Liegt hier Sozialbetrug vor?

2. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go512234-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Liegt hier Sozialbetrug vor?

Folgender Fall: Die Lebensgefährtin meines Bruders bezieht Hartz4. Sie wohnen zusammen in einer Wohnung wobei sie alleine im Mietvertrag steht und er bei meiner Mutter behördlich gemeldet ist. Welche Vorteile erlangen Sie dadurch? Bezieht sie dadurch mehr Geld vom Amt ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go512234-12):
Welche Vorteile erlangen Sie dadurch?
Sie sind öfter zusammen. Leben sie tatsächlich zusammen?
Zitat (von go512234-12):
Bezieht sie dadurch mehr Geld vom Amt ?
Sie? Das weiß man nicht. Wenn sie als Alleinstehende beim JC gemeldet ist, und selbst kein eigenes Einkommen hat, dann erhält sie 424,- für den Lebensunterhalt.
Ob dein Bruder etwas verdient , verrätst du nicht.
Es kann sich dann um 42,- mehr oder um sehr viel mehr drehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Sieht dennoch nach einer WG aus. Lebensgefährte. Wobei, hier das JC im Fall der Fälle schon in der Nachweispflicht wäre. Immerhin, man darf Besuch empfangen. ...

Dennoch, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Aber streng genommen, handelt es sich bei dauerhafter Bewohnung der Wohnung durch 2 Personen zumindest um eine Wohngemeinschaft.

U.U. können sogar die Kriterien für eine BG erfüllt sein.

Um die anderen Fragen beantworten zu können, braucht es mehr an Input des TE.

-- Editiert von Spejbl am 03.04.2019 13:23

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#3
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,
Du schreibst "sie wohnen zusammen "
Für die Lebensgefährtin nur die halbe Miete zahlen. Die andere Hälfte müsste dein Bruder zahlen. Das wäre das Minimum, wenn man von einer wg ausgeht ( was ich sehr bezweifel)

Wie lange geht das denn schon so?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Sieht dennoch nach einer WG aus. Lebensgefährte.
Ich bitte dich. Wieso sieht es denn bei LG nach WG aus? :???: Und wofür wäre das JC in der Nachweispflicht?

Die Frage war hier, ob evtl. Sozialbetrug vorliegt. Steht aber zu wenig Info dabei.
Die Antwort ist: Könnte durchaus sein. Sie bezieht uU zu Unrecht Leistungen vom JC.
Es braucht zunächst weder Kläger noch Richter. Aber wer Alg2 als 1-er-BG bezieht und dauerhaft mit seinem LG zusammen wohnt, der dort gar nicht gemeldet ist----wieso sollte das eine WG sein?

Wahrscheinlich ist es auch aus sozialrechtlicher Sicht eine VE. Und wahrscheinlich ist es auch Sozialbetrug.

Zitat (von dessteffal):
Für die Lebensgefährtin nur die halbe Miete zahlen. Die andere Hälfte müsste dein Bruder zahlen.
Gehts hier um die Miete? Und wieso meinst auch du, dass LG eine WG bilden?
Könnte es sein, dass der LG gut verdient? Hm? Sich aber mit Absicht nicht zu seiner LG ummeldet?
Es fehlen Infos.
Es riecht aber schon nach Sozialbetrug. Evtl. stehen ihr nämlich 0,00 Alg2 zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@all:

Völlig egal ob WG oder BG, diese Aussage

Zitat:
Sie wohnen zusammen in einer Wohnung


ist doch ziemlich eindeutig.

Daraus resultierend stehen der Leistungen beziehenden Lebensgefährtin nur 50% der KdU zu. Ergo, erschleicht sie sich an dieser Stelle einen Vorteil und der Tatbestand des Betruges dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfüllt sein.

Zitat:
Die Lebensgefährtin meines Bruders bezieht Hartz4.


Das wiederum deute ich so, dass der Bruder über eigenes, bedarfsdeckendes Einkommen verfügt und keine Leistungen vom Jobcenter erhält. Demnach hat auch er einen finanziellen Vorteil, weil er dazu beträgt, den eigentlich von ihm zu tragenden Mietanteil auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Da wären wir dann - einen etwas boshaften Staatsanwalt unterstellt - beim gemeinschaftlich begangenen Betrug.

Die Ordnungswidrigkeit wegen fehlender melderechtlicher Meldung, ignorieren wir einfach mal.

Weiterhin unterstellt, beide wären tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft, erschleicht sich die Lebensgefährtin mindestens einen weiteren finanziellen Vorteil bei der Höhe des Regelbedarfs. Je nach Einkommenshöhe des Bruders, könnte ggf. auch gar kein Anspruch bestehen. Andererseits besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass eigentlich der Bruder des TE auch einen ergänzenden Leistungsanspruch hätte. Dann müsste man wieder neu nachdenken.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

"Gehts hier um die Miete? "
Ja, auch, da diese ja voll vom Jc bezahlt wird.

"Und wieso meinst auch du, dass LG eine WG bilden?"
Ich schrieb doch, dass ich daran zweifele!

Wenn ich trotzdem davon ausginge, dass es nur ne Wg ist, dann hat sie den Vorteil, dass zu viel Miete bezahlt wird.

Ich finde übrigens auch, dass es nach Betrug klingt.

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