Hallo,
angenommen in einem Studiengang werden ECTS Leistungspunkte erzielt und die Hochschule hebt die Grenze der üblichen durchschnittlichen Leistungen ab einem bestimmten Semester an.
Ein Student reicht nun das Formblatt 5 nach Bafög §48 ein. Richtet es sich danach welche Punktezahl der Student nachweisen muss bzw. nach alter oder nach neuer Vorgabe wann er den Antrag eingereicht hat (z. B. noch im Semester vor der Änderung) oder danach wann der Antrag in der Hochschule bearbeitet wird?
Danke im Voraus!
Leistungsbescheinigung nach Bafög
29. März 2016
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Frage vom 29. März 2016 | 16:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungsbescheinigung nach Bafög
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