Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

26. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Kurz zur Vorgeschichte.

Ich bin seit einiger Zeit auf Grund psychischer Probleme nicht mehr in der Lage meinem Beruf nachzugehen.

Erst war ich arbeitslos gemeldet. Arbeitsamt hat mir nicht geholfen, sondern an die Rentenversicherung verwiesen. Dort Lta beantragt, daraufhin habe ich eine medizinische Reha bekommen. Entlassen als arbeitsfähig mit 6 h und der Empfehlung auf eine Umschulung. Das hat die Drv abgelehnt und auch den Widerspruch.

Daraufhin bin ich erkrankt und war bis vor kurzem im Krankengeld mittlerweile bin ich ausgesteuert. Die Krankenkasse wollte mich bei einer Umschulung unterstützen und hat mich gebeten wieder einen Antrag auf Lta zu stellen.

Nun bin ich wieder auf Reha, aber diesmal psychosomatisch. Diese Reha empfiehlt auch eine Umschulung.

Nun zu meiner Frage. Ich bin arbeitsunfähig in die Reha rein, aber unklar ist momentan was die beste Variante ist wie ich entlassen werden soll um diesmal die Lta bewilligt zu bekommen. Arbeitsfähig oder arbeitsunfähig.

Arbeitsfähig in meinen alten Beruf bin ich definitiv nicht, aber die meinen es könnte besser aussehen, wenn sie mich arbeitsfähig entlassen, aber mit dem Hinweis das ich es momentan aber nicht bin.

Finde ich sehr verwirrend und widersprüchlich. Nun habe ich Sorge, dass ich dann wieder abgelehnt werde, weil ich ja arbeitsfähig entlassen werde evtl. Hat hier jemand Erfahrung damit sammeln können was besser wäre. Ich tendiere eher zu arbeitsunfähig was ich ja auch bin.

Noch bin ich 1 Woche hier und für jeden Tipp dankbar.

Lg
Anja

-- Editiert von Anja_1234 am 26.07.2022 23:16

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.