Lastenzuschuss trotz 2 Immobilien

25. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Lastenzuschuss trotz 2 Immobilien

Guten Tag zusammen,

ich bin mit sich das mein Antrag auf Lastenzuschuss zu Unrecht abgelehnt wurde und suche daher um Rat bzw. Hilfe bei der Formulierung des Widerspruches.

Folgende Situation: Mutter von drei Kindern hat sich getrennt und wohnt mit den Kindern alleine im EFH, dieses wurde mit dem damaligen Lebensgefährten finanziert.
Ich zahle im derzeit von meinem
Ersparten jeden Monat die Zinsen und Tilgung. Die Bankrate geht von seinem
Konto ab, da ursprünglich so vereinbart.
Zur Überbrückung bis KIZ und Wohngeld bewilligt, wollten wir das so machen.
Ich erhalte insgesamt 450,00 Euro Unterhalt in Bar, jeweils 150 Euro pro Kind. Die Barzahlung und die Höhe des Unterhaltes wurden von der Wohngeldbehörde akzeptiert.

Mutter hat aber noch eine andere Immobilie, die stark Renovierung und Sanierungsbedürftig ist.
Eine Wohnung ist für 500,00 Euro kalt vermietet. Die andere Wohnung wurde bis Juni selbst genutzt.
Da ich nicht mehr für laufende Reparaturen, sowie Instandsetzungskosten aufkommen kann, habe ich quasi das Haus an meinen ehemaligen LG abgegeben.
Er gibt dann auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in die Steuererklärung.

Er erhält die Mieteinnahme der vermieteten Wohnung seit dem 01.09.2023 und hat einen neuen Mietvertrag mit einer Flüchlingsfamilie abgeschlossen mit meiner Zustimmung.

Soweit so gut.
Nachdem ich dies alles der SB geschildert habe und sämtliche Unterlagen eingereicht habe, wurde ich zur persönlichen Vorsprache gebeten.
Die Sachgebietsleitung war auch anwesend.

Sie sagten, dass Sie ein Problem bei der vermieteten Immobilie sehen und fragten, ob ich noch einen Mietvertrag über das Mietverhältnis mit der Flüchtlingsfamilie hätte.
Ich erklärte, dass mein damaliger LG den Mietvertrag abgeschlossen hat.
Daraufhin die SB, dass die Familie im Leistungsbezug SGB 2 ist und er hat nicht einfach mit denen einen Mietvertrag machen kann, wenn er nicht Eigentümer der Immobilie ist. Zwischenzeitlich schickte mir mein ehemaliger LG den Mietvertrag, den ich weiterleitet. Vermieter war er angegeben und die Mietpartei.
Die Sachgebietsleitung war sehr nett und erklärte mir, dass Sie keine Rechtsberatung durchführen darf und ich mich erkundigen kann, wie ich das mit dem Haus handhaben soll.

Am selben Tag rief ich Sie noch an und erklärte, dass ich nach Beratung eine Lösung für mein Problem habe.
Ich habe den bestehenden Mietvertrag zwischen mir und einer Mieterin, diese zahlt schon seit Sept an meinen damaligen LG ) gegen einen
Untermietvertrag mit meinem ehemaligen LG und Ihr abgeändert bzw. umgewandelt.
Eine Vereinbarung habe ich dem Amt übergeben, indem drin steht, dass er untervermieten darf, aber im
Gegenzug an sämtlichen Instandhaltungen bezahlen und durchführen muss und eine Mietzahlung in Höhe von 550,00 Euro leisten muss.
Soweit so gut, ich sollte alles einreichen.
Auch nach dem Darlehensvertrag dieser immobilie wurde gefragt und eingereicht.

Dann der Ablehnungsbescheid.
Mir wurden Mieteinnahmen beider Parteien angerechnet, obwohl ich erstens keinen Mietvertrag mit der einen Partei ( Flüchtlingsfamilie ) abgeschlossen habe und zum zweiten stand die eine Wohnung im Juli und August leer. Bedeutet, dass die meine schriftliche Vereinbarung mit meinem damaligen LG nicht berücksichtigt haben. Sie wussten nur die Höhe der Kaltmiete, weil ich denen den Mietvertrag geschickt habe.

Zum zweiten wurden nur die qm Wohnfläche Pauschale mal 36 € pro qm als Wohnkosten berücksichtigt.
Wieso ? Wegen Barzahlungen ?
Das Problem ist aber bald erledigt, da die qm Wohnfläche falsch angegeben wurde und die WGV auch nicht berücksichtigt wurde.

