Ich bin seit 2016 aus orthopädischen Gründen erkrankt. Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse habe ich im Rahmen der Nahtlosigkeit ALG I erhalten und ausgeschöpft. ALG II/Wohngeld/Sozialhilfe wurde alles abgelehnt, da wir ein (darlehnbehaftetes) Eigenheim bewohnen, welches ein sogen. "Vermögen" darstellt. Mein alter Arbeitgeber - der Job ist noch ungekündigt - kann mir keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten, somit habe ich EM-Rente beantragt. Diese wurde nach absolvierter Reha ebenfalls abgelehnt. Seit 2 Jahren bin ich somit ohne Einkommen und nun absolut am Ende. Ich muss arbeiten, damit wir nicht bald auf der Strasse sitzen! Ich könnte nun einen 450 €-Job bekommen, der meiner Erkrankung gerecht wird, damit ich wenigstens etwas Einkommen erziele. Was passiert mit meinem alten Job, in dem ich nicht mehr arbeiten kann? Muß ich meinen AG vorher informieren oder den Job sogar vorher fristgerecht kündigen oder mich kündigen lassen? Kann der alte AG Sanktionen erlassen, wenn ich die geringfügige Tätigkeit annehme ohne ihn zu informieren? Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort.
-- Editiert von Moderator topic am 30.09.2021 12:58
-- Thema wurde verschoben am 30.09.2021 12:58
Langzeitkrank, ausgesteuert, Arbeitslosengeld I erschöpft, EM-Rente und ALG II abgelehnt; was nun?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
In deinem AV wird stehen, dass du Nebentätigkeiten dem AG wirst anzeigen müssen. Das ist ja keine Auflage, der nicht leicht nachzukommen wäre. Aber auch sonst: welche Art Sanktionen sollte es denn geben, die du fürchten müsstest in deiner Situation? Eine Abmahnung kann dich ja wohl nicht erschüttern.
Ich grübele etwas, wieso überhaupt keine soziale Unterstützung gezahlt wird, da müsste sich ein Fachmann die Sache mal genauer anschauen. Natürlich kannst Du einen 450 € Job annehmen. Was der Arbeitgeber mit Deinem Arbeitsplatz macht, kann Dir doch ziemlich einerlei sein. Wenn Du wider Erwarten wieder gesundest, nimmst Du Deine Arbeit wieder auf und gut ist. Ob es einer Genehmigung des Hauptarbeitgebers bedarf, das können wir hier nicht abschätzen. Wahrscheinlich nicht, aber da wäre ein Blick in Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag sinnvoll.
wirdwerden
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Da muss es mehr/andere Gründe für Ablehnung geben.ZitatALG II/Wohngeld/Sozialhilfe wurde alles abgelehnt, da wir ein (darlehnbehaftetes) Eigenheim bewohnen, welches ein sogen. "Vermögen" darstellt. :
Betrifft aber nicht deine arbeitsrechtliche Frage.
Wohngeld ist vom Einkommen und evtl. erheblichem Vermögen (nicht die Immo) abhängig.
Sozialhilfe würde vermutlich gewährt, wenn du voll und dauerhaft erwerbsgemindert wärst.
Noch aber giltst du als erwerbsfähig, da käme der Leistungsträger Jobcenter in Frage.
Das wäre dann eine Frage zu sozialrechtlichen Aspekten.
Ja, das ist korrekt. Eine Nebenbeschäftigung muß angezeigt werden. Ich habe aber gehört, dass ein AG Regressansprüche stellen kann, wenn man seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommt. Das möchte ich natürlich vermeiden. Ich könnte ja auch kündigen, weiß aber nicht, ob mir das später mal auf die Füsse fallen kann. Ich glaube zwar nicht, dass ich zu 100% wieder arbeitsfähig werde, aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben.
