich in dem von Dir selbst verlinkten anderen Thread auch bereits recht eindeutig belegt wurde.
Auch wenn Du Deine Meinung immer noch für richtig hälst, was ja Dein gutes Recht ist, solltest Du - darum habe ich Dich auch im anderen Thread schon gebeten - diese Meinung nicht als das Non plus Ultra und als definitiv korrekt darstellen und den Fragesteller damit in falsche und absolute Sicherheit wiegen.
quote:
wegen einem bis heute missverstandenen Gerichtsurteil
An dem Urteil ist absolut nichts misszuverstehen.
Gruß,
Axel
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Hallo Axel ^^
Ich werde dazu in besagtem Thread noch mal was schreiben und würde mich freuen wenn wir dort dann noch weiter darüber diskutieren könnten; ich bin natürlich davon überzeugt dass es sich so verhält wie ich geschrieben habe und hoffe dass dem auch so ist ^^
Eigentlich finde ich auch dass an dem Urteil nichts missverständlich ist, aber da die JC ja bis heute davon überzeugt sind dass sie von Leistungsberechtigten solche Bescheinigungen verlangen dürfen (und Du und andere Menschen die mit den JC nix zu tun haben ja auch) muss es ja irgendein Missverständnis geben.
LG, Widerstand ^^
So ging es weiter:
In dem Antwortschreiben bzgl. der Leistungsbeurteilung gibt es explizit einen Punkt, dass man krankgeschrieben ist. Person A hat dies angekreut, eine Kopie der Krankmeldung beigelegt, mitgeteilt, dass Anfang Juli eine OP ansteht und auch eine Kopie des Arztbriefes vom Professor in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den ärztlichen Dienst beigelegt und bei der AA1 einige Tage zuvor eingeworfen.
Vor wenigen Tagen kam dann ein Schreiben der AA1 (mit neuem Termin), dass man ohne wichtigen Grund nicht erschienen wäre und eine Sperrfrist drohe.
A ist daraufhin zur AA1 (die Zahlung wird benötigt) und hat den Fall geschildert. Dort wurde mitgeteilt, dass im Falle der Aussteuerung die Teilnahme (wohl unabhängig von der AU) Pflicht sei (im Rechtsbehelf natürlich nicht erwähnt). Das Anliegen würde an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet, der auch über die Sperrfrist entscheide (gut, dass A eine RSV auch vor Sozialgerichten hat).
Von der AA2 (ist wohl eine Zusammenarbeit mehrerer AA) kam die Tage dann auch noch ein Schreiben, dass A lt. vorliegendem medizinischen Gutachten max. 6 Monate arbeitsunfähig sei oder sein könnte und der Hausarzt dahingehend zu informieren sei, dass sich weitere Krankmeldungen nur für Arbeiten ausgestellt werden dürfen, die lt. Gutachten Person A auch tätigen kann.
An die AA2 geht am Montag ein Einschreiben, indem dem medizinischen Gutachten aufgrund falscher Grundlagen widersprochen wird. Es wird dargelegt, dass 1,5 Jahre lang kein Arzt sich richtig die MRTs angeschaut hat und wohl auch keine richtige eingehende ärztliche Untersuchung stattfand (der Prof. nahm sich ca. 20min Zeit) und erst der Besuch beim Prof. noch (doch!) eine orthopädische Ursache für die Beschwerden offenbart. Auch diesem Schreiben wird der Arztbericht beigelegt, mitgeteilt, dass eine OP ansteht und natürlich eine Kopie des medizinischen Gutachtens angefordert.
Dem abgelehnten Rentenbescheid wird ebenfalls erstmal kurz vor der OP widersprochen und eine spätere Begründung angekündigt.
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Update
AA1, die sich mit der Leistungsbeurteilung von A auseinandersetzt, wurde der Arztbericht des Professors zur Weiterleitung an deren medizinischen Dienst zugeleitet (in einem separatem Umschlag).
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Von der AA2 wurde folgendes mitgeteilt:
[...]nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig", "stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung", "müssen daher alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinigungen nachweisen (§311 SGBIII)".
"Bitte informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass sich Ihr Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet, für die Sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen."
Per Einschreiben wurde dem Ärztlichen Gutachten vor wenigen Tagen vorsorglich widersprochen und der Arztbericht des Professors (vertraulich und zur Weiterleitung an den Ärztlichen Dienst) beigelegt. Natürlich wurde auch um die Zusendung einer Kopie des ärztlichen Gutachtens gebeten, da dieses A nicht vorliegt.
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Nun ergibt sich aber noch eine weitere Baustelle bzw. A ist sich derzeit nicht sicher:
Seit 12/2012 ist A nun AU. Es erfolgte eine Vielzahl an Arztbesuchen (Hausarzt, Orthopäden, Neurologen, Neurochirugen) mit viel bildlicher Diagnostik (MRTs, CTs von LWS, HWS, BWS). Entweder haben sich alle Ärzte auf die wohl nicht ganz korrekten Befunde der Radiologen verlassen oder sich (was eh kaum jemand gemacht hat) die Bilder nicht richtig angesehen. Auch eine medizinische Reha brachte keine Verbesserung - ganz im Gegenteil.
Da keine Ursache diagnostiziert werden konnte, gilt A bei Ämtern und Behörden als Simulantin.
Erst Anfang 06/2014 hat A das Glück, dass sich ein Professor den Fall anschaut und der beim Vergleich von Aufnahmen 01/2013 und 07/2013 deutliche Veränderungen erkennt.
Gestern fand im Auftrag des Profs weitere bildliche Diagnostik statt. Der genaue Bericht steht noch aus, aber die Ärzte dort meinten, dass noch mehr "kaputt" sei, als auf den "alten" MRT-Bildern zu erkennen sei. "Treiben Sie Leistungssport? Nein" "Das ist aber sehr sehr ungewöhnlich, sowas habe ich in ihrem Alter (31) noch nicht gesehen".
Seit 12/2012 lebt A nun mit Schmerzen und nur das, weil die bisherigen Ärzte keine Ahnung hatten, sich die MRT-Bilder nicht oder nicht richtig angesehen haben und keine weitere Diagnostik in die Wege geleitet ? Das kann doch wohl nicht sein?!
Wäre ein Kontakt zur RSV ratsam? Für die o.g. Probleme steht das ja auch noch im Raum.
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