Leistungen aus Auslandskonto (ALG2 und Pflegegeld) und bevollmächtigter fürs Jobcenter

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)
Leistungen aus Auslandskonto (ALG2 und Pflegegeld) und bevollmächtigter fürs Jobcenter

Hallo.

Ich habe da mal ein Anliegen. Mir geht das hier auf die nerven ... Weiter möchte ich da nicht drauf eingehen.

Ich für meinen Fall habe nun meine Konten in Deutschland komplett gekündigt. Komplett. Kontolos. Die Nachweise hierfür habe ich beim Jobcenter und der Pflegekasse eingereicht. Ich bekomme Pflegegeld. Das Amt rpüft das alles noch, wegen Rente etc. pp. daher ist das Jobcenter "noch" zuständig bis ich dann "kaputt" in die Grundsicherung falle.

Nunja, ich habe mir dann ein neues Konto eröffnet. Innerhalb der EU aber eben nicht in Deutschland. (England, IBAN GB.....)

Ich habe diese Änderung beim Jobcenter und der Pflegekasse mitgeteilt. Beide verweigern die Überweisung auf das Konto im "Ausland".

Ich habe dann folgendes gefunden:

Seit dem 09.04.2013 kann dies auch ein Konto im europäischen
Ausland sein, auf das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festle-
gung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen
für Überweisungen und Lastschriften in Euro anwendbar sind (SEPA
-fähiges Konto im EU-Ausland).
Dabei entstehen dem Empfänger der Leistung keine Kosten

Auch das interessiert die nicht. Warum will man mir hier vorschreiben ein Konto in D zu haben wenn ich doch eins in der EU haben darf!? Das ändert ja nichts an Kontoauszügen einreichen etc. Nur weil die keine Lust haben GBP in EUR umzurechnen? Also in welcher Währung ich mein Konto führe etc. haben die doch nicht zu bestimmen.

Desweiteren wurden meine Leistungen eingestellt. Das ganze geschah als ich im Krankenhaus war weil ich zu einem Termin nicht erschienen bin. (Ich war ja im Krankenhaus) das Jobcenter habe ich vorher bereits darüber informiert das ich 6 - 8 Wochen im Krankenhaus verweilen werde und danach noch ReHa.

Ich bin auch derzeit nicht dazu in der Lage zum Jobcenter zu kommen. Selbst mit Taxi würde ich die Treppen nicht hoch kommen...

Ich habe meinen Bruder bevollmächtigt.. Auch das hat die nicht interessiert....

Gibt es keine Grundlagen die sagen "IHR MÜSST DAS AKZEPTIEREN" ? Ich habe Arztberichte alles eingereicht. Ich bin nicht mobil. Werde mit dem KTP zur Reha, Ergo gefahren ... Aber die Krankenkasse übernimmt keinen Transportschein zum Jobcenter... Wollen aber das ich persönlich da erscheine.. dann sollen die eben die Krankenfahrtkosten bezahlen....

Also was kann ich nun noch machen?

-- Editiert von maaren am 09.11.2018 13:50

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 bezieht sich aber auf den "Euro-Zahlungsverkehrsraum", daher auch SEPA = "single euro payment area".

Dass in UK der Euro die gültige Währung ist, wäre mir neu ...

-- Editiert von guyfromhamburg am 09.11.2018 14:48

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo.

Ja.. ich habe aber IBAN und BIC und es ist ein "Multi" Konto. Also ich kann auch USD, EUR, JPY haben, was ich möchte und in meinem Konto eben auch live in die entsprechende Währung tauschen. Und ich meine, Bankenaufsicht etc. in England ist ja stärker als hier...

Also einen Erfolg hatte ich nun. Die Pflegekasse hatte ich nochmal kontaktiert. Und wenn man an die BIX am ende noch 3 XXX macht, dann nimmt der PC auch die Bankverbindung und die Zahlung geht dort hin. Es muss natürlich SEPA sein. Und, JA mein Konto ist ein SEPA Konto.

