Lastenzuschuss und Einkommen

31. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Malpa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Lastenzuschuss und Einkommen

Hallo

erstmal zur Situation.
Meine Frau und ich haben gemeinsam ein Haus gebaut und es zum Teil über Kredit finanziert. Nachdem meine Frau ausgezogen ist, mit der Absicht sich scheiden zu lassen, hat sie die Zahlung zu den Krediten eingestellt. Ich zahle die Kredite im Moment alleine ab. Da ich aber nur eine Erwerbsunfähigenrente beziehe, stellt dies eine erhebliche Belastung da.In den letzten Monaten hat mich meine Familie finanziell unterstützt, aber das kann die auch nicht ständig weitermachen.
Ich hatte dann jetzt Lastenzuschuss beantragt, der jedoch abgelehnt wurde mit der Begründung mein Einkommen ist zu hoch. Bei meinem Einkommen wurde jedoch das Geld, das von meiner Familie kam mit eingerechnet. Ich möchte dagegen jetzt Widerspruch einlegen. Wie sollte ich da jetzt vorgehen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hoppel1961
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei meinem Einkommen wurde jedoch das Geld, das von meiner Familie kam mit eingerechnet. Ich möchte dagegen jetzt Widerspruch einlegen. Wie sollte ich da jetzt vorgehen?


Gar nicht. Finanzielle Untterstützungen durch die Familie nennt man Unterhalt, der als normales Einkommen bei dem Wohngeld angerechnet wird. Von daher hat ein Widerspruch keinerlei Aussichten auf Erfolg.

Gruß!

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#2
 Von 
Malpa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn die Familie aber aufgrund der eigenen finanziellen Situation diese Unterstützung nicht mehr leisten kann, fällt dies "Einkommen" doch weg. Damit ändert sich die Situation doch.

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#3
 Von 
Hoppel1961
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Damit ändert sich die Situation doch.


Mag sein - aber nicht zum Zeitpunkt des Antrages. Abgesehen davon kann es dann passieren, daß wiederum kein Anspruch auf Wohngeld besteht - wegen zu geringem Einkommen. Du selbst schreibst ja

Zitat:
Ich zahle die Kredite im Moment alleine ab. Da ich aber nur eine Erwerbsunfähigenrente beziehe, stellt dies eine erhebliche Belastung da.


Das kann ich aber nicht wirklich einschätzen, weil ich weder die Höhe Deiner Rente noch die Warmbelastungen kenne.

Gruß!

-- Editiert von Hoppel1961 am 01.04.2016 11:44

-- Editiert von Hoppel1961 am 01.04.2016 11:45

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte dagegen jetzt Widerspruch einlegen. Wie sollte ich da jetzt vorgehen?

Eine gute Begründung angeben, weshalb die familiäre Unterstützung weggefallen ist und den Widerspruch nachweisbar (z.b. per Einschreiben) einreichen.

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#5
 Von 
Malpa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte schon bei Abgabe des Antrags angegeben, dass die familiäre Unterstützung nicht mehr gegeben ist. Sie war im Antrag auch nicht aufgeführt. Das Amt hat die Summe auch nur aus den vergangenen Kontoauszügen genommen, die sie sehen wollten als Nachweis, dass meine Frau nichts zu den Krediten beiträgt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hoppel1961
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hatte schon bei Abgabe des Antrags angegeben, dass die familiäre Unterstützung nicht mehr gegeben ist. Sie war im Antrag auch nicht aufgeführt.


Davon hast Du in der Ausgangsfrage absolut nichts geschrieben. Dann hätte meine Antwort natürlich auch anders ausgesehen.

Dann schließe ich mich dem Rat von altona an. Allerdings verweise ich darauf, daß das nicht unbedingt ein sicherer Weg ist. Erstens könnte das Amt von einem Mißbrauch des Wohngeldes ausgehen und zweitens bleibt immer noch das Problem, was ich in #3 beschrieben habe. Dazu hast Du Dich aber nicht geäußert.

Gruß!

-- Editiert von Hoppel1961 am 02.04.2016 14:21

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13122 Beiträge, 4457x hilfreich)

@Hoppel:

Zitat:
Erstens könnte das Amt von einem Mißbrauch des Wohngeldes ausgehen


Und wie sollte das Amt das begründen? Für mich ist absolut nichts ersichtlich, was auch nur ansatzweise für einen Missbrauch spricht.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hoppel1961
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

Wegfall der Unterhaltszahlung, um Anspruch auf Wohngeld zu erwirken.

Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13122 Beiträge, 4457x hilfreich)

@Hoppel:

Zitat:
Wegfall der Unterhaltszahlung, um Anspruch auf Wohngeld zu erwirken.


Ja und. Um daraus einen Missbrauch konstruieren zu können, müsste es eine rechtliche Verpflichtung zur Fortzahlung der "Unterhaltsleistungen" geben, die hier nicht wirklich erkennbar ist. Es dürfte nicht wirklich ungewöhnlich sein, dass freiwillige Zahlungen, von wem auch immer, nicht in Höhe und Dauer unbegrenzt geleistet werden, sondern nur vorübergehender Natur sind.

Gruß,

Axel

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#10
 Von 
Hoppel1961
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ich widerspreche. Der direkte Zusammenhang zwischen Unterhaltsabbruch und Wohngeldantrag ist schon auffallend. Wesentlich wichtiger ist aber die wirtschaftliche Situati0on. Der TE schreibt, daß er ohne den Unterhalt "erheblich belastet" sei. Diese "erhebliche Belastung" ist ja nun nicht unbedingt mit Einstellung der Unterhaltszahlung beendet. Leider reagiert der TE nicht auf entsprechende Hinweise, womit nicht klar ist, wie sich die finanzille Situation darstellt.

Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13122 Beiträge, 4457x hilfreich)

@Hoppel:

Zitat:
Der direkte Zusammenhang zwischen Unterhaltsabbruch und Wohngeldantrag ist schon auffallend.


Der Zusammenhang mag auffallend sein, ist aber rechtlich ohne Bedeutung. Es dürfte doch wohl in der Natur der Sache liegen, dass der Wegfall von Einnahmen, bzw. die Reduzierung von Einnahmen, sehr, sehr häufig der Auslöser dafür ist, dass jemand Sozialleistungen beantragt. Wie gesagt, rechtlich in keinster Weise zu beanstanden und sicher kein Grund, Missbrauch zu unterstellen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Malpa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Ja natürlich war der Wegfall der freiwilligen familiären Unterstützung der Auslöser für den Antrag. Bis dahin konnte ich es vermeiden die Sozialkassen zu belasten.
@Hoppel
Mit Wohngeld und Rente zusammen, kann ich die Wohnkosten und den Lebensunterhalt decken. Inwiefern kann das Amt sagen, es wäre zu wenig?

Gruß Malpa

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13122 Beiträge, 4457x hilfreich)

@Malpa:

Zitat:
Inwiefern kann das Amt sagen, es wäre zu wenig?


Naja, Wohngeld bzw. Lastenzuschuss ist als Zuschuss zur Miete, oder eben zu den Hauslasten bei Wohneigentum gedacht und nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes. Insofern muss gewährleistet sein, dass eben ohne Lastenzuschuss der Lebensunterhalt ohne die Wohnkosten gedeckt ist. Es wird also ein Mindesteinkommen erwartet, welches mindest 80% der Regelleistungen des SGB XII betragen sollte.

Gruß,

Axel

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