Wieder einmal ein witziger Fall im engeren Bekanntenkreis:
Für ein 80+-Ehepaar wurde ein Nießbrauchsrecht bestellt. Die beiden sind jetzt ausgezogen und wollen das Nießbrauchsrecht loswerden, weil sie die Zahlungen (Heizung, Strom, Wasser, Versicherung etc.) als Belastung empfinden.
Vermieten wollen sie nicht, dass ist ihnen zu viel Arbeit. Sie wohnen auch zu weit weg, um sich noch um die Immobilie zu kümmern.
Der Eigentümer möchte sich auch nicht um die Vermietung kümmern, weil er sich auf dem Standpunkt stellt, dass das die Aufgabe der Nießbraucher ist. Er wohnt ebenfalls weiter weg und die Nießbraucher wollen die Arbeit, die durch die Verwaltung entstehen, nicht bezahlen. Einen Makler oder Verwalter wollen die alten Leute auch nicht einschalten. Der Eigentümer hat schon einen Kontakt hergestellt.
Nießbrauch entgeldlich ablösen kommt nicht in Frage, weil es Streit darüber gibt, wie mit dem Renovierungsstau und der Räumpflicht umzugehen ist (Die beiden sind nur mit Koffer ausgezogen und haben sich in der neuen Wohnung komplett neu eingerichtet. Die 50 Jahre alten Möbel stehen noch rum.)
Die Kosten für die Wiederherstellung und Räumung der Immobilie übersteigt voraussichtlich den Wert des Nießbrauchs. Wiederaufbau ca. 100.000 Euro. Nießbrauchswert ca. 50.000 Euro.
Jetzt hat ein Anwalt den alten Leutchen (mit mittelschwerer Demenz) geraten, einseitig auf das Recht zu verzichten. Sie sollen einfach zum Grundbuchamt gehen und dort die Lösung beantragen.
Der Eigentümer hat jetzt Bedenken, dass ein Sozialregress auf ihn zu kommt, weil das Ehepaar wohl ihr Geld mit vollen Zügen "vernichten", um dann als "verarmte Schenker" quasi durch die Hintertür den Wert des Nießbrauchs doch noch zu bekommen glauben.
Frage: Ist der einseitige Verzicht auf ein Recht (Nießbrauch) eine Schenkung?
Löst einseitiger Verzicht auf ein Nießbrauchrecht Sozialregress aus?
12. Januar 2022
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Frage vom 12. Januar 2022 | 22:20
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
Löst einseitiger Verzicht auf ein Nießbrauchrecht Sozialregress aus?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2022 | 23:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatIst der einseitige Verzicht auf ein Recht (Nießbrauch) eine Schenkung? :
Ja
#2
Antwort vom 13. Januar 2022 | 07:34
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
Zitat:Zitat:Zitat (von Ver):
Ist der einseitige Verzicht auf ein Recht (Nießbrauch) eine Schenkung?
Ja
Setzt eine Schenkung nicht eine Annahme durch den Beschenkten voraus?
Hier versucht der Nießbraucher durch die einseitge Aufgabe eines dinglichen Rechts seinen schuldrechtlichen Verpflichtungen zu entziehen und den Eigentümer zu "zwingen", den Nießbrauch für eine irrwitzige Summe abzulösen.
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