Meine Frage, ich zahle auch Einkommensteuer ans Finanzamt.
Soll ich das nachreichen ?
Wieso werden zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Darlehensrate nicht gegenüber gestellt ?

Wer kennt sich aus ?
Bitte um Rat.

Übrigens ist das der erste Wohngeldantrag meines Lebens.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8274 Beiträge, 1728x hilfreich)

Zitat (von Dalial):
obwohl ich erstens keinen Mietvertrag mit der einen Partei ( Flüchtlingsfamilie ) abgeschlossen


Warum macht man sowas?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meinen Sie damit ??

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#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3038 Beiträge, 981x hilfreich)

Der Sachverhalt ist für einen Außenstehenden kaum verständlich.

Zitat (von Dalial):
ch zahle im derzeit von meinem Ersparten jeden Monat die Zinsen und Tilgung.
Zitat (von Dalial):
Die Bankrate geht von seinem Konto ab, da ursprünglich so vereinbart.
Diese beiden Sätze widersprechen sich.

Zitat (von Dalial):
Die Barzahlung und die Höhe des Unterhaltes wurden von der Wohngeldbehörde akzeptiert.
Glück gehabt. Aus familienrechtlicher Sicht dürfte weder die Höhe des Unterhaltes noch die Art der Zahlung angemessen sein. Mithin wäre die Wohngeldstelle eigentlich angehalten, dich zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu verpflichten.

Zitat (von Dalial):
Mutter hat aber noch eine andere Immobilie
Zitat (von Dalial):
quasi das Haus an meinen ehemaligen LG abgegeben.
Auch diese beiden Sätze widersprechen sich.

Zitat (von Dalial):
Wer kennt sich aus ?
Rechtsanwälte. Auch hier im Forum kannst du keine Rechtsberatung erhalten.

Die Ablehnungsgründe ergeben sich aus dem Ablehnungsbescheid.

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#4
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

erstmal vielen Dank für die Nachricht.

Ich zahle im derzeit von meinem Ersparten jeden Monat die Zinsen und Tilgung.
Zitat (von Dalial):
Die Bankrate geht von seinem Konto ab, da ursprünglich so vereinbart.

Ich meine damit, dass ich Ihm das Geld dafür in Bar gebe.
Wir haben das mittlerweile geändert.

Es wurden in der Berechnung keine Wohnkosten angerechnet.

Zum zweiten :
Mutter hat aber noch eine andere Immobilie
Zitat (von Dalial):
quasi das Haus an meinen ehemaligen LG abgegeben.

Ich meine damit, nicht offiziell verkauft.
Sondern eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass er mein Hauptmieter ist und Untervermieten darf.
Sämtliche Reparaturen sind von Ihm durchzuführen, demnach gibt er auch Einkünfte in Vermietung und Verpachtung in die Steuererklärung.


Ich würde einfach gerne wissen, ob die reine Kaltmiete dem Einkommen des Antragssteller hinzuzurechnen sind? Wieso werden nicht Aufwendungen, Zinsen, Belastungen, Einkommensteuer usw. abgezogen.


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#5
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3038 Beiträge, 981x hilfreich)

Zitat (von Dalial):
Ich meine damit, nicht offiziell verkauft.
Sondern eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass er mein Hauptmieter ist und Untervermieten darf.
Sämtliche Reparaturen sind von Ihm durchzuführen, demnach gibt er auch Einkünfte in Vermietung und Verpachtung in die Steuererklärung.
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber das klingt für mich alles ziemlich konstruiert.

Zitat (von Dalial):
Ich würde einfach gerne wissen, ob die reine Kaltmiete dem Einkommen des Antragssteller hinzuzurechnen sind? Wieso werden nicht Aufwendungen, Zinsen, Belastungen, Einkommensteuer usw. abgezogen.
Für nicht bewohnte Immobilien sollte die steuerliche Einkommenshöhe maßgebend sein. Also der Wert aus dem Einkommenssteuerbescheid. Details dazu findet man auch in der WoGVwV.

Für mich würde es absolut Sinn ergeben, wenn bei Fremdobjekten keine Tilgungsrate berücksichtigt wird, sonst könnte man ja seinen Vermögensaufbau über Wohngeld decken. Wohngeld soll aber die Wohnkosten decken. Und deswegen wird bei der selbst genutzten Immobilie vermutlich auch die Tilgung berücksichtigt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag zusammen,

nochmals vielen Dank für die Rückmeldung.

Es ist etwas kompliziert, dennoch ist es so wie es ist und ich habe alles Wahrheitsgemäß angegeben.

