meine Tochter ist vor 2 Monaten geboren.
Am 16.12. habe ich einen Antrag auf Familienversicherung gestellt.
Das Problem ist, das mein Mann privat versichert ist und ich gesetzlich. Das heißt Sie kann regulär nur freiwillig versichert in der GKV werden. Doch ginge Familienversicherung wenn mein Mann in Elternzeit ist. Fünf Anrufe, Zusendung von Steuerbescheiden, Gehaltsabrechnungen und Verträge über die Elternzeit liegen vor. Nun kamen Sie, nach 2 Monaten dass Sie den Elterngeldantrag möchten.
Den gibt es bearbeitet laut Stelle erst in ca. 7 Wochen.
Das Krankenhaus frägt an, wie das Kind versichert ist.
Die Krankenkasse kommt und meint ich solle das Kind doch freiwillig versichern. Doch bin ich eigentlich nicht bereit für den Zeitraum der Elternzeit zu zahlen, was nicht notwendig wäre.
Nun läuft heute die Frist von 2 Monaten ab (ohne Gesundheitsprüfung privat versichert).
Daher zwei Fragen:
ist mein Kind überhaupt krankenversichert? Das heißt blühen uns am Ende Kosten eines Frühchens auf der Intensivstation!?
Und des weiteren ist man nicht schon versicher,t wenn die GKV 6 Wochen auf Antragsbearbeitung benötigt.
Eine weitere Frage, wie kann es sein das Gutverdiende freiwillig versicherte in der GKV keinen Beitrag für das Kind bezahlen, Unverheirate deren Partner privat ist für das Kind auch keinen Beitrag zahlen, doch Verheirate deren Partner privat ist Beitrag zahlen müssen!?
Liegt Krankenversicherung vor?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Das Kind müsste eigentlich in die private Versicherung des Mannes mit aufgenommen werden.ZitatDas heißt Sie kann regulär nur freiwillig versichert in der GKV werden. :
Mir ist nicht ganz klar warum versucht wird das Kind in der GKV unterzubringen.
Heute läuft die Frist ab? Wow.....
Zitatist mein Kind überhaupt krankenversichert? :
So wie es sich liest wohl nicht ...
ZitatDas heißt blühen uns am Ende Kosten eines Frühchens auf der Intensivstation!? :
Unversicherte sind "Selbstzahler" ...
ZitatEine weitere Frage, wie kann es sein das Gutverdiende freiwillig versicherte in der GKV keinen Beitrag für das Kind bezahlen, Unverheirate deren Partner privat ist für das Kind auch keinen Beitrag zahlen, doch Verheirate deren Partner privat ist Beitrag zahlen müssen!? :
Das frage man den Gesetzgeber, in Vertretung für diesen seinen zuständigen Abgeordneten im Bundestag.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.
Wer kam denn? Elterngeld kommt nicht von der KK (PKV oder GKV)ZitatNun kamen Sie, nach 2 Monaten dass Sie den Elterngeldantrag möchten. :
Dann kann man mitteilen, dass es entweder bei Vater oder Mutter versichert wird. Es sei noch nicht entschieden.ZitatDas Krankenhaus frägt an, wie das Kind versichert ist. :
In der GKV zahlst du in der Famversicherung mit Kind genausoviel wie ohne Kind.ZitatDoch bin ich eigentlich nicht bereit für den Zeitraum der Elternzeit zu zahlen, was nicht notwendig wäre. :
Ja, es ist krankenversichert.Zitatist mein Kind überhaupt krankenversichert? :
Weil das schon sehr lange so im Gesetz steht. Du könntest auch mehr als 1 Kind in der GKV -Fam-Versicherung kostenlos mitversichern.Zitatwie kann es sein das Gutverdiende freiwillig versicherte in der GKV keinen Beitrag für das Kind bezahlen, :
Weil das so schon sehr lange im Gesetz steht.Zitatdoch Verheirate deren Partner privat ist Beitrag zahlen müssen!? :
Ja, man ist immer krankenversichert. Es fehlen uU mal Beitragszahlungen.ZitatUnd des weiteren ist man nicht schon versicher,t :
ZitatJa, man ist immer krankenversichert. :
Das wäre mir neu.
Aber kannst Du ja sicherlich mal mit gesetzlichen Fundstellen untermauern?
Hier in diesem Fall ist die Mutter krankenversichert.
Hier in diesem Fall ist der Vater krankenversichert.
Es ist nur noch nicht raus, in welche Fam-Versicherung das Kind soll. Es ist aber auch nicht unversichert. Es wird vermutlich in die GKV der Mutter oder in die PKV des Vaters aufgenommen.
Die anderen Einzelheiten und Ausnahmen kannst du gern im SGB V für die GKV nachlesen.ZitatEs fehlen uU mal Beitragszahlungen. :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
Die Einzelheiten zu den Bedingungen der PKV kannst du auch nachlesen, wo auch immer du möchtest.
ZitatEs ist aber auch nicht unversichert. :
Es hat noch keine Krankenversicherung ... das darf man durchaus als "unversichert" sehen ...
