Löst einseitiger Verzicht auf ein Nießbrauchrecht Sozialregress aus?

12. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
Löst einseitiger Verzicht auf ein Nießbrauchrecht Sozialregress aus?

Wieder einmal ein witziger Fall im engeren Bekanntenkreis:

Für ein 80+-Ehepaar wurde ein Nießbrauchsrecht bestellt. Die beiden sind jetzt ausgezogen und wollen das Nießbrauchsrecht loswerden, weil sie die Zahlungen (Heizung, Strom, Wasser, Versicherung etc.) als Belastung empfinden.

Vermieten wollen sie nicht, dass ist ihnen zu viel Arbeit. Sie wohnen auch zu weit weg, um sich noch um die Immobilie zu kümmern.

Der Eigentümer möchte sich auch nicht um die Vermietung kümmern, weil er sich auf dem Standpunkt stellt, dass das die Aufgabe der Nießbraucher ist. Er wohnt ebenfalls weiter weg und die Nießbraucher wollen die Arbeit, die durch die Verwaltung entstehen, nicht bezahlen. Einen Makler oder Verwalter wollen die alten Leute auch nicht einschalten. Der Eigentümer hat schon einen Kontakt hergestellt.

Nießbrauch entgeldlich ablösen kommt nicht in Frage, weil es Streit darüber gibt, wie mit dem Renovierungsstau und der Räumpflicht umzugehen ist (Die beiden sind nur mit Koffer ausgezogen und haben sich in der neuen Wohnung komplett neu eingerichtet. Die 50 Jahre alten Möbel stehen noch rum.)
Die Kosten für die Wiederherstellung und Räumung der Immobilie übersteigt voraussichtlich den Wert des Nießbrauchs. Wiederaufbau ca. 100.000 Euro. Nießbrauchswert ca. 50.000 Euro.

Jetzt hat ein Anwalt den alten Leutchen (mit mittelschwerer Demenz) geraten, einseitig auf das Recht zu verzichten. Sie sollen einfach zum Grundbuchamt gehen und dort die Lösung beantragen.

Der Eigentümer hat jetzt Bedenken, dass ein Sozialregress auf ihn zu kommt, weil das Ehepaar wohl ihr Geld mit vollen Zügen "vernichten", um dann als "verarmte Schenker" quasi durch die Hintertür den Wert des Nießbrauchs doch noch zu bekommen glauben.

Frage: Ist der einseitige Verzicht auf ein Recht (Nießbrauch) eine Schenkung?



Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ist der einseitige Verzicht auf ein Recht (Nießbrauch) eine Schenkung?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Zitat (von Ver):
Ist der einseitige Verzicht auf ein Recht (Nießbrauch) eine Schenkung?


Ja


Setzt eine Schenkung nicht eine Annahme durch den Beschenkten voraus?

Hier versucht der Nießbraucher durch die einseitge Aufgabe eines dinglichen Rechts seinen schuldrechtlichen Verpflichtungen zu entziehen und den Eigentümer zu "zwingen", den Nießbrauch für eine irrwitzige Summe abzulösen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.745 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.