Leider ist unsere Immobilie etwas größer als uns mit 2 Personen an Wohnfläche zusteht. Zudem gab es eine Lebensversicherung, die wir kündigen mussten und die aber in den letzten 2 Jahren bereits zum Unterhalt gedient hat. Das Jobcenter hat somit eine Unterstützung abgelehnt; einen 2. Antrag vor kurzem ebenfalls, da die Immobilie immer noch ein großes Vermögen darstellt und wir in eine kleine Wohnung umziehen könnten. Aber ich will das Haus, für das ich fast ein lebenlang gearbeitet habe, nicht verkaufen müssen, zumal bei einer Zwangsversteigerung nie ein guter Preis erzielt werden kann.
ZitatIch grübele etwas, wieso überhaupt keine soziale Unterstützung gezahlt wird, da müsste sich ein Fachmann die Sache mal genauer anschauen. :
Welche Art von Fachmann wäre das? Einen Fachanwalt kann ich mir momentan leider nicht leisten.
/// Regressansprüche
Richtig ist grundsätzlich, dass AN für Schäden haftbar gemacht werden können. Das setzt aber in aller Regel voraus, dass überhaupt ein bezifferbarer Schaden gegeben sein muss und dem AN grobe Fahrlässigkeit anzulasten wäre; bei einfacher Fahrlässigkeit meistens nicht. Nicht richtig ist also in dieser Allgemeinheit, dass Regress für irgendwelche Verstöße gegen Verpflichtungen aus dem AV zu zahlen wäre.
Eine zweite Möglichkeit wäre, dass Vertragsstrafen fällig werden für den Fall, dass dies oder das ...
Auch das wird bei dir eher nicht infrage kommen, schon gar nicht für so eine Lappalie wie Anmeldung eines Nebenjobs.
Und noch etwas:
Dass du mit deiner Situation sozusagen durch diverse Raster fällst und du keine der bekannten Hilfen bekommst, mag Staunen machen - aber du musst hier im Forum dazu nichts weiter erklären. Abgesehen davon, dass du dich damit inzwischen wohl auskennen wirst, bist du im Forum Sozialrecht mit dieser Thematik wohl besser aufgehoben als in einem Forum Arbeitsrecht.
Den Minijob kannst du deinem AG anzeigen. Schriftlich. Das dürfte zunächst genügen.
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Das übrige....Wieder kein Arbeitsrecht. Das sind Sozialrechtsfragen.
Das geht vielen Betroffenen so. Ablehnung deshalb wäre aber nicht korrekt.ZitatLeider ist unsere Immobilie etwas größer als uns mit 2 Personen an Wohnfläche zusteht. :
Korrekt. Eine nicht verwertungssichere LV ist zunächst zu verwerten, bevor Hilfebedürftigkeit zum Leistungsanspruch führt.ZitatZudem gab es eine Lebensversicherung, die wir kündigen mussten und die aber in den letzten 2 Jahren bereits zum Unterhalt gedient hat. :
Bitte lies diesen *Ablehnungsbescheid* nach. Du hast ihn vermutlich falsch verstanden.Zitateinen 2. Antrag vor kurzem ebenfalls, da die Immobilie immer noch ein großes Vermögen darstellt und wir in eine kleine Wohnung umziehen könnten. :
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Einen Anwalt vermutlich auch nicht.ZitatEinen Fachanwalt kann ich mir momentan leider nicht leisten. :
Was sollte ein solcher für dich regeln?
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Ich bitte die Moderation, den Beitrag des TE ins Unterforum *Sozialrecht* zu verschieben. Danke.
Vielen Dank Allen für die raschen Antworten. Es hat mir erstmal weitergeholfen. Bzgl. der sozialrechtlichen Fragen werde ich mich nochmals weiter erkundigen.
ZitatIch muss arbeiten, damit wir nicht bald auf der Strasse sitzen! Ich könnte nun einen 450 €-Job bekommen, der meiner Erkrankung gerecht wird, damit ich wenigstens etwas Einkommen erziele. :
Dann sollte sie sich sozialversichern. Sonst können sie zukünftig keine EMR mehr beantragen.
Irgendwann fehlen ihnen die 36 Monate Pflichtbeiträge innerhalb von 5 Jahren.
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