Lastenzuschuß und Erbpacht Belastung

2. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
franzi0202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lastenzuschuß und Erbpacht Belastung

Guten Abend,

der Erbpachtzins (Anteil) für meine selbstgenutzte Eigentumswohnung (also für das Grundstück) ist wegen der Inflation stark angestiegen.

Ich möchte wissen, ob dieser monatlich zu zahlende Erbpachtzins als Belastung bei der Beantragung eines Lastenzuschusses berücksichtigt werden muss.

Ich habe in der Wohngeldverordnung (WoGV) § 12 Absatz 1 Punkt 4 so etwas gelesen.

Hat jemand Erfahrung damit oder kann sonstwie helfen?

Vielen Dank!

Franzi




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40850 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von franzi0202):
ob dieser monatlich zu zahlende Erbpachtzins als Belastung bei der Beantragung eines Lastenzuschusses berücksichtigt werden muss.
Ich meine: Nach der WoGV, dem WoGG und den Verw-Vorschriften zum WoGG ist das so. Allerdings wird das Wohngeld jährlich berechnet. Der Erbpachtzins wahrscheinlich auch p.a.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__11.html

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#2
 Von 
franzi0202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde in den Gesetzen dazu leider nichts oder ich verstehe das Juristendeutsch nicht. Die Erbpacht könnte doch vielleicht analog von Kreditraten verstanden werden. Ich glaube das nennt man in der Verordnung "Fremdmittel". Aber da kann ich auch auf dem Holzweg sein.

Es gibt eine jährliche Erbpacht, die in monatlichen Raten von der WEG-Verwaltung bezahlt wird (und alle drei Jahre erhöht wird). Die Wohnungseigentümer zahlen monatlich ihren Anteil an die WEG-Verwaltung. Ist das für den Lastenzuschuß wichtig, ob jeden Monat oder jählrich bezahlt wird?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40850 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von franzi0202):
Ich finde in den Gesetzen dazu leider nichts
Du hast die WoGV doch selbst zitiert. :smile:

Man kann die Erbpacht durchaus vergleichen, zB. mit der Grundsteuer für Eigentum.
Das sind Kosten für das Grundstück.
Wenn du Lastenzuschuss beantragen willst, gehört das zu deinen Kosten fürs Wohnen. Das sind Nebenkosten.

Da dir ein Lastenzuschuss von der Wohngeldstelle für 1 Jahr berechnet/bewilligt wird, kannst du das im Antrag als jährliche Summe angeben.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
franzi0202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war mir nicht sicher. Aber dann passt es ja. Ich abe auch noch etwas von einer Obergrenze von 36 € pro Quadratmeter gelesen. Ich vermute aber mal, dass das nicht für diesen Posten gilt (hoffe ich jedenfalls).

Danke für die Unterstützung. Ich will möglichst gut vorbereitet sein für den Gang zum Amt, was mir nicht leicht fällt, aber diese Kostenexplosion ist der Hammer.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40850 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von franzi0202):
Ich will möglichst gut vorbereitet sein für den Gang zum Amt, was mir nicht leicht fällt, aber diese Kostenexplosion ist der Hammer.
Mit dem Gang zur Wohngeldstelle wird es nicht getan sein.
Du musst erst einen Antrag ausfüllen, dann diesen abgeben, dann lange warten, dann evtl. noch irgendwelche Unterlagen nachliefern, dann lange warten...dann den Bescheid erhalten.
Wenn Lastenzuschuss bewilligt wird, dann wird ab Monat der Antragstellung der LZ monatlich ausgezahlt.

Auch andere Kosten steigen-steigen-steigen.
Was 36,-/m² als Obergrenze beim Lastenzuschuss sein soll, weiß ich nicht.

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