Für nicht bewohnte Immobilien sollte die steuerliche Einkommenshöhe maßgebend sein. Also der Wert aus dem Einkommenssteuerbescheid. Details dazu findet man auch in der WoGVwV.

Für mich würde es absolut Sinn ergeben, wenn bei Fremdobjekten keine Tilgungsrate berücksichtigt wird, sonst könnte man ja seinen Vermögensaufbau über Wohngeld decken. Wohngeld soll aber die Wohnkosten decken. Und deswegen wird bei der selbst genutzten Immobilie vermutlich auch die Tilgung berücksichtigt.

Bin ich absolut bei Ihnen, den entsprechenden Tilgungsbetrag hätte man abziehen können.
In meinem Fall wurden de reinen Mieten dem Einkommen hinzugerechnet.

Weder für die fremdvermietete Immobilie, noch für die selbstgenutzte Immobilie wurden Kosten berücksichtigt.

Ich habe der Behörde nun meinen Steuerbescheid eingereicht und dem Bescheid widersprochen.
Mal sehen, wie es weiter geht.

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#7
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich sehe hier noch ein anderes Problem:
Auch wenn die Grenzen hoch sind, sind ja letztlich auch Wohngeld und KIZ vermögensabhängig.
Jedenfalls das nicht selbst bewohnte Haus könnte man ja verwerten und dadurch selbst seinen Lebensunterhalt sichern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sonmischt,

dies wäre bei mir nicht der Fall, da die Grenze noch nicht erreicht wird durch Verkauf der Immobilie, Spekulationssteuer und Vorfälligkeitsentschädigung.
Darüber hatte ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35045 Beiträge, 5989x hilfreich)

Zitat (von Dalial):
Ich habe der Behörde nun meinen Steuerbescheid eingereicht und dem Bescheid widersprochen.
Mal sehen, wie es weiter geht.
Ja, dann geht erstmal nichts außer abwarten.

Und welche Begründung hast du nun im Widerspruch formuliert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag Anami,

auf Rückfrage von mir, weshalb keine Wohnkosten anerkannt wurden und wieso mir beide Mieteinnahmen in voller Höhe angerechnet wurden, schrieb die SB nur, dass ich dem Bescheid widersprechen kann.
Bereits am Telefon sagte Sie, schauen sich die Zahlen an.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einreichen.

Ich hab dann den Widerspruch verfasst bzw. möchte eine Begründung dafür, wieso die Hauskosten bzw. Kreditverträge nicht anerkannt werden und bei meiner Berechnung nur die Pauschalen Instandhaltungskosten von 36 Euro pro qm angerechnet wurden als Wohnkosten/ Ausgaben.

Ich gehe hier stark davon aus, dass die eingereichten Quittungen nicht anerkannt wurden, da die Darlehensrate nicht von meinem Gitokonto abging.
Auf der anderen Seite die Quittungen des Unterhaltes schon.

Abgesehen davon, habe ich jetzt die gesamte Wohnflächenberechnung eingereicht, ( vorher ohne ELW) Wohngebäudeversicherungen usw.
Darauf habe ich beim ursprünglichen Antrag verzichtet, da ich ohne hin die Höchstgrenze durch die Zins und Tilgung erreiche.
Wenn das Amt dies nicht anerkannt, dann versuche ich es auf diesem weg und teile sämtliche Belastungen mit.


Zum anderen habe ich um eine Begründung gebeten, weshalb die Zinsen bzw. Aufwendungen der Fremdvermieteten Immobilie nicht berücksichtigt werden.
Ich habe vorher keinen Steuerbescheid eingereicht, lediglich Kreditverträge.
Die Einnahme deckt die Rate des Kredites ab.
Für mich wäre es voll ok, wie bereits Smogan schreibt, dass die Tilgung hier angezogen wird.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, darf die Behörde nur die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Steuerbescheid heranziehen ?
Es werden ja in der Steuererklärung Einnahmen den Aufwendungen gegenübergestellt.
Beispiel : ich habe oder hatte Einkünfte aus Vermietung von 11.000 Euro p. a.
Wurde auch so in der Steuererklärung angegeben.
In dem Steuerbescheid steht dann 6.000 Euro Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Muss dann die Behörde die quasi bereinigten Mieteinnahmen auf mein Einkommen rechnen oder die reinen Kaltmieten ?