ZitatDie Einzelheiten zu den Bedingungen der PKV kannst du auch nachlesen, wo auch immer du möchtest. :
Also mal wieder nur heiße Luft ...
Das ist schlicht falsch.ZitatJa, man ist immer krankenversichert. :
Woraus leitest du das ab?ZitatEs ist aber auch nicht unversichert. :
Es müsste (Ausnahmen bestätigen die Regel) in die PKV des Vaters aufgenommen werden. Das wurde bisher allerdings noch gar nicht beantragt.ZitatEs wird vermutlich in die GKV der Mutter oder in die PKV des Vaters aufgenommen. :
Heißes Eisen!
Welcher Fall könnte hier zutreffen ? Wer wäre hier nicht versichert?ZitatDas ist schlicht falsch. :
Aus der bisher bestehenden KV der Eltern.ZitatWoraus leitest du das ab? :
Das stimmt. Die TE fragt ja deshalb hier nach, WO und WARUM. Logisch, dass die KK nachfragt.ZitatDas wurde bisher allerdings noch gar nicht beantragt. :
Offenbar hast du gar nicht im SGB V gelesen.ZitatAlso mal wieder nur heiße Luft ... :
XTausende Personen haben aus diversen Gründen Beitragsschulden bei ihrer KV. Sind dort trotzdem Mitglieder.
Sie sind weder unversichert noch ohne Krankenversicherung noch ohne KV-Schutz.
Sie sind dann für die jeweilige KV ---Beitragsschuldner---.
In wenigen Fällen wird die ärztliche Versorgung nur eingeschränkt gewährt.
Das dürfte bei diesem Neugeborenen, dessen Eltern in der PKV bzw. in der GKV kranken-und pflegeversichert sind, vermutlich nicht der Fall sein.
Das Kind wird entweder in der GKV der Mutter kostenlos mitversichert ab dem Tag der Geburt.
Oder es wird in der PKV des Vaters mitversichert. Auch ab dem Tag der Geburt. Dann nicht kostenlos.
ZitatWer wäre hier nicht versichert? :
Das Kind.
ZitatSind dort trotzdem Mitglieder. :
Sie sind weder unversichert noch ohne Krankenversicherung noch ohne KV-Schutz.
Richtig.
Und bei wem ist das Kind aktuell Mitglied ... ups ... nirgendwo ...
ZitatOffenbar hast du gar nicht im SGB V gelesen. :
Ich hab es nicht nur gelesen, ich habe es sogar verstanden ...
Würde das bei Dir zutreffen, wüsstest Du auch, dass Beitragsschuldner ab einem gewissen Level nur noch eien überaus eingeschränkte Notversorgung bekommen - also weit ab von "krankenversichert"
Du kannst es dir vermutlich nicht vorstellen, aber DAS weiß ich. Trotzdem trifft das hier nicht zu, was du als schlimmsten Fall skizzierst.Zitatdass Beitragsschuldner ab einem gewissen Level nur noch eien überaus eingeschränkte Notversorgung bekommen - also weit ab von "krankenversichert" :
---Selbstzahler, unversichert, Notversorgung----
Es ist für die wenigsten Konstellationen und Problematiken notwendig oder gar zielführend, auch noch auf den allerschlimmsten Fall und die seltene Ausnahme für den Fall xy hinzweisen.
Hier schon mal überhaupt nicht.
Hier besteht unter Zuhilfenahme aller Level und Unterstellungen vielleicht eine bisher noch nicht vereinbarte Mitgliedschaft des 2monatigen Babys in der PKV des Vater oder in der GKV der Mutter.
Deshalb fragt die KK nun mal an. Wegen PKV/GKV. Und deshalb fragt die TE hier an.ZitatUnd bei wem ist das Kind aktuell Mitglied ... ups ... nirgendwo ... :
ZitatDu kannst es dir vermutlich nicht vorstellen, aber DAS weiß ich. :
Aha ... Und dennoch schreibt man das genaue Gegenteil?
ZitatEs ist für die wenigsten Konstellationen und Problematiken notwendig oder gar zielführend, auch noch auf den allerschlimmsten Fall und die seltene Ausnahme für den Fall xy hinzweisen. :
Den hatte der Fragesteller schon selber skizziert ...
ZitatHier schon mal überhaupt nicht. :
@ marianne 12, dein Kind müsste der PKV deines Mannes gemeldet werden (wenn nicht eine der ganz wenigen Ausnahmen zutreffen würde, dass dein Kind doch bei dir beitragsfrei versichert sein könnte). Habt ihr das mittlerweile gemacht?
Warum wurde das Kind der GKV gemeldet?
ZitatDas Kind müsste eigentlich in die private Versicherung des Mannes mit aufgenommen werden. :
Mir ist nicht ganz klar warum versucht wird das Kind in der GKV unterzubringen.
Bei meinem Sohn die gleiche Konstellation, Enkel ist bei der Schwiegertochter in der ges. KV.
Wie bereits geschrieben, es gibt Ausnahmen wann das doch möglich ist. Der normale Zustand ist es nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
6 Antworten
-
1 Antworten