Also Pflegekasse hat es akzeptiert. Aber Jobcenter ... das wird noch ein Spaß...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von maaren):
das wird noch ein Spaß...
Moin, das sehe ich auch so. Hast du das Konto in GB eröffnet, obwohl du in Deutschland*weilst*?
Denn: Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, ist nicht leistungsberechtigt. § 7 (1)SGB II.
Das JC hält sich daran.
Wenn dann die Grusi-Stelle zuständig wird, ändert sich nicht viel. Dort hat der Gesetzgeber lediglich eine längere Abwesenheit von Deutschland erlaubt. Wer aber im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erhält auch keine Leistungen.
Ich schätze, du hast dich vor deiner Verlagerung nach UK nicht ausreichend informiert. Oder aus welchem Grund hast du NUR dein Konto ins Ausland verlagert?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ja also um es auf den Punkt zu bringen. Ich lebe in D bin hier gemeldet und JC hat Meldebescheinigung alles..

Nunja, was umgeht man mit einem "Auslandskonto"? Genau, ein "P" Konto und/oder gar keine Pfändung......

Das Konto ist ja auch nicht "geführt" hier in D also das JC konnte irgendwo bei einer Stelle alle meine Konto abfragen und, naja, wie verwunderlich.. die Auslandskonten tauchen nicht auf..


Ja, UK ist nicht EU ...... SEPA Überweisung ist möglich ... und ich habe ein Konto in ES und GB und ich will in Deutschland KEIN Konto mehr. Ich kann mir mein Konto eröffnen wo ich möchte.....

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von maaren):
Ich kann mir mein Konto eröffnen wo ich möchte.....
klar kannst du das.
Nur muss dir deswegen niemand dorthin Geld überweisen.
Wenn du meinst, Anspruch auf die Überweisung zu haben, dann würdest du diesen begründen müssen.

Im Übrigen wird man meines Wissens nach sowieso aufgefordert, beim Antrag alke Konten anzugeben, Kontoauszüge können auch verlangt werden. Was du durch dein Auslandskonto dann noch verschleiern willst, ist mir nicht ganz klar und warum du das wilkst, möchte ich gar nicht erst fragen. Im Zweifelsfall solltest du die Themen "sozialbetrug" und "Vollstreckungsvereitelung" vielleicht mal googlen. Das ist aber Strafrecht und gehört nicht hierher

Es gibt nach wie vor Auszahlungsmöglichkeiten für kontenlose Personen. Du kannst eine von diesen nutzen und anschließend das Geld auf dein Konto einzahlen. Was spricht dagegen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo.

Ich möchte rein gar nichts verschleiern. Ja ich musste auch, weil Umsatzanzeige Ausdruck (kein Kontoauszug) an Eidesstaat Versichern das die Echt und nicht Manipuliert ist usw.

Ich will rein gar nichts verschleiern.

Es geht mir eben nur um Pfändungen etc. Mein Konto. Mein Geld..... Ganz einfach .... Was Vereitelung? Es gibt ja noch Lohnpfändung etc.

Und nur weil ich mein Konto in GB und ES habe..... wieso wirft man mir dann direkt ne Straftat vor? Ich lege doch alles offen usw. Nur habe ich kein Bock auf P Konto usw. Und ja auch als Hartz4 er DARF man Sparen... mir aber nicht möglich weil wegen Pfändung usw....

Und das gibts dort eben nicht. Die wollen ihr Geld? ja können 5 Euro raten haben... wollen sie nicht.. Pech...

Aber an mein Konto gehts nicht dran. MEINS.

Nennen wir es Kapitalsicherung.....

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von maaren):
also das JC konnte irgendwo bei einer Stelle alle meine Konto abfragen und, naja, wie verwunderlich..
Ich denke, du irrst.
Auch, wenn du in Deutschland lebst, ist es nicht so, dass das JC iwo deine Konten abfragt.
Du selbst bist als Antragsteller auf Leistungen (JC und auch Grusi-Stelle) verpflichtet, alle deine Konten anzugeben.
Zitat (von maaren):
Ich habe diese Änderung beim Jobcenter und der Pflegekasse mitgeteilt. Beide verweigern die Überweisung auf das Konto im "Ausland".