Zusammengefasst: es werden mir zu viel Mieteinnahmen angerechnet und meine Wohnkosten zu gering, damit kein Wohngeld bzw. Lastenzuschussanspruch entsteht.
Ich hab auch das Gefühl, dass Sie mir die Trennung nicht abkaufen.
Seltsam alles

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35045 Beiträge, 5989x hilfreich)

Zitat (von Dalial):
schrieb die SB nur, dass ich dem Bescheid widersprechen kann.
Das ist die Rechtsbehelfsbelehrung. Die gehört als Textbaustein in jeden solchen Bescheid. Dass man auf deine tel. Rückfrage mit dem Hinweis auf Widerspruch geantwortet hat, ist nachvollziehbar. Die SB kann und muss dir am Telefon nicht detailliert erklären, warum der Antrag abgelehnt wurde. Dafür gibts den Ablehnungsbescheid zu lesen.

Die Ablehnung enthält eine Begründung (dieser kann man dann fristgerecht widersprechen)

Wenn man einem Bescheid widerspricht, fragt man nicht nach dem Wieso und Warum--- man hält zB. den Ablehnungsbescheid für falsch in Punkt x-y, und verweist auf die nachgereichten Unterlagen.

Zitat (von Dalial):
Für mich wäre es voll ok, wie bereits Smogan schreibt, dass die Tilgung hier angezogen wird.
Dann hättest du das doch im Widerspruch fordern sollen.
Zitat (von Dalial):
Ich hab auch das Gefühl, dass Sie mir die Trennung nicht abkaufen.
Das mag sein. Für Behörden sollen Anträge, Nachweise, Belege nachvollziehbar sein.
Zitat (von Dalial):
Ich habe der Behörde nun meinen Steuerbescheid eingereicht
Von wann ist der Steuerbescheid denn? Was erfasst der zur Trennung und dem ganzen Hin+Her?

Warum hast du schon ca 12 Std. nach deiner 1. Anfrage hier deinen Widerspruch zum Amt geschickt?
Endete die W-Frist von 1 Monat?

Das Amt hat jetzt max. 3 Monate Zeit, über deinen Widerspruch zu entscheiden. Bis dahin zahlt die Wohngeldstelle 0,0 €. Danach--- je nach Inhalt des Widerspruchs-Bescheides.

Wenn weder der Steuerbescheid noch andere aktuellen Nachweise etwas an deinem vermeintl. Anspruch ändern, wird das Amt den Widerspruch schriftlich als unbegründet ablehnen.
Dann ist darin wieder die Rechtsbehelfsbelehrung zu lesen--- Hinweise auf Klagemöglichkeit.---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

das was du schreibst, weiß ich bereits danke.

Ich hab hier nach Rat gesucht bzgl. der Anrechnung der Mieteinnahmen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35045 Beiträge, 5989x hilfreich)

Zitat (von Dalial):
Ich hab hier nach Rat gesucht bzgl. der Anrechnung der Mieteinnahmen.
Du weißt bereits, dass du hier in einem Meinungs-und Diskussionsforum bist? Und auch, dass Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist und bereits darauf hingewiesen wurde, dass es wohl nur ein Anwalt nach Prüfung des genauen Sachverhaltes und aller Unterlagen evtl. bewerten und einschätzen kann?

Viel Glück trotzdem!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig.
Es geht um die Meinung Rat und keine Rechtsberatung.
Du weichst aber ständig vom Thema ab, ist mir schon mehrmals bei dir aufgefallen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35045 Beiträge, 5989x hilfreich)

Zitat (von Dalial):
Es geht um die Meinung
Genau. Meine Meinung habe ich dir deutlich in #9 geschrieben.
---> Ja, dann geht erstmal nichts außer abwarten. Denn du hattest bereits Tatsachen geschaffen (Widerspruch schon abgeschickt).
Und ich hatte in #9 dazu noch 1 Frage gestellt. Die hast du nicht beantwortet, sondern irgendwas abweichendes geantwortet.
Dass du trotz 1. Antrag auf Wohngeld alles zum Verfahrensgang weißt, ist gut. Das konnte ich wiederum nicht vorher wissen, als ich deine Beiträge las. :smile:

Zitat (von Dalial):
Du weichst aber ständig vom Thema ab, ist mir schon mehrmals bei dir aufgefallen.
Wo denn? Du hast doch hier nur 1 Problem (und dieses leider unverständlich) geschildert...

Zitat (von Dalial):
Muss dann die Behörde die quasi bereinigten Mieteinnahmen auf mein Einkommen rechnen oder die reinen Kaltmieten ?
Evtl. bekommst du ja darauf noch eine direkte Antwort--- schließlich ist das ein Forum, welches vom Wissen aller lebt.
Viel Glück !

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dalial
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

ich bedanke mich trotzdem für deine Antwort:-)

Ich muss mich wohl gedulden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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