Hallo ich habe eine Rente v. 1100€ Pflegegeld 316€ Kulturpauschale 120€ Wohngeld 40€
Lebensunterhalt ?
4. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2019 | 10:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensunterhalt ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Juli 2019 | 10:49
Von
Status: Bachelor (3507 Beiträge, 557x hilfreich)
Kulturpauschale?
Was möchten sie denn noch haben??
#2
Antwort vom 4. Juli 2019 | 12:55
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@fb:
Hast Du auch irgendeine Frage oder wolltest Du uns nur mal über Deine Einkommensverhältnisse informieren?
Ich habe eine Frage, bzw. 2:
Was bitte ist eine Kulturpauschale und von wem erhälst Du die?
Deinen zweiten, ebenso inhaltsleeren zweiten Thread mache ich zu.
Gruß
Axel
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Juli 2019 | 12:55
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Cool!ZitatHallo ich habe eine Rente v. 1100€ Pflegegeld 316€ Kulturpauschale 120€ Wohngeld 40€ :
#4
Antwort vom 4. Juli 2019 | 12:57
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 48x hilfreich)
Da Sie bereits Wohngeld erhalten, ist davon auszugehen, dass Sie mehr als das existenzielle Mindesteinkommen haben , soll heissen, weitere Leistungen wie die Grundsicherung nach SGB 12 stehen Ihnen NICHT zu!
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
28 Antworten
-
1 Antworten