Dann schreib doch bitte, wie das JC die Ablehnung begründet. Bitte genau!
Das ist vielleicht hilfreicher für das, was du noch tun kannst, als das, was du dir selbst denkst und irgendwo hörst oder liest.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Auch als Hartz4er - um es mit Deinen Worten zu sagen - DARF/MUSS man seine Schulden zurückzahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat (von maaren):

Ich will rein gar nichts verschleiern.

Es geht mir eben nur um Pfändungen etc. Mein Konto. Mein Geld..... Ganz einfach ....

Genau das nennt sich Vollstreckungsvereitelung.


Zitat:
Nennen wir es Kapitalsicherung.....

Nennen kannst du es wie du willst, strafbar ist es trotzdem.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe ja auch geschrieben.. Ratenzahlung und gut ist.. Aber Pfänden!!?? Ich habe Mehrkosten, extreme Mehrkosten, Pflegeaufwand, Windeln etc. pp. nicht ALLES wird übernommen. X Windeln, Y Überleitsysteme etc. (pro Monat, mehr Verbrauch zahle ICH)

Manchmal brauche in 50 Pampers, manchmal 80... Das wird aber in den FREIBETRAG nicht eingerechnet. 1080 für Miete, Leben, Pampers etc.. das GEHT NICHT.

Ratenzahlungen kein Problem. Harakiri ist nicht (ich habe lange gearbeitet und wegen Krankheit arbeitsunfähig (Prüfung über Medizinischen Dienst vom JC läuft noch). Nun haben sich dann die Schulden aufgebaut.. Ich bin GEWILLT zu zahlen. Nur meine Medizinischen Sachen gehen nun mal vor.

Und es gibt nun mal Sätze die gezahlt werden und danach "sieh zu". Pflegeheime etc müssen alle sparen usw... Ist ja nichts neues...

Ich umgehe damit lediglich das man mir das Geld vom Konto nehmen kann weil Ausland.. Ich habe nichts gegen Daueraufträge und Ratenzahlungen. Kein Problem... Aber es muss in einem Verhältnis sein was auch meine Versorgung sicher stellt. 316 Euro Pflegegeld.. Jeden monat.. Weg... das brauche ich für Pampers, Pflegefahrten etc... wird mir genommen.... Gesundheit und "würdevolles" Leben (also nicht den ganzen Tag mit ner vollgeschissenen Pampers rum laufen weil sparen) geht mir da einfach vor den Schulden. So einfach ist das.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Und zu der Abfrage, ja man MUSS alles angeben, aber die können trotzdem abfragen... ich meine das hier ....

http://www.beispielklagen.de/IFG113.html

-- Nachtrag

Das Jobcenter hat mir heute mitgeteilt (Post kam gerade daher der Nachtrag) das diese meine Bankverbindung mit ES (Spanien) akzeptieren würden, jedoch aber nicht die GB Bankverbindung.

Ich solle denen nun mitteilen ob die das Spanische Konto verwenden sollen.


-- Editiert von maaren am 10.11.2018 12:20

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ein spanisches Konto ist möglich, weil Spanien zur Euro-Zone zählt. Meinen Sie aber nicht, dass im Ausland keine Pfändungen möglich seien.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, ist ja schön :) Pflegegeld geht direkt nach GB. In ES wird die "Pfändungsgrenze" nicht erreicht und an jedem 2ten des Monates geht das Geld dann per Dauerauftrag direkt weiter nach GB und dann ist es SICHER.

Also das ist ja wohl das kleinere Problem....

Und ich möchte nochmal betonen. Ich müsste solche "Geschütze" nicht auffahren wenn auch die Gläubiger das etwas mehr Verständis zeigen würden. Und ich habe alles versucht....

Mein Gutachten, mein Pflegegutachten alles. Was ich wieviel habe, mit Aufstellung wie ich mir das gedacht habe (Ratenzahlungsplan)

Was kommt, "Nö ist zu wenig" und Pfändung.....

Ja sorry dann muss ich eben so reagieren. Ich mache mir Gedanken etc. pp. und denen ist das egal... also es ist mir auch egal wie die an ihr Geld kommen.

Aus GB oder ES mache ich einfach eine Ratenzahlung selber mit 5 oder 10 Euro und fertig... Dann zahle ich ja und zeige meinen willen... was will man mir? Ich kann nicht mehr zahlen als ich kann...

-- Editiert von maaren am 10.11.2018 12:35

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von maaren):
aber die können trotzdem abfragen...
Richtig lesen bitte. Unter bestimmten Bedingungen... aber wer solche Seiten liebt, soll sich denen ergeben. :augenroll:
Wenn du meinst, du musst solche Geschütze auffahren, weil deine Gläubiger nicht genug Verständnis haben für ihren Schuldner... dann viel Erfolg.
Zitat (von maaren):
das diese meine Bankverbindung mit ES (Spanien) akzeptieren würden
Na, denn bitte das spanische Konto angeben.
(Könnte auch am Brexit liegen, da wollen viele Stellen (auch ohne Schulden) nichts mehr mit GB anleiern...

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
maaren
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja na klar begründet ..... Die haben mich ja auch darauf hingewiesen, was sie ja auch mussten. Und da sind so einige Konto aufgefallen und habe dann erstmal alle gekündigt.. alles.. nun in D Kontenlos und nur noch ein Konto in Spanien und England..

Aber wie gesagt, Ausländische Konten werden dort eben NICHT aufgeführt

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von maaren):
Ausländische Konten werden dort eben NICHT aufgeführt
Wo werden sie nicht aufgeführt? Selbstverständlich will das JC alle Konten im In-und Ausland genannt haben.
Zitat (von maaren):
Seit dem 09.04.2013....
Tja, da hat noch niemand geahnt, was *Brexit* ist und wird usw.

Dazu siehe: Anlage VM
http://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdcw/~edisp/l6019022dstbai378219.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378222
Anlage VÄM verlangt dann die Angabe des ausländischen Kontos, wenn es später dort neu angelegt ist.
http://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Veraenderungsmitteilung-ALGII_ba015414.pdf

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von maaren):
Ich habe ja auch geschrieben.. Ratenzahlung und gut ist.. Aber Pfänden!!?? Ich habe Mehrkosten, extreme Mehrkosten, Pflegeaufwand, Windeln etc. pp. nicht ALLES wird übernommen. X Windeln, Y Überleitsysteme etc. (pro Monat, mehr Verbrauch zahle ICH)

Manchmal brauche in 50 Pampers, manchmal 80... Das wird aber in den FREIBETRAG nicht eingerechnet. 1080 für Miete, Leben, Pampers etc.. das GEHT NICHT.

Ratenzahlungen kein Problem. Harakiri ist nicht (ich habe lange gearbeitet und wegen Krankheit arbeitsunfähig (Prüfung über Medizinischen Dienst vom JC läuft noch). Nun haben sich dann die Schulden aufgebaut.. Ich bin GEWILLT zu zahlen. Nur meine Medizinischen Sachen gehen nun mal vor.

Und es gibt nun mal Sätze die gezahlt werden und danach "sieh zu". Pflegeheime etc müssen alle sparen usw... Ist ja nichts neues...

Ich umgehe damit lediglich das man mir das Geld vom Konto nehmen kann weil Ausland.. Ich habe nichts gegen Daueraufträge und Ratenzahlungen. Kein Problem... Aber es muss in einem Verhältnis sein was auch meine Versorgung sicher stellt. 316 Euro Pflegegeld.. Jeden monat.. Weg... das brauche ich für Pampers, Pflegefahrten etc... wird mir genommen.... Gesundheit und "würdevolles" Leben (also nicht den ganzen Tag mit ner vollgeschissenen Pampers rum laufen weil sparen) geht mir da einfach vor den Schulden. So einfach ist das.

Was ist daran nicht zu verstehen?



-- Editiert von maaren am 10.11.2018 12:20


Hallo!

Kennst du den Inhalt dieser Seite?? https://www.praxisvita.de/inkontinenzmaterial-was-zahlt-die-kasse-14848.html

Wieso musst DU die Windeln bezahlen??? Und weiteres??

Gruss,
MurphysLaw

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