Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine sehr dringende Frage zu Sozialrecht im Bezug auf die Agentur für Arbeit. Ich wäre über ein paar hilfreiche Tipps und Antworten sehr dankbar und hoffe, dass ich damit hier richtig bin.
Vor einiger Zeit musste ich mich leider arbeitslos melden und bekam Arbeitslosengeld. Auf der Suche nach einer Arbeit nahm ich in einem Laden für 4 Tage an einem Probearbeiten teil. Mein eigenes Verschluden war es dieses Probearbeiten nicht der Agentur zu melden, da ich dachte ich müsse nur die Wiederaufnahme eines festen Beschäftigungsverhältnisses melden. Hierfür habe ich auch bereits eine Strafe gezahlt, da ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Nun fordert aber noch die Agentur für Arbeit die beanspruchten Leistungen vom ersten Tag meines Probearbeitens bis zu dem Tag als ich Harz IV beantragen musste zurück, obwohl nach dem Probearbeiten KEIN Beschäftigungsverhältnis zustande kam. Der Betrag beläuft sich auf rund 2000€ was dann doch eine beachtliche Summe ist und ich ja wirklich arbeitssuchend war und in keinem Beschäftigungsverhältnis stand auch nicht wirklich nachvollziehbar. Die Agentur hat sogar eine Bestätigung des Unternehmens, dass nach dem Probearbeiten kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde und ich nicht in diesem Unternehmen beschäftigt wurde...
Inwiefern lohnt es sich hier einen Anwalt einzuschalten bzw. gegen die Forderungen vorzugehen? Ich weiß, dass sich Verfahren im Sozialrecht sehr langziehen können... könnten mir dadurch noch weitere Kosten entsenden?
Vielen Dank im Voraus mit freundlichen Grüßen,